Neues Bewertungssystem bei eBay
#1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86519

Grundsätzlich eine tolle Sache, die vielleicht sogar zu ein bißchen mehr Aufmerksamkeit für das oft stiefmütterlich behandelte Thema "Richtige Versandverpackung" führen könnte.

Die Frage ist nur, ob es auch angenommen und sinnvoll genutzt wird. Mir drängt sich da ein bißchen der Vergleich zur Mülltrennung auf: Seit es neben grauer und gelber Tonne auch noch eine blaue für Papier und eine braune für Biomüll gibt, sind einige Leute so überfordert, daß sie nun alles in die Tonne werfen, in der gerade Platz ist. Die möglichen Analogien bei Auktionsbewertungen gefallen mir überhaupt nicht.
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#2
Hallo Timo

Das wäre doch schon mal was. Dann würden die VK-Junkies endlich mal die rote Karte bekommen. Hatte diese Fälle schon oft, dass der Versand das Geld nicht wert war. Ich denke Ebay sollte aber ein grundsätzliches Problem lösen: Die ständige und rael glebte Verschleierung des tatsächlichen Zustandes einer Ware nicht mehr Vorschub zu leisten und endlich mit den Haftungsausschlüssen aufzuhören. Dazu bräuchten sie nur ihre AGBs entsprechend zu ändern. Im Zweifelsfall Ware zurück und Geld zurück. Ist eigentlich ganz einfach und fair. Dann würden sich viele Verkäufer überlegen, ob sie den Aufwand riskieren und ihre Ware dann auch ehrlich beschreiben.

VG
Michael
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#3
Ebay hat dafür gesorgt, dass man Auktionen ohne Kontaktaufnahme zwischen den Mitgliedern abwickeln kann - was ich übrigens prima finde, weil's so verbindlich und schneller geht. Da werden dann zukünftig sicher einige nur eine mittelmäßige Bewertung in dieser Kategorie abgeben, weil ja gar kein Kontakt zustandekam Big Grin
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#4
Zitat:GXNet postete
Im Zweifelsfall Ware zurück und Geld zurück. Ist eigentlich ganz einfach und fair.
Einfach ist das m.E. leider nur in der Theorie. Ich glaube, daß bei den besagten Auktionen meist keine wohlkalkulierte Täuschungsabsicht, sondern eher jede Menge Gleichgültigkeit im Spiel ist. Gedanken über mögliche Konsequenzen machen sich die wenigsten, und daran wird auch eine Umtauschpflicht wenig ändern.

Außerdem: Was passiert denn, wenn ein Anbieter sich im Reklamationsfall dumm stellt, seine Aussagen aus dem Angebot relativiert, nicht erreichbar ist oder sich schlicht und ergreifend weigert, die Ware zurückzunehmen? Wenn's um Kaufpreise unter 100 Euro geht, werden wohl die meisten geprellten Käufer den Rechtsweg scheuen, zumal die (normalerweise in solchen Fällen anteilmäßig recht hohen) Versandkosten eh nicht erstattet werden und sich durch den Rückversand sogar noch verdoppeln.
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#5
Hallo Michael,

das klingt gut, aber unter´m Strich würde das nur eine Jobmaschine für Juristen werden. Daß Aussagen nicht stimmen müssen, das zu entdecken braucht man nicht ebay, dazu muß man nur eine Zeitung aufschlagen oder den Fernseher einschalten. Wenn die Haftung nicht mehr ausgeschlossen werden würde, wär´s wie auf dem Bau: immer ist ein anderer schuld: der Maurer schiebt´s auf den Zimmermann, o.u., etc. etc...Im Falle ebay wär´s halt dann der Frachtführer oder der Empfänger (unter denen sich natürlich auch krumme Hunde tummmeln, was auch an dieser Stelle schon dokumentiert wurde. Was machst Du, wenn ein Käufer Ersatzteile aus der Maschine, die er von Dir gekauft hat, rauschraubt, die er halt gerade braucht, und Dich wegen eines nicht funktionierenden Geräts haftbar macht??? Nicht vorgekommen??? )

