12.07.2009, 19:24
Zitat:PeZett posteteDer Wagen hat tatsächlich erst 2009 zum ersten mal eine deutsche Zulassung bekommen. Das mit den Türen war beim TÜV kein Problem, da wir dem Prüfer eine entsprechende Historie mit Dokumenten und Bildern aus der Entstehungszeit des Fahrzeugs vorlegen konnten und somit die Originalität belegen konnten.
Zitat:Frank posteteDa hast Du natürl. vollkommen recht - das ist dann sicher auch von
...dieses Fahrzeug als Einzelstück bekommt ja nicht die Besitzstandswahrung, die z. B. Goggomobil oder der oben erwähnte BMW Barockengel genießen, ...
...Aber womöglich gibt es für Oldtimer Sonderregeln oder man geht davon aus, dass wegen Anschnallpflicht (hat das Auto überhaupt schon Gurte?) niemand herausfallen kann.
einem wohlwollenden TÜV-Prüfer abhänging (Thema "Gutdünken"). Das
dürfte dann in eine elende Rennerei ausarten, wenn man den Wagen
zulassen will. Aber i.d.R. spricht sich in der Szene ja schnell rum, wo
solche Unikate leichter zu "T-Üven" sind.
Gruß
Das selbe gilt für die (nicht vorhandenen) hinteren Anschnall-Gurte. Wenn diese nachweislich zur Bauzeit des Fahrzeuges nicht notwendig bzw. Pflicht waren, müssen auch nun keine Gurte vorhanden sein um eine historische Zulassung zu bekommen.
Viele Grüße,
Silvio