Zahlungen bald nur noch über Ebay möglich...
#32
Hallo Frank,

es ist wohl so, all die Firmen, die Du nennst, stammen aus dem anglo-amerikanischen Raum. Und dort läuft einiges anders, als in Kontinental-Europa, das eher französisch geprägt ist.

Die Legitimation durch beispielsweise Strom-Rechnungen ist in den USA typisch und Resultat einer Verwaltung, die den Bürger bei weitem nicht so weit organisiert, wie wir es hierzulande tun. Wenn jemand keinen Ausweis hat, dann will man mit ihm trotzdem Geld verdienen. Also nimmt man einen Beleg zur Hand, der die Existenz des Individuums glaubhaft macht. Denn wer verbraucht, den gibt es.
Es gibt dann regelmäßig Reibungsverluste, wenn diese Kultur-Räume aufeinander stoßen. Wenn z.B. Paypal in seinen AGB stehen hatte, einen Kundenschutz gibt es nur dann, wenn Ebay-Käufer und Paypal-Zahler identisch sind, dann denkt ein Deutscher, wenn der Käufer aus Hongkong den gleichen Nachnamen, aber einen anderen Vornamen hat, als der Zahler, dann kann es bis zum Beweis der Identität keinen Kundenschutz geben. Der Amerikaner ist es gewohnt, daß Asiaten verschiedene Vornamen tragen, beispielsweise einen japansichen oder chinesischen einerseits und einen englischen andererseits. Wenn behauptet wird, die Person sei die Selbe, dann wird dem vertraut, und der Käuferschutz gewährt.

Grundsätzlich kann man sagen, bei uns wird Existenz und Recht einmalig aus der Verwaltung abgeleitet. Im anglo-amerikanischen Raum durch den Beweis der praktischen Existenz. Und dieser Beweis wird zum Zeitpunkt des Bedarfs durch eine Art Bürgen erbracht.
Wenn Ihr in Deutschland ein Geschäftskonto für eine Kapital-Gesellschaft haben wollt, dann ist das mit Handelsregisterauszug, Vollmacht und Ausweis kein Problem.
Der Eintrag im Companies House und ein Personal-Ausweis hilft gegenüber der englischen Bank nicht weiter. Wenn Dich der Bänker nicht kennt, brauchst Du eine Empfehlung.
Und in den USA hat sowieso nur ein Teil der Bevölkerung übehaupt einen Ausweis. Wer nicht ins Ausland reist, der braucht den nicht. Deshalb bestätigt der Stromversorger, man sei zur Zeit existent.


Wie auch immer...

Das neue Zahlungsverfahren birgt meiner Ansicht nach einige Probleme. Denn der Vertrag zwischen deutschen Verkäufern und deutschen Käufern kommt nach deutschem Recht zustande. Und das deutsche Recht besagt nach meiner Erinnerung, eine Rechnung ist nicht mit der Beauftragung einer Zahlung an die Bank oder einen Träuhänder, sondern mit dem Eingang der Zahlung erfolgt.
Ist denn eine Zahlung nach deutschem Recht eingegangen, wenn eine Gesellschaft ohne Bank-Zulassung einen Zahlungeingang bestätigt? Mit welchem und in wessen Auftrag tut der das?
Als Verkäufer soll ich nach Ebay's Eingangsbestätigung meine Ware aus der Hand geben und habe gegenüber Ebay kaum eine Chance, meinen deutschen Rechtsanspruch durchzusetzen. Gegen wen? Wenn Ebay nicht auskehrt, dann nämlich gegen den Käufer! Und der wird sagen, er habe bezahlt und in Gutem Glauben gehandelt.

Der Verkäufer soll vertrauen, Ebay kehrt aus, weil Ebay ein Interesse daran hat?
Es gibt genug Szenarien, angefangen beim Computerfehler, bis hin zur Käufer-Beschwerde, bis hin zum Konto-Wechsel vom Empfänger, warum Ebay im Einzelfall mal nicht, zumindest nicht "kurzfristig" bezahlen könnte.
Und dann? Wie ist beispielsweise das Innenverhältnis zwischen meinem luxemburger Vertragspartner und dem amerikanischen Anbieter der Soft- und Hardware für meinen Luxemburger Partner geregelt? Wie ist das Innenverhältnis zwischen meinem Luxemburger Vertragspartner und dessen britischer Bank geregelt? Laufe ich hier in amerikanisches oder britisches Recht und muß ich das per Vertrag mit meinem Partner so akzeptieren? Wie erfahre ich von meinem Risiko, möglicherweise im Einzelfall lange und zinsfrei auf mein Geld warten, eventuell sogar extra Gebühren zahlen zu müssen, wenn ich nach Meinung des Subunternehmers meines Vertragspartners für den missglückten Zustellversuch verantwortlich bin?

Steuern? Wer erwirtschaftet eigentlich auf wessen Rechnung mit den liegenden Geldern des Käufers Zinsen und wer muß sie nach wessen Recht erklären? Zu welchem Zeitpunkt mache ich als steuerpflichtiger Verkäufer - das sind alle, nicht nur die gewerblichen! - eigentlich eine Einnahme? Wenn Ebay für mich das Geld entgegen nimmt, oder wenn ich es auf meinem Konto habe? Dazwischen könnte ein Quartals- oder ein Jahreswechsel und somit die Frage der Bemessung meines Steuersatzes liegen.

Gericht? Wann bin ich im Besitz des Geldes und somit, z.B. gegenüber der Arge, dem Gerichtsvollzieher oder dem Finanz- oder Familiengericht, erklärungspflichtig?
Es muß ja nicht immer nur um 3,50€ gehen. Eine Münz-Sammlung, ein Auto... Und plötzlich verlangt jemand vom Verkäufer, er solle eine Vermögens-Aufstellung unterzeichnen. Und am Ende scheitert die Restschuld-Befreiung an einer Tagesfrist vor fünf Jahren, aus der eine falsche Erklärung erwachsen ist, die der findige Anwalt eines Gläubigers zu nutzen weiss... Oder andersherum benutzt der findige Bürger die Auskehr-Frist und weder dingliches noch monitäres Vermögen zu besitzen, wenn er der Arge erklärt, sein Vermögen sein geringer, als gedacht, damit sein Anspruch höher.

Geldwäsche? Wenn ich recht verstehe, kehrt Ebay aus, und nimmt im Zweifel den nächsten Umsatz in die Haftung für eine Kunden-Beschwerde.
Nach unserem Recht wacht die Bank über große Geldbewegungen. Da Ebay weder bei der CSSF, noch bei der BaFin registriert ist, kann Ebay nicht erklären und erlaubt das Instrument Versteigerung und das Verfahren, Beträge zu verrechnen. Insbesondere dann, falls Ebay nicht jedes Geschäft als einzelne Zahlung auskehren sollte.

Letztlich ist die erklärende Bank nur das Hilfsmittel des Kunden der Bank, die Erklärung über seine Umsätze abzugeben. Bedeutet das, der Ebay-Kunde muß nun selber Erklärungen über seine Umsätze verfassen?
Ein Beispiel: Ich verkaufe einen Fotoapparat für 50€. Und um genau 43€ von diesen 50€, die ein Käufer zurückfordert, und um die Ebay die nächste Auskehrung an mich reduziert, sinkt diese Auskehrung unter die Grenze, für die meine Bank eine Geldwäsche-Erklärung abgeben müsste, es also nicht mehr tut, wenn sie das Geld für mich von Ebay entgegen nimmt. Muß ich jetzt erklären? Mache ich mich strafbar, wenn ich es nicht tue?

Das Problem ist: Worüber klärt mich Ebay auf und tut Ebay das freiwillig?

Mein Beispiel mit der Unterstellung, meine Fotoapparat würde gegen die US-amerikansichen ITAR-Bestimmungen verstoßen, ist insofern interessant, als daß man mir natürlich Material an die Hand gegeben hat, selber herauszufinden, wo das Problem liegt: Entweder 7,11MB PDFs mit englisch-sprachigen Gesetzestext, oder ein Wust von miteinander verlinkten englisch-sprachigen Listen, die nach Waffen-Kategorien, nicht aber nach den Begriffen meiner Beschreibung sortiert sind.
Wie wird wohl die Aufklärung hinsichtlich der Folgen der neuen Zahlungsform für deutsche Kunden durch Ebay aussehen, falls jemand Ebay zwingen sollte, eine solche Aufklärung zu leisten?

Aber die Beispiele sind ja an den Haaren herbei gezogen und MICH (der Ebay-Kunde) betrifft das alles nicht. Oder? Wink

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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