28.05.2010, 16:09
Liebeer Tobi,
ich bitte dich herzlichst um Vergebung, wenn ich derart unterschätzt haben sollte. Aber: Wenn man sich mit einem Fünfzeiler (mit entsprechenden Fehlmengen, die erst angemahnt werden müssen) vorstellt, kann selbst ein sorgfältig arbeitender Fachmann an Fehlgriffen dann nicht vorbeischippern, wenn er zum Mutmaßen aufgefordert wird. Soll nicht wieder vorkommen.
Nachdem Philips den besagten Cassettenrecorder, gleichviel ob nun D6920 oder D6920MKII, nicht für Sennheisers MKH 805 ausgelegt hat, muss das gehen.
Hans-Joachim
ich bitte dich herzlichst um Vergebung, wenn ich derart unterschätzt haben sollte. Aber: Wenn man sich mit einem Fünfzeiler (mit entsprechenden Fehlmengen, die erst angemahnt werden müssen) vorstellt, kann selbst ein sorgfältig arbeitender Fachmann an Fehlgriffen dann nicht vorbeischippern, wenn er zum Mutmaßen aufgefordert wird. Soll nicht wieder vorkommen.
Nachdem Philips den besagten Cassettenrecorder, gleichviel ob nun D6920 oder D6920MKII, nicht für Sennheisers MKH 805 ausgelegt hat, muss das gehen.
Hans-Joachim