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moin moin,
als ich heute meine mails gelesen habe, war eine dabei von der kfz-haftpflicht für den smart meiner frau.
die möchten ab juni über 180€ mehr.
nun habe ich überlegt ob ein halterwechsel was bringt.
unsere auto laufen auf sie, das ist begründet in dem umstand das bei der zulassung unseres ersten auto's
bei meiner frau die treckerfahrerlaubnis anerkannt wurde und sie entsprechend in die SF eingruppiert wurde.
das haben wir auch weiterhin so gehalten, aber jetzt ist mir das zu heftig.
besteht nun die möglichkeit das ich evt. günstiger wegkomme obwohl ich noch nie ein kfz zugallen habe.
allmählich kommt noch das alter hinzu.
reginald
Das wahre Verbrechen verübt die volkstümliche Musik am Gehörgang der Menschheit.
( Benno Berghammer )
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Hi
Ich würde mal alle Versicherungen die Ihr habt zusammenstellen und mir bei anderen Gesellschaften ein Angebot machen lassen.
Es ist spannend zu sehen was für preisliche Möglichkeiten die haben wenn sie wollen, vor allem wenn nicht nur ein Vertrag bei denen landet.
Lars
Revox B77 MKII / A77 MK III (2&4 Spur), Tandberg 10X / TD20 / TCD 340, Akai GX215, Philips 4419/4515, Uher Report 4000 IC & Monitor, Uher CR 240, Grundig TK 147
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Und vor allem mal die Vergleichsportale, zB Check24 oder Verifox bemühen. Mach ich jedes Jahr und wechsle regelmäßig, was meinen Beitrag seit Jahren vglw stabil hält.
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Ein Halterwechsel ist gar nicht notwendig, das kostet auch nur unnötig viel Geld.
Sie kann im Schein eingetragen bleiben, während du z.B. Versicherungsnehmer wirst.
Viele Grüße
Jörg
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Ausschlaggebend für die SF-Klasse ist doch der Versicherungsnehmer, oder irre ich mich da?
Jörg, wenn Reginald als VS-Nehmer eingetragen wird, geht er automatisch auf die
höchste SF-Klasse, wenn er noch keine eigene Vorversicherungszeit hatte!?
Gruß
Hörbie
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Zumindest ab einem bestimmten Alter/Führerscheinbesitz ist das alles ganz entspannt. Ich hatte auch den Fehler gemacht, noch nie eine Autoversicherung auf mich laufen gehabt zu haben, so dachte ich zumindest vor einigen Jahren, als ich dann eine eigene brauchte... man kann aber Schadensfreiheitsrabatte aus anderen Verträgen übernehmen.
Viele Grüße
Nils
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(17.05.2024, 18:36)djhoerbie schrieb: Ausschlaggebend für die SF-Klasse ist doch der Versicherungsnehmer, oder irre ich mich da?
Jörg, wenn Reginald als VS-Nehmer eingetragen wird, geht er automatisch auf die
höchste SF-Klasse, wenn er noch keine eigene Vorversicherungszeit hatte!?
Gruß
Hörbie
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß ein Halterwechsel nicht notwendig ist.
Wir haben das mal ähnlich gemacht und ein Auto auf meine Frau versichert.
Obwohl sie noch nie eines versichert hatte, war es günstiger als bei mir als Zweitwagen.
Keine Ahnung was der Versicherungsmann da gedreht hat
Viele Grüße
Jörg
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Okay, da haben die wohl ihre eigenen Klassen!?
Mit dem nicht erforderlichen Halterwechsel stimme ich Dir absolut zu!
Ich könnte jetzt hier eine Odyssee mit dem Auto meiner Enkelin erzählen....
Gruß
Hörbie
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17.05.2024, 21:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2024, 21:53 von tk141.)
Sie haben schon ihre Spielräume. Die Autoversicherungslandschaft ist viel fragmentierter und individualisierter als früher (erinnert sich noch jemand an die starren PS-Klassen?). Ältere Fahrer sind auf jeden Fall ein geringes Risiko, wenn Du über 40 bist und seit über 20 Jahren einen Führerschein hast, bekommst Du eigentlich überall eine günstige Versicherung. Oder schau Dir Oldtimerversicherungen an, da scheint wirklich so gut wie gar nichts zu passieren, so günstig sind die (und da gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, aber i.d.R. muss der Versicherungsnehmer mindestens 25 sein).
Für Fahranfänger gibt es seit einiger Zeit sogenannte "Familienfahrerversicherungen", da zahlst Du 30 Euro im Monat und der Nachwuchs kann damit sämtliche Autos naher Verwandter fahren - und zwar ohne, dass das im jeweiligen Versicherungsvertrag eingetragen sein muss (für 18jährige im Vertrag zahlst Du ja sonst sehr ordentlich Aufschlag). Selbst für Fahrzeuge, die bei anderen Versicherungen versichert sind, gilt die. Sie deckt das Risiko einer Höherstufung/Strafzahlung ab, wenn etwas passiert und der Fahranfänger nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Somit veräppelt sich die Versicherungswirtschaft mit diesem Angebot quasi selbst. Wenn nichts passiert, sammelt ein Fahranfänger aber trotzdem schon Schadensfreiheitsrabatt für eine künftige eigene Versicherung.
Viele Grüße
Nils