06.10.2024, 13:00
(06.10.2024, 12:31)janbunke schrieb: Ich weiß zwar nicht worum's geht, aber ohne abgebildetes, komplett lesbares Nummernschild kann doch gar keine Zuordnung zu irgendeinem Halter hergestellt werde.
Wir sind alle keine Juristen (soweit ich weiß). Wenn hier ein in der Form seltenes Fahrzeug inklusive eines Nummernschildfragments zu sehen ist, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das aus rechtlicher Sicht einem Halter eindeutig zugeordnet werden kann.
Natürlich müsste jemand den Halter erst mal darauf aufmerksam machen. Ich sage aber: Lieber nichts riskieren.
