12.01.2010, 13:18
Hallo Thomas,
sicherlich war die fehlende "Möglichkeit" nicht darin begründet, daß man kein Abspielgerät zur Verfügung gehabt hätte.
Hier geht es wohl eher um das Selbstverständnis der Sachwalter einerseits: Gut Ding will Weile haben, und um die Finanzausstattung andererseits.
Die alten Bänder - oder Drähte? - einfach auf die Maschine schmeißen und laufen lassen, verbietet sich aus Sicht des Bewahrers. Die könnten ja kaputt gehen. Den Aufwand, sich die Zeit zu nehmen, die Arbeit zu leisten und das Geld aufzuwenden, um es richtig zu machen, das tut man irgendwann. Der abzuarbeitende Berg ist groß genug und wird immer größer. Andere Dinge sind eiliger!
Kommt da hingegen ein kapitalkräftiger Interessent, dann darf er natürlich mit den alten Tonträgern beschäftigen, wenn er sich denn den Vorgaben des Kurators unterwirft.
Ich habe gerade mit einer denkmalgeschützen Immobilie zu tun: Die rottet seit Jahren vor sich hin. Der Denkmalschutz tut nichts. Sobald aber ein Interessent andeutet, sie anfassen zu wollen, dann bekommt er zunächst einmal eine lange Liste mit Auflagen und Verfügungen unter die Nase gehalten. Bevor der Denkmalpfleger davon abläßt, läßt er das Haus lieber verfallen.
Das meine ich mit "Selbstverständnis" des Sachwalters.
Tschüß, Matthias
sicherlich war die fehlende "Möglichkeit" nicht darin begründet, daß man kein Abspielgerät zur Verfügung gehabt hätte.
Hier geht es wohl eher um das Selbstverständnis der Sachwalter einerseits: Gut Ding will Weile haben, und um die Finanzausstattung andererseits.
Die alten Bänder - oder Drähte? - einfach auf die Maschine schmeißen und laufen lassen, verbietet sich aus Sicht des Bewahrers. Die könnten ja kaputt gehen. Den Aufwand, sich die Zeit zu nehmen, die Arbeit zu leisten und das Geld aufzuwenden, um es richtig zu machen, das tut man irgendwann. Der abzuarbeitende Berg ist groß genug und wird immer größer. Andere Dinge sind eiliger!
Kommt da hingegen ein kapitalkräftiger Interessent, dann darf er natürlich mit den alten Tonträgern beschäftigen, wenn er sich denn den Vorgaben des Kurators unterwirft.
Ich habe gerade mit einer denkmalgeschützen Immobilie zu tun: Die rottet seit Jahren vor sich hin. Der Denkmalschutz tut nichts. Sobald aber ein Interessent andeutet, sie anfassen zu wollen, dann bekommt er zunächst einmal eine lange Liste mit Auflagen und Verfügungen unter die Nase gehalten. Bevor der Denkmalpfleger davon abläßt, läßt er das Haus lieber verfallen.
Das meine ich mit "Selbstverständnis" des Sachwalters.
Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch