06.09.2022, 14:30
(06.09.2022, 11:18)cisumgolana schrieb: Sonst dürfte man nicht einmal Aufnahmen von Häusern
einer Straße machen (z. B. Fachwerkhäuser), weil das
alles Unikate sind. Über die man den Besitzer identifizieren
kann.
Das darf man meines Wissens, sofern die Straße öffentlich ist. Stichwort Panoramafreiheit. Und daß man den Besitzer identifizieren kann, wäre ja sogar OK, solange er nicht auf dem Bild zu sehen ist.