Ich denke, wenn das bestehende System genutzt würde, so wie z.B. Arbeitszeugnisse genutzt werden, um Bewertungen zwischen den Zeilen rüberzubringen, könnte man die Sicherheit verbessern. Dazu müßte sich aber die große Gemeinde der ebay-Nutzer auf einen Code einigen. Und diese Gemeinde ist größer als die der Personalchefs in Deutschland.

Wenn man negative Bewertungen gibt, riskiert man einen blöden Kommentar und selber eine negative Bewertung. Daran wird auch eine detailiertere Bewertung nichts ändern.

Siinnvoller hielte ich die Ausnutzung des bestehenden Systems: Eben die Einigung der Vielnutzer, so wie wir, auf eine strukturierte Bewertung und einen Code:

Die Struktur ist einfach: 1. Zustand des Artikels, 2.Schnelligkeit des Versands. 3.Qualität der Verpackung.

Ich könnte mir vorstellen:
1. Zustand des Artikels. Ist er in Ordnung, erscheint das in der Bewertung. Ist der Zustand des Artikel schlecht, fehlt das einfach.
Ich persönlich schreibe immer rein, ob der Artikel so war, wie beschrieben, wenn er so war. Oder sogar besser, was auch schon vorkam...
2..Wie schnell wurde das Teil verschickt? Wenn´s schnell ging:...schneller Versand. Wenn´s gedauert hat: "Verkäufer hat sich um einen schnellen Versand bemüht (Klartext: .. es aber nicht hingekriegt), wenn sehr langsam war: "Ich habe den Artikel erhalten."
3. Verpackung: gute Verpackung wird hervorgehoben. Schlechte: auch hier: "der Verkäufer war um eine gute Verpackung bemüht"...

Mich stört , daß viele Verkäufer möchten, daß sie bewertet werden,bevor sie mich bewerten. Warum? Hat mein Geld gestunken??
Aus der Sicht des Verkäufers ist das zwar verständlich, fair ist es nicht: Fair ist, daß der, der die erste Leistung erbracht hat, auch zuerst bewertet wird. Und das ist typischerweise der Käufer.

Ich bin also nicht der Meinung, daß wir das, was in dem Heise-Artikel abgekündigt wird, wirklich brauchen. Das bisherige System reicht aus, um Infos an nachfolgende Nutzer weiterzugeben. Wichtig wäre, die Bewertungen zu strukturieren und was die Aussage betrifft, einen einheitlichen Code zu benutzen...

Frank
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#6
Problem dabei ist nur, daß viele eBay-Nutzer nicht zwischen den Zeilen lesen, geschweige denn sich so verklausuliert ausdrücken können. Die werfen lieber mit Unmengen an Großbuchstaben und Ausrufezeichen um sich. Und selbst wenn ich von mir behaupte, gewisse sprachliche Untertöne wahrnehmen zu können, wären mir klare Aussagen eigentlich deutlich lieber.

Weil ich aber keine Lust habe, von so einem sorglosen Verkäufer meine 100 % Positiv kaputtgemacht zu bekommen, schreibe ich durchaus auch mal Sachen wie "etwas dürftige Verpackung" in eine positive Bewertung. Überzogene Versandkosten wirken sich einfach negativ auf mein Bietverhalten aus :-) Trotzdem fände ich es prima, diesen Punkt gesondert bewerten zu können.

Die Bewertungsabwarterei stört mich auch. Wenn ich selbst verkaufe, bekommt der Käufer seine gute Bewertung, sobald das Geld da ist. Habe ich die Ware ordentlich beschrieben und alle Zusagen eingehalten, gibt's doch eigentlich nix zu befürchten, oder? Eine wirkliche Innovation im Bewertungssystem wäre also, daß der Käufer erst dann seinen Kommentar abgeben kann, wenn er selbst einen erhalten hat.

