10.10.2022, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2022, 12:39 von cisumgolana.)
Hallo Martin!
Du hast wohl Argusaugen.
Ja, den Kennzeichen fehlen die blauen Felder links!
So weit ich weiß, ist das nicht zulässig. Ich weiß
von etlichen Vorstößen in mehreren Bundesländern/
Städten bezgl. altem Kennzeichen, daß der Wunsch
immer abgewiesen wurde. Mir sind zwei Fälle bekannt,
wo die bereits ausgegebenen Schilder im alten Format,
entfernt und durch die heute Gültigen ersetzt werden
mußten (natürlich auf Kosten der Halter).
Ausnahme:
Zulässig sind die alten Schilder aber noch, wenn es seit
der Zulassung mit altem Kennzeichen keine Halterän-
derung gegeben hat (Bestandsschutz). Dies ist aber
ziemlich selten.
Wenn der Halter des grünen 170Vb mal wechselt, dann
ist die neue Kennzeichenform zwingend vorgeschrieben.
Gruß
Wolfgang
Du hast wohl Argusaugen.
Ja, den Kennzeichen fehlen die blauen Felder links!
So weit ich weiß, ist das nicht zulässig. Ich weiß
von etlichen Vorstößen in mehreren Bundesländern/
Städten bezgl. altem Kennzeichen, daß der Wunsch
immer abgewiesen wurde. Mir sind zwei Fälle bekannt,
wo die bereits ausgegebenen Schilder im alten Format,
entfernt und durch die heute Gültigen ersetzt werden
mußten (natürlich auf Kosten der Halter).
Ausnahme:
Zulässig sind die alten Schilder aber noch, wenn es seit
der Zulassung mit altem Kennzeichen keine Halterän-
derung gegeben hat (Bestandsschutz). Dies ist aber
ziemlich selten.
Wenn der Halter des grünen 170Vb mal wechselt, dann
ist die neue Kennzeichenform zwingend vorgeschrieben.
Gruß
Wolfgang