30.10.2010, 04:55
Hallo Ralf,
natürlich darfst Du Dich 'wehren'. Warum Du meinst, der "typisch Deutsche" würde sich weder politisch, noch vor Gericht noch sonst wo wehren, wirft wieder neue Fragen auf. Und das, obwohl alte noch nicht einmal ausreichend beantwortet wurden. Bleibe doch bitte mal beim Thema und verzettele Dich nicht. Danke!
Gruß Jens
natürlich darfst Du Dich 'wehren'. Warum Du meinst, der "typisch Deutsche" würde sich weder politisch, noch vor Gericht noch sonst wo wehren, wirft wieder neue Fragen auf. Und das, obwohl alte noch nicht einmal ausreichend beantwortet wurden. Bleibe doch bitte mal beim Thema und verzettele Dich nicht. Danke!
Gruß Jens