Gibt es eigentlich irgendein Kraut gegen notorische Selbstmitbieter, die unter zig verschiedenen Namen auftreten? Mal abgesehen vom Ignorieren derer Auktionen, denn manchmal dauert es ja ein wenig, bis man dahinterkommt.

/Martin.
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#7
Zitat:Kirunavaara postete
Eine wirkliche Innovation im Bewertungssystem wäre also, daß der Käufer erst dann seinen Kommentar abgeben kann, wenn er selbst einen erhalten hat.
Noch fairer: Bewertungen werden erst angezeigt, wenn Käufer und Verkäufer eine Transaktion bewertet haben oder die 90 (?) Tage Frist nach Auktionsende verstrichen sind. So gäbe es garantiert keine "Negativ weil negativ"-Bewertungen mehr.
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#8
´
Auch schon passiert:

22:45 Artikel verkauft
22:47 Vom Käufer Mail mit der Bitte um Zusendung der Zahlungsinformation verschickt

0:30 Vom Käufer Mail mit folgendem Inhalt verschickt:
"Wo bleiben die Bankdaten?" Käufer wohnte nicht in Australien.

Ich bin auch schon angemeckert worden, weil 7 Tage nach dem Kauf des Artikels (Versand als Einschreibebrief) dieser noch nicht in Südfrankreich war. Banken und Transporteure arbeiten noch nicht mit Lichtgeschwindigkeit. Die Bewertung war darum wohl zwar positiv, aber mit der Bemerkung "Versand extrem verspätet"

Ich schreibe die Käufer über ihre eMail- Adresse immer direkt an. So kann ich eine förmliche Vorkasserechnung mitsamt AGB´s und Widerrufsbelehrung übermitteln. Dies ist bei gewerblichen Verkäufern gesetzlich vorgeschrieben, und stellt sicher, des der Käufer eine ausdruckbare Fassung dieser Dokumente bekommt.

Das private Verkäufer die Rücknahme ausschließen können, hat Vor- und Nachteile. Bei einem Gerät von privat muß ich damit rechnen, dass es nicht mängelfrei ist oder Mängel aus Unkenntnis falsch oder gar nicht beschrieben werden. Böswillige Täuschung kann natürlich ebenfalls vorkommen, dann wäre man froh, wenn die Rücknahme nicht ausgeschlossen werden könnte. Vermutlich ist es aber so, dass der Ausschluß der Rücknahme bei Verkäufen von Privatleuten vom Gesetzgeber zugelassen ist. Da kann man in die AGB hineinschreiben was man will, was im Gesetz steht gilt mehr.

Auch beim Versandrisiko gibt es Unterschiede: Beim Kauf von Privat geht das Risiko mit Übergabe an den Transportführer auf den Käufer über; beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer (Händler) haftet dieser auch für Transportschäden oder Untergang bis zur Übergabe an den Empfänger. Das könnte manchen privaten Verkäufer auf die Idee bringen zu denken : "...nach mir die Sintflut."

Auf jeden Fall ist eine zu stark differenzierende Bewertungsskala eine zweischneidige Sache - sowohl für private als auch gewerbliche Verkäufer.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#9
Das Bewertungssystem ist und bleibt leider vollständig subjektiv, daher ist jede Bewertung als 'launisch' anzusehen und hat kaum Aussagekraft - in der Menge von Bewertungen vielleicht, wenn sich genügend Leute trauen, auch negativ zu bewerten. Ansonsten ist jeder Kauf und Verkauf bei eBay einem Lotteriespiel gleichzusetzen, bei dem man reele Chancen auf den Gewinn hat... Wink
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#10
Ich mache mir eben Gedanken, wie genau wohl eine Artikelbeschreibung sein muss, damit sie die höchste Punktzahl bekommen kann.

