06.10.2024, 13:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2024, 10:20 von bitbrain2101.)
(06.10.2024, 12:31)janbunke schrieb: Ich weiß zwar nicht worum's geht, aber ohne abgebildetes, komplett lesbares Nummernschild kann doch gar keine Zuordnung zu irgendeinem Halter hergestellt werde.
Dieser Aussage stimme ich 100% zu. Die einzige Situation, in der ich dafür Verständnis hätte, wäre wenn die Halter der Fahrzeuge persönlich bekannt wären und einer Clan-Familie zugehörig sind.
MfG, Tobias
P.S. @Timo, dann müssen Nummernschilder eben vollständig abgedeckt werden, dann kann der Jurist keinen Beweis erheben. Beiträge gleich löschen halte ich für übertrieben.
Strom kann erst fließen, wenn Spannung anliegt
