06.11.2010, 22:38
Hallo Timo,
natürlich ist das verwirrend (vor allem wenn man dann auch noch IHK und HWK einbezieht), aber selbst bei der Namensgebung der Berufe wird von vielen Seiten Einfluss genommen.
Bleiben wir mal beim Radio und Fernsehtechniker, hier gab es eine Seite die das Wort “Techniker” aus der Berufsbezeichnung haben wollten weil es Irreführend ist. Die andere Seite, die alten Radio und Fernsehtechniker, wollte am “Techniker” festhalten.
Daher heißt nun der Ausbildungsberuf Informationselektroniker, das Handwerk heißt Informationstechnik und der Meistertitel lautet Informationstechnikermeister.
Selbst die Leute von der Arbeitsargentur kommen da regelmäßig durcheinnander.
@Jens : Die Berufsbezeichnung und die Bezeichnung des Handwerks kann man in der Anlage A
der Handwerksordnung nachlesen. Berufe in der Anlage A sind Zulassungspflichtig und unterliegen dem “Meisterzwang”.
Gruß Ulrich
natürlich ist das verwirrend (vor allem wenn man dann auch noch IHK und HWK einbezieht), aber selbst bei der Namensgebung der Berufe wird von vielen Seiten Einfluss genommen.
Bleiben wir mal beim Radio und Fernsehtechniker, hier gab es eine Seite die das Wort “Techniker” aus der Berufsbezeichnung haben wollten weil es Irreführend ist. Die andere Seite, die alten Radio und Fernsehtechniker, wollte am “Techniker” festhalten.
Daher heißt nun der Ausbildungsberuf Informationselektroniker, das Handwerk heißt Informationstechnik und der Meistertitel lautet Informationstechnikermeister.
Selbst die Leute von der Arbeitsargentur kommen da regelmäßig durcheinnander.
@Jens : Die Berufsbezeichnung und die Bezeichnung des Handwerks kann man in der Anlage A
der Handwerksordnung nachlesen. Berufe in der Anlage A sind Zulassungspflichtig und unterliegen dem “Meisterzwang”.
Gruß Ulrich