In concreto:

Zitat:

"Hier bieten Sie auf das Uher Variocord 263 Stereo 4 Spur Tonbandgerät. Die rechts Spulenaufwicklung ist leider defekt, daher biete ich es für Bastler an. Eventuell ist nur ein Riemen auszutauschen. Sonst funktionert noch alles, soweit ich das beurteilen kann. Die Maße des Tonbands sind 41cm x 33 cm x 18 cm. Das Tonbandgerät hat eine Abdeckhaube"

Ein paar Macken kamen erst bei genauem Hinsehen, resp. zerlegen zum Vorschein. Ich habe das Gerät persönlich abgeholt, daher habe ich einen Eindruck von der Verkäuferin bekommen: Vollkommen aufrichtig. Das war das, was sie über das Gerät wusste.

Wie würdet ihr entscheiden?
(P.S. Meine Antwort in diesem Fall werde ich nicht von euren Reaktionen abhängig machen, aber vielleicht künftig darüber nachsinnen.)

niels
Wer bei Stereoaufnahmen kein Gegenspur-Übersprechen haben möchte, sollte Halbspur-Maschinen verwenden.
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#11
Rein menschlich bekäme sie eine gute Note, fachlich jedoch auch, da sie 'Bastlergerät' geschrieben hat.

Mit dem neuen Bewertungssystem ist niemandem geholfen. Würde man erst dann die abgegebenen Bewertungen veröffentlichen, wenn beide Parteien ihre Bewertung abgegeben haben, wäre das Hauptproblem 'Retourkutsche' beseitigt.
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#12
Zitat:niels postete
Wie würdet ihr entscheiden?
Die Verkäuferin hat im Rahmen der angemessenen Möglichkeiten alles richtig gemacht. Sie hat die für die erkennbaren Mängel offen genannt und auch aus dem Umstand kein Geheimnis gemacht, daß es noch mehr geben könnte. Ich würde sie bedenkenlos gut bewerten.

Negativbewertungen finde ich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder wider besseren Wissens oder aus Gleichgültigkeit falsche Angaben gemacht wurden. Selbst bei für den Verkäufer zuvor nicht erkennbaren Mängeln würde ich nicht negativ bewerten, wenn sie nicht im Widerspruch zu der Artikelbeschreibung stehen.

Bei Klassifizierungen wie "Topzustand" lasse ich allerdings keine Ausreden gelten, sondern erwarte, daß der Verkäufer entweder selber genug Ahnung hat, um den Zustand des Gerätes qualifiziert zu beurteilen, oder eine fachkundige Person hinzugezogen hat.
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#13
Hhmmm...

in der neuen COMPUTERBILD wird von über 25 verschiedenen Betrugsmaschen bei "ebay" berichtet.

Auch die Sicherungsmaßnahmen sollen immer noch so lasch sein, wie eh und je.

Für gilt: ebay - nein danke!

Gruß, Euer Gunther
Hörmagazine? Da gibt es nur eine Wahl: TBS-47-AUDIOCLUB!
...mit: Hörspielen, Sketchen, Reportagen, Interviews, Montagen, Tricks usw.

INFO: http://www.tbs47audioclub.de/
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#14
Und wieder eine Neuerung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103087

Ist ja seltsam. Da wären mir aber bessere Lösungen eingefallen, um Rachebewertungen zu vermeiden (siehe Posting 006).
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#15
Demnach ist man als Verkäufer komplett der Gutmütigkeit des Käufers ausgesetzt. Wenn der nach dem Kauf der Ware versucht die Qualität der Ware schlechtzureden und einen Teil des Geldes zurückzufordern, bleibt dem Verkäufer nichts anderes übrig als nachzugeben um keine negative Bewertung zu erhalten. Da fand ich den Vorschlag besser, dass eine Bewertung erst dann sichtbar wird, wenn beide Partner ihre abgegeben haben.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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