22.03.2024, 07:27
Hallo!
Hierbei handelt es sich um einen Ellenator. Die beiden hinten eng nebeneinander angebrachten Räder zählen rechtlich nur als ein Rad und somit handelt es sich beim Ellenator um ein dreirädiges Fahrzeug, dass mit der Führerscheinklasse A1 (eigentlich für Kleinkrafträder) ab 16 Jahren gefahren werden kann. Da hier die Leistung auf 15 kW begrenzt ist, darf auch der Ellenator nicht mehr haben und schafft daher so um die 90 km/h.
Ich bin selbst schon mal als Beifahrer in so einem umgebauten Fiat 500 mitgefahren. Die begrenzte Höchstgeschwindigkeit ist da weniger das Problem, aber mit mehreren Mitfahrern und Gepäck ist die Beschleunigungsleistung schon sehr dürftig. Die Leistungsbegrenzung ist aber nicht nur aus rechtlicher Sicht sinnvoll, sondern auch wegen der geringeren Fahrzeugstabilität.
Der Ellenator könnte nach erreichen der Volljährigkeit und Erwerb der Führerscheinklasse B wieder auf einen normalen Fiat 500 zurückgerüstet werden. Das macht aber so gut wie niemand, da das Fahrzeug in dieser Form eine hohe Wertstabilität hat, weil der Umbau doch teuer ist. Daher werden die nach Erhalt des B-Führerscheins meist weiterverkauft und ein anderes Auto erworben.
Der Hintergrund der ganzen Konstruktion ist, dass für Minderjährige hauptsächlich nur motorisierte Zweiräder gibt, von denen eine höhere Betriebsgefahr ausgeht, als von einem PKW. Besorgte Eltern schaffen daher einen Ellenator an, da die andere Alternative, ein Kleinkraftfahrzeug ebenfalls nur beschränkten Unfallschutz bietet und auf 45 km/h beschränkt ist.
Hierbei handelt es sich um einen Ellenator. Die beiden hinten eng nebeneinander angebrachten Räder zählen rechtlich nur als ein Rad und somit handelt es sich beim Ellenator um ein dreirädiges Fahrzeug, dass mit der Führerscheinklasse A1 (eigentlich für Kleinkrafträder) ab 16 Jahren gefahren werden kann. Da hier die Leistung auf 15 kW begrenzt ist, darf auch der Ellenator nicht mehr haben und schafft daher so um die 90 km/h.
Ich bin selbst schon mal als Beifahrer in so einem umgebauten Fiat 500 mitgefahren. Die begrenzte Höchstgeschwindigkeit ist da weniger das Problem, aber mit mehreren Mitfahrern und Gepäck ist die Beschleunigungsleistung schon sehr dürftig. Die Leistungsbegrenzung ist aber nicht nur aus rechtlicher Sicht sinnvoll, sondern auch wegen der geringeren Fahrzeugstabilität.
Der Ellenator könnte nach erreichen der Volljährigkeit und Erwerb der Führerscheinklasse B wieder auf einen normalen Fiat 500 zurückgerüstet werden. Das macht aber so gut wie niemand, da das Fahrzeug in dieser Form eine hohe Wertstabilität hat, weil der Umbau doch teuer ist. Daher werden die nach Erhalt des B-Führerscheins meist weiterverkauft und ein anderes Auto erworben.
Der Hintergrund der ganzen Konstruktion ist, dass für Minderjährige hauptsächlich nur motorisierte Zweiräder gibt, von denen eine höhere Betriebsgefahr ausgeht, als von einem PKW. Besorgte Eltern schaffen daher einen Ellenator an, da die andere Alternative, ein Kleinkraftfahrzeug ebenfalls nur beschränkten Unfallschutz bietet und auf 45 km/h beschränkt ist.
Grüße,
Wayne
Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
Wayne
Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.