10.12.2004, 17:11
Zitat:MrBean posteteHallo Klaus,
Hallo zusammen,
@ Tonband-Ilja:
Zum Thema Urheberrecht kann ich Dir - als ehemaliger Tonstudio-Betreiber und Produzent - sagen, dass folgende Vorgehensweise zwar nicht absolut den Buchstaben des Gesetzes folgt, aber allgemein anerkannt und praktiziert wird.
Den fraglichen Tonträger, ein datiertes Schriftstück mit den grundlegenden Angaben (Interpret, Komponist, Texter usw.) durch ein oder zwei Zeugen unterzeichnet, in einen passenden Briefumschlag eintüten.
Das Schriftstück beim Notar als Original beglaubigen lassen (kostet nicht die Welt) und das Ganze verschlossen und versiegelt in einen weiteren Briefumschlag verpackt als Einschreiben an sich selbst verschickt.
Ungeöffnet aufbewahren und erst im Streitfalle als "Joker" aus dem Ärmel ziehen.
Gruß,
Klaus
[edit] Ach so - zum Thread-Thema: Ich spiele Keyboard [/edit]
vielen Dank für Deinen Tip!
Das werde ich bei der nächsten Probe mit meinen Kollegen besprechen und
dann werden wir uns wohl an den "Notar unseres Vertrauens" wenden.
@Highlander: Es gibt noch Hoffnung!