BASF 9346
#1
Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten! Heute habe ich mir den oben genannten Radiorecorder gekauft. Leider habe ich dazu noch nicht allzu viel im Internet gefunden - ehrlich gesagt gar nichts. Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen und alles schreiben was ihr über das Gerät wisst?

Danke euch
Gruß Olli
BASF macht die Musik!
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#2
Mach doch mal ein Bild.
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#3
Im Radiomuseum ist zumindest das zu erfahren: http://www.radiomuseum.org/r/basf_9346.html

Ich glaube, das Gerät kam von Aiwa.
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#4
Hi,
danke. Auf die Seite des Radiomuseums bin ich erst gekommen, nachdem ich diesen Eintrag hier geschrieben habe.
Mit den Photos ist as so eine Sache, da ich selbst keinen digitalen Photoapparat habe. Aber ich arbeite dran. Habe nämlich auch einige rare Kassetten die ich euch nicht vorenthalten möchte!

Gruß Olli
BASF macht die Musik!
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#5
Diese Kassettengeräte kamen in der Tat von AIWA. Ich habe selbst mal ein ähnliches Model zerlegt. Da stand AIWA oft innen drauf.
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#6
Hallo Matze,

davon habe ich auch schon gehört. Habe ja auch andere BASF-Geräte zu Hause. Bin hochzufrieden damit, obwohl sie alle um die 30 Jahre alt sind.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich das Frequenzband des Radioteils verstellen muss, damit Polizei/Feuerwehrfunk möglich ist?

Gruß Olli
BASF macht die Musik!
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#7
Nichts für ungut, aber das hat hier im Forum m.E. nichts verloren. Das absichtliche Mithören des Behördenfunks ist ein Straftatbestand (§§ 148, 89 TKG), und somit kann auch die Verbreitung von entsprechenden Anleitungen verfolgt werden.
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#8
Wobei allerdings der Besitz und der Betrieb eines solchen Empfängers legal ist. Der Empfänger muss ein CE Zeichen haben und ein Rundfunkband können. (zumindest war es mal so.) Dein Apparat hat kein CE Zeichen weil es solchen Unfug damals noch nicht gab.
Wenn versehentlich irgendetwas mitgehört werden sollte darf man unter keinen Umständen darüber reden.
Zum Thema sei gesagt, das diese Geräte 1. oft viel zu unempfindlich sind und 2. der ZF Filter zu breitbandig ist. Du würdest, wenn es denn erlaubt wäre, immer ca. 4 Kanäle gleichzeitig hören. Ausserdem hast du keine Rauschsperre was das ganze zu einer SEHR nervigen Angelegenheit werden lassen würde wenn man soetwas denn dürfen dürfte.
Letztendlich ist dieser "Umbau" auf 4m etwas das ein FEF im Grundschulalter experimentel ermittelte. Es bedarf keiner grossen Anleitung wenn man darüber nachdenkt was man tun hätte müssen, wenn es erlaubt wäre und die Funktionsweise eines Überlagerungsempfängers verstanden hat. Und um sowas rauszufinden gibt es heute ja das Internet. (Es ging aber auch früher mit Büchern...) Ein FEF berichtete mir allerdings das der Polizeifunk eh langweilig ist, weshalb er sich später den, damals noch eingesetzten, B2 und C Netz Funktelephonen und analogen Schnurlostelephonen zuwandte. Solches Tun kann ich natürlich nur scharf verurteilen!

Am wichtigsten ist:

1. FUNKANLAGEN SIND KEIN SPIELZEUG !
2. RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER!
3. VOM ONANIEREN WIRD MAN BLIND!

Wenn du dich immer daran hälst kann dir nix passieren...
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#9
Zitat:timo postete
Das absichtliche Mithören des Behördenfunks ist ein Straftatbestand (§§ 148, 89 TKG), und somit kann auch die Verbreitung von entsprechenden Anleitungen verfolgt werden.
Das steht im TKG § 86 drinnen.
Die Strafen in TKG § 95.

Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluß vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)

Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewußt gehandelt hat.

Tja... und auf der anderen Seite darf man sich sog. SCANNER kaufen, die den Empfang problemlos ermöglichen. Und man darf sich Bücher über den BOS-Funk kaufen, welche mit deutschlandweit detaillierten Frequenzlisten aufwarten.

Das ist Deutschland - da wo der Wahnsinn herrscht.
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#10
Zitat:Manuel postete
Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Das schrieb ich auch nicht. Tatsache ist das der Besitz und Betrieb seit den 90 er Jahren erlaubt ist. Lediglich das Abhören von nicht öffentlichem Funk ist verboten. CB, Amateurfunk und Rundfunk darf damit gehört werden.

Zitat:Tja... und auf der anderen Seite darf man sich sog. SCANNER kaufen, die den Empfang problemlos ermöglichen.
Ich kann da nix schlimmes dran finden. Übrigens gibt es Länder wo das schon Länger erlaubt ist als hier. Angeblich haben die Amis ein ganz anderes Verhältnis dazu. Da gibt es angeblich Leute die ganz offiziell sagen das sie ein Recht haben über das Tun ihrer BOS informiert zu werden, da diese ja von Steuergeldern bezahlt werden. Und das tun sie offiziell durch abhören des BOS Funks. Es soll auch schon vorgekommen sein das Polizisten sogar gezielt Mithilfeaufrufe an Mithörer richteten. Es sind nicht alles Feinde die einen Allbereichsempfänger haben...

Zitat:Und man darf sich Bücher über den BOS-Funk kaufen, welche mit deutschlandweit detaillierten Frequenzlisten aufwarten.
Wobei man dazu sagen muss das die angesprochenen BOS Bücher zur Funkausbildung in Hilfsorganisationen verwendet und angeblich sogar empfohlen weden. Meine frühe 90er Jahre Ausgabe des UKW Sprechfunk Handbuchs, und das ist ja nicht mal ein Spezielles Buch über BOS Funk, lag oft bei Kollegen die in der Freiwilligen Feuerwehr waren. Da kann ich auch nix schlimmes dran finden, ausser den Kaffeflecken die jetzt im Buch sind.

Zitat:Das ist Deutschland - da wo der Wahnsinn herrscht.
Ja, da hast du recht. Die Löhne fallen ins Bodenlose, die Kosten steigen ins Unendliche und die Regiereung sieht als Marionette der Grosskapitalisten zu wie das Volk vergewaltigt wird.

Das Vorgehen im Funkbereich ist doch recht entspannt.
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#11
Zitat:Matze postete
Zitat:Tja... und auf der anderen Seite darf man sich sog. SCANNER kaufen, die den Empfang problemlos ermöglichen.
Ich kann da nix schlimmes dran finden.
Dann spreche mal mit den Polizisten, die es schon erlebt haben, daß die Pressefritzen schneller am Unfallort eintrafen als sie selber. ;-) Von den Schaulustigen ganz zu schweigen.

Früher war das noch schlimmer, denn es wurden über Polizeifunk z.B. nach einem Bankraub noch Ringfahndungen über Funk organisiert. Oder Straßensperren. Man stelle sich vor, die Bankräuber haben einen Scanner dabei und wissen, in welche Nebengässchen sie ausweichen müssen...

Heute machen die Polizisten vieles über Handy. Insofern stimmt das schon, daß das Abhören des BOS-Funks heute, im Jahr 2008, ziemlich langweilig ist.

Wem´s wirklich so sehr interessiert, der soll doch jeden Montag abend auf SAT*1 den beiden Bochumer Polizeibeamten "Toto und Harry" bei ihrer täglichen Arbeit über die Schulter schauen. Da kann man jedes Mal auch den Polizeifunk mithören. ;-)
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#12
Zitat:Manuel postete
Dann spreche mal mit den Polizisten, die es schon erlebt haben, daß die Pressefritzen schneller am Unfallort eintrafen als sie selber. ;-) Von den Schaulustigen ganz zu schweigen.
Klar ist das ein Problem, aber ist es wirklich ein Sicherheitsrisiko?
Wenn jemand sich bei einer Straftat Vorteile verschaffen wollte und dazu den Polizeifunk abhörte, dann ging das auch schon vor 30 Jahren, als darauf noch fast die Todesstrafe stand und die Geräte nicht legal beschafft werden konnten. Die Technik ist einfach zu simpel als das man das Abhören ohne Verschlüssellung unterbinden könnte. Und, es gibt Verschlüssellungsgeräte. Es gibt sie auch schon länger. Der Kram mit den Frequenzinvertern ist schon in Büchern der 70er Jahre beschrieben und das war damals noch nicht überall käuflich wie heute. Heute gibt es digitale Verschlüssellungsgeräte die mit Sicherheit nicht Abhörbar sind.

Wenn klein Fritzchen am alten Kofferradio schraubt und dann Florian Klein-Dingenskirchen reinkriegt ist das kein Sicherheitsrisiko.

Wenn jedoch das neue, digitale, BOS Funksystem komplett, samt Netzinfrastruktur von einem US Anbieter geordert worden wäre, (Motorola war ja im Gespräch und hat ja wohl auch die BOS Sparte von Bosch Telekom übernommen...) dann wäre das Sicherheitsrisiko grösser gewesen. Du weist so gut wie ich das man die Hintertüren in so einem gigantischen System nicht aufspüren wird. Und dann stell dir mal eine Situation vor wie damals 2001. Wenn dann die Regierung den USA nicht bei ihren Kriegsspielen hilft können unsere BOS vielleicht bald wieder auf CB Quetschen aus den 80ern zurückgreifen... Aber, der Auftrag ging ja an EADS.

Zitat:Heute machen die Polizisten vieles über Handy. Insofern stimmt das schon, daß das Abhören des BOS-Funks heute, im Jahr 2008, ziemlich langweilig ist.
Das war es auch vor 20 Jahren schon, sagte mit erst kürzlich ein FEF...
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