22.11.2004, 16:03
Hmmm,
ich interpretier die 701 genau anders herum. Wenn ein Gerät schutzisoliert ist nach Schutzklasse roem. II (also wie bei der A/B77 der PE nicht erforderlich ist), so ist diese Einstufung _besser_ als die Ausrüstung mit Schutzleiter nach Schutzklasse roem. I.
Wenn Du dann die Kaltgerätebuchse einbaust und den PE unbelegt lässt (ihn vielleicht sogar in der Buchse abkneifst), so ist das imho in Ordnung. Das Standard-Anschlußkabel hat dann zwar alle 3 Pole, aber so what. Einen unbenutzten (sicheren) Pol zu besitzen, ist nicht verboten, sonst dürftest Du ja (überspitzt formuliert) deinen Rasierapparat mit Flachstecker nicht in ein dreipoliges übliches Verlängerungskabel stecken.
Dass ein Schutzleiter angeboten wird, aber nicht benutzt, _weil_ das Gerät sowieso schon schutzisoliert nach Klasse roem. II ist, kann nicht verboten sein.
Gruß
F.
ich interpretier die 701 genau anders herum. Wenn ein Gerät schutzisoliert ist nach Schutzklasse roem. II (also wie bei der A/B77 der PE nicht erforderlich ist), so ist diese Einstufung _besser_ als die Ausrüstung mit Schutzleiter nach Schutzklasse roem. I.
Wenn Du dann die Kaltgerätebuchse einbaust und den PE unbelegt lässt (ihn vielleicht sogar in der Buchse abkneifst), so ist das imho in Ordnung. Das Standard-Anschlußkabel hat dann zwar alle 3 Pole, aber so what. Einen unbenutzten (sicheren) Pol zu besitzen, ist nicht verboten, sonst dürftest Du ja (überspitzt formuliert) deinen Rasierapparat mit Flachstecker nicht in ein dreipoliges übliches Verlängerungskabel stecken.
Dass ein Schutzleiter angeboten wird, aber nicht benutzt, _weil_ das Gerät sowieso schon schutzisoliert nach Klasse roem. II ist, kann nicht verboten sein.
Gruß
F.