NiCd Akkus
#1
Hallo,

durch den Gartenzwerg -Thread bin ich auf eine für mich merkwürdige Diskrepanz aufmerksam geworden.

Laut Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Nickel-Cad...kkumulator
Zitat:
"Durch das am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz (BattG) hat der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 3 Abs. 2 BattG verbietet das Inverkehrbringen entsprechend cadmiumhaltiger Batterien mit Ausnahme von solchen für Not- oder Alarmsysteme, Notbeleuchtung und medizinische Ausrüstung. Kabellose Elektrowerkzeuge waren bis zum 31. Dezember 2016 von dem Verbot ausgenommen. "

dürfen NiCd-Akku idR nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Wieso kann man immer noch vielerlei NiCd-Akkus (ohne Bezug auf bzw Nachweis der Ausnahmen) kaufen ?

MfG Kai
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#2
Wie sollte so ein Nachweis denn aussehen, eine amtlich ausgestellte Besitzurkunde? Das kann so doch gar nicht funktionieren, die Verantwortung liegt letztlich beim Anwender, der Verkäufer kann bestenfalls verpflichtet werden einen Hinweis anzubringen.
Wie hier z.B geschehen:

NiCd Zelle

"Achtung: Nur zur Verwendung in der Medizintechnik und in Not- und Alarmsystemen einschließlich Notbeleuchtung!"

Gruß Ulrich
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#3
(28.05.2022, 11:19)uk64 schrieb: Wie sollte so ein Nachweis denn aussehen, eine amtlich ausgestellte Besitzurkunde?

Frag nicht mich,
ich hab mir weder das Gesetz noch Durchführungsmaßnahmen ausgedacht,

lese aber zB bei Pollin bei einigen Angeboten
"ideal für Akkuwerkzeuge und Modelllbau"

Bei den vielen Anboten bei ebay gibt es keinerlei Hinweise auf Anwendungs-Einschränkungen.

MfG Kai
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#4
Ich sehe da die Händler in der Pflicht.
Angesichts der Liste der Ausnahmen sind Privatkunden eigentlich schon gänzlich ausgeschlossen.
Bleiben die gewerblichen Kunden, die eine Berechtigung ebenfalls (zumindest in einigen Fällen) leicht glaubhaft machen können.
Ein Krankenhaus (oder dessen Träger) wäre als Kunde wohl unverdächtig. Ebenso eine Behörde, die üblicherweise für Militär, Feuerwehr oder Polizei Material beschafft.
Andere Firmen müßten schon erläutern, wozu sie diese Akkus brauchen.
Abgabe an Unberechtigte ist immerhin gemäß Batteriegesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Kontrollbehörde ist das Umweltbundesamt.
Ob die wohl Zeit und Personal hat, um z. B. verdeckt als Käufer aufzutreten?

Gruß
TSF
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#5
Das lese ich dort so nicht raus.

https://www.batteriegesetz.de/umsetzung/strafen/

Gruß Ulrich
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#6
(28.05.2022, 14:41)TSF schrieb: Angesichts der Liste der Ausnahmen sind Privatkunden eigentlich schon gänzlich ausgeschlossen.

Wieso das denn? Wenn ich ein entsprechendes Gerät, das für die Verwendung mit NiCd-Akkus vorgesehen ist, Ersatzakkus benötige?
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#7
Also ich sehe da als erstes den gesunden Menschenverstand[tm] in der Pflicht. Die Idee hinter dem Ganzen ist doch, kein Cadmium in die Umwelt gelangen zu lassen.

Also bringen wir unsere defekten Akkus zu den Sammelstellen und sind ansonsten froh, noch ein paar Jahre Zellen kaufen zu können, mit denen man den elterlichen Handstaubsauger oder den 40 Jahre alten Akkuschraubär (mit Vollmetallgetriebe!) am Leben erhalten kann.
Wenn wir die nämlich wegschmeißen müssen, hat die Umwelt auch nix zu lachen.

