06.09.2022, 11:27
"" Im öffentlichