12.07.2009, 10:08
Zitat:PeZett posteteGenau das meine ich - dieses Fahrzeug als Einzelstück bekommt ja nicht die Besitzstandswahrung, die z. B. Goggomobil oder der oben erwähnte BMW Barockengel genießen, weil die ja eben damals vorschriftenkonform waren. Vermutlich ist der Wagen ja erst in den 1970er Jahren oder gar noch später in Deutschland zugelassen worden. Das ist dann eine Neu- bzw. Erstzulassung und dann gelten die aktuellen Vorschriften. Aber womöglich gibt es für Oldtimer Sonderregeln oder man geht davon aus, dass wegen Anschnallpflicht (hat das Auto überhaupt schon Gurte?) niemand herausfallen kann.
...als Neuzulassung würde das auch nichts, bei einer Wiederzulassung
geht´s aber schon....
...US-PKW geniessen ja in gewisser Hinsicht ebenfalls Sonderstatus (z.B. kombiniertes Blink-/Bremslicht und Position und Grösse der Nummernschilder...)
Was die US- Nummernschilder angeht, das ist anscheinend vom Gutdünken der Zulassungsstelle abhängig. Hier in Solingen gibt es nur die Standardgröße, zwar möglichst nach SG nur ein Buchstabe und eine Ziffer, so wie bei Moppets. Sieht aber blöd aus, und wenn es kein kurzes Kennzeichen gibt, muß man vermutlich seine Stoßstange ändern, um ein "Kuchenblech" unterzubringen. Neuerdings gibt es hier auch vierstellige Zahlen, wie man so ein Schild an einem US- Fahrzeug anbringen soll, ist unklar.
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.