28.11.2011, 07:56
Zitat:Manuel posteteSolches Verhalten ist soweit ich weiß strafbar oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld steht. Man nennt es Verleitung zum Diebstahl.
... Wenn ich mein Auto irgendwo abstelle und alle Türen auflasse und obendrein den Zündschlüssel stecken lasse und die Fahrzeugpapiere im Handschuhfach aufbewahre, kann ich mich auch nicht als geschädigtes Opfer eines Diebstahls ausgeben.
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.