Gema-meldung
#1
Will man CDs verkaufen, auf der sich eigene Musik befindet, so muss dies der GEMA zumindest gemeldet werden, wobei dadurch keine Kosten entstehen - naja, vielleicht eine Briefmarke. Hier nachzulesen:

http://www.brennfabrik.de/gema.htm

Ist das ein 'Big-Brother-is-watching-you' oder wozu soll das gut sein?
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#2
Ich konnte das nie glauben, wenn befreundete Hobby-Musiker mir das erzählt haben.

Was mich interessieren würde: Welche rechtliche Grundlage hat das? Anders gefragt: Gegen welche Paragraphen verstößt man, wenn man es nicht tut?
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#3
Das hängt von der Musik ab. Wenn sie selbst komponiert ist, sollte das der Gema egal sein. Im anderen Fall unterliegen Noten und Texte auch dem Urheberrecht. Das wird die GEMA schon interessieren.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
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#4
Generell sind alle an die GEMA angeschlossenen Komponisten etc dazu verpflichtet, alle ihre Werke anzumelden, auch wenn diese GEMA-frei sein sollen.
Für nicht GEMA angeschlossene Komponisten etc. ist es, glaube ich, nicht zwingend erforderlich. Anders sieht es wahrscheinlich bei den Presswerken etc aus, könnte mir gut vorstellen, dass diese nicht einfach "wild d'rauf los" vervielfältigen dürfen. Das diente dann eher dem Schutz der Kreativen als einer "Überwachung".

"Der urheberrechtliche Schutz von Werken der Tonkunst (mit und ohne Text) ist nicht erst von einer Mitgliedschaft in der GEMA abhängig, sondern bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährleistet."

Und dort steht nichts von einer Zwangsmeldung bei der GEMA.
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#5
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die GEMA-Lobby sich da ein Recht erschlichen hat, um zu prüfen, ob man evtl. gegen die Rechte anderer verstösst. D.h. nehmen wir an, ich komponiere ein Liedle und schicke der GEMA die Info darüber. Daraus könnte folgen - hypothetisch - dass ich (wenn auch unbeabsichtigt) ziemlich nah an einem bekannten, gemageschützten Songs bin und man dann von Abkupfern sprechen 'muss'.
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#6
Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt entscheiden letztendlich Gerichte und nicht die GEMA, oder?

Auch ohne GEMA-Meldung würde Dir ein sich in seinen Urheberrechten verletzt sehender Komponist auf die Palme steigen. Ich glaube nicht, dass jemand die Zeit hat ALLE existierenden Werke mit Deinem zu vergleichen. Meistens kommt "Abkupfern" nur raus, wenn's ein Hit wird und jemand sagt "Das ist alles nur geklaut". Ist es oft ja auch, auch wenn der Komponist meint, er hätte es selbst erfunden. Unser Unterbewusstsein schwindelt uns da öfter mal an (was aber nicht heissen soll, dass ich prinzipiell verneine, dass zwei Menschen voneinander unabhängig das gleiche "erdenken" können).

Trotzdem ist die GEMA für Musikschaffende (die oft genug am Existenzminimum leben) eine eher gute Sache. So unsinnig uns manche Abgaben erscheinen mögen, ich kenne viele Musiker, die die GEMA sehr positiv sehen und froh sind, dass es hierzulande so eine Institution gibt.

Edit: Rächdschraibfeler
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#7
Zitat:mfranz postete
Das hängt von der Musik ab. Wenn sie selbst komponiert ist, sollte das der Gema egal sein.
Ich hatte "eigene Musik" als "selbstkomponierte Musik" verstanden.
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#8
Ich auch. Also "eigene Musik" = "selbstkomponiert und selbstgetextet"

Hier ein Artikel zur GEMA Mitgliedschaft:
http://www.spm-community.de/modules.php?...int&sid=40

Auf den ersten Blick kommt die GEMA eher schlecht weg (und nur für wirklich erfolgreiche Musiker sinnvoll). Andererseits sollte man den letzten Satz bedenken: "Der Schutz eurer Urheberrechte ist sicherlich schon vom Gesetz her gewährleistet, aber wer kümmert sich um die Überwachung und die Eintreibung der Tantiemen?"
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#9
@cdj74

Die GEMA selbst schreibt auf ihren Seiten, dass man erst dann in den Genuss von GEMA-Tantiemen kommt, wenn man mit seiner Musik mind. 60.000 DM pro Jahr macht... Sie hilft also denen, die sowieso schon gut dastehen.
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#10
Zitat:cdj74 postete
"Der urheberrechtliche Schutz von Werken der Tonkunst (mit und ohne Text) ist nicht erst von einer Mitgliedschaft in der GEMA abhängig, sondern bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährleistet."

Und dort steht nichts von einer Zwangsmeldung bei der GEMA.
Soweit so gut, aber ein Veranstallter von Konzerten u. dgl. muss doch bei der Gema angeben wieviele Plätze im Konzertsaal vorhanden sind und dementsprechende Gebühr entrichten. Wenn jetzt eine Gruppe die nicht Gema Mitglied ist nur eigene Stücke spielt, wird dann trotzdem etwas an Gema Gebühr fällig?

Es gibt von Bluthard so ein Heftchen zur Gema, das habe ich ich auch hier, aber so richtig erwärmen kann ich mich für diese Leute nicht. Auch bei Heise war mal ein Artikel, in dem etwas über die Ausschüttungen zu lesen war. Die Gema kassiert AFAIK nach theoretischer Hörerzahl, schüttet aber abhängig von Musikrichtung (!!!) aus. Was ist das denn für ein Verein, der sich erlauben kann mir zu erzählen welche Musik Geld wert ist und welche nicht! Gerecht wäre Einnahme UND Verteilung nach Umsatz. Aber in Deutschand haben die ein Monopol. Warum eigentlich?
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