Grüße
Michael

PS: Ich habe 1999(!) ein paar Stangen NiCd-Monozellen aus damals fast neuen Notleuchten ausgebaut. Die, die ich verwende, aber auch die, die mit 0V im Keller liegen, habe alle noch volle Kapazität. Außerdem sind sie dauerladungsfest bis 1/10C, was der Grund ist, sie für Notbeleuchtung noch nicht zu verbieten.
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#8
(28.05.2022, 15:11)uk64 schrieb: Das lese ich dort so nicht raus.

https://www.batteriegesetz.de/umsetzung/strafen/

Gruß Ulrich

Ich bezog mich auf §3, Absätze 1 und 2 des Batteriegesetzes, zusammen mit §29.
BattG Batteriegesetz (buzer.de)

Allerdings sehe ich jetzt, daß §11 auch die Endnutzer in die Pflicht nimmt, Altbatterien an Sammelstellen zurückzugeben.

(28.05.2022, 15:41)peter-hifi schrieb: Wieso das denn? Wenn ich ein entsprechendes Gerät, das für die Verwendung mit NiCd-Akkus vorgesehen ist, Ersatzakkus benötige?

Ja, stimmt. Es könnte ein medizinisches Gerät oder ein Alarmsystem sein. Da ließe sich der Besitz aber nachweisen bzw. die Beschaffung über wenige bestimmte Händler (Sanitätshaus, Hersteller) organisieren.

(28.05.2022, 15:45)Übertrager schrieb: Also ich sehe da als erstes den gesunden Menschenverstand[tm] in der Pflicht. Die Idee hinter dem Ganzen ist doch, kein Cadmium in die Umwelt gelangen zu lassen.

Das hat leider in der Vergangenheit nicht funktioniert, da zu viele Mitmenschen bequemere Entsorgungsmöglichkeiten bevorzugt haben.
Und wenn ich mir überlege, daß nach den neuen Richtlinien für Altbatterien Mindestsammelquoten von 50 % erreicht werden sollen, stimmt mich das auch für Gegenwart und Zukunft wenig optimistisch.

Gruß
TSF
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#9
In den meisten Fällen wird man doch wohl NiCd-Akkus durch NiMH-Akkus ersetzen können (gleiche Zellenspannung),
so daß keine "große Not" für Ersatz-Zwecke besteht.

Im Wikipedia-Artikel über NiMH-Akkus
https://de.wikipedia.org/wiki/Nickel-Met...kkumulator
wird übrigens Realitäts-fern formuliert (Zitat):
"Vorteile gegenüber den mittlerweile nicht mehr frei verkäuflichen Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd) bestehen im Fehlen des giftigen Cadmiums und einer höheren Energiedichte. "

MfG Kai
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#10
(28.05.2022, 16:50)kaimex schrieb: Im Wikipedia-Artikel über NiMH-Akkus
https://de.wikipedia.org/wiki/Nickel-Met...kkumulator
wird übrigens Realitäts-fern formuliert (Zitat):
"Vorteile gegenüber den mittlerweile nicht mehr frei verkäuflichen Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd) bestehen im Fehlen des giftigen Cadmiums und einer höheren Energiedichte. "

Außerdem sind NiCd Akkus im Gegensatz zu NiMH hochstromfähig, d.h. es können kurzzeitig sehr hohe Ströme entnommen werden, wie etwa bei Elektrowerkzeugen. Außerdem funktioniert der NiCd Akku auch noch bei sehr niedrigen Temperaturen. Ich habe vor einigen Jahren eine alte Sony Betacam von 1989 restauriert und natürlich auch die Akkupacks wieder originalgetreu mit NiCd-Zellen bestückt, welche ich ohne Probleme als Privatkunde in der elektronischen Bucht kaufen konnte. In Notstromversorgungen kommen nahezu ausschließlich Bleiakkus zum Einsatz, vor allem bei Anlagen, welche nur die Stromversorgung bis zum Hochlaufen des Notstromaggregates überbrücken sollen. Diese können auch auch kurzzeitig sehr hohe Ströme liefern und sie nehmen keinen Schaden, wenn permanent ein Ladestrom fließt (Erhaltungsladung).
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#11
.....in unserem Betrieb haben wir über 10 Jahre mit mehreren Akkuschraubern aus dem Profibereich gearbeitet, diese waren mit NiCd- Akkus bestückt.
Das besondere, selbst bei Minus Temperaturen wurde damit gebohrt und geschraubt, was auch über ca. 7 Jahre ohne merkbaren Kapazität Verlust, möglich war.
Danach kamen dann Ersatz Akkus als NiMH in den Akkuschraubern, das hatte trotz höherer Kapazität, zu folge, das die Nutzungszeiten immer kürzer wurden und das besonders bei Minus Temperaturen.
M.f.G.
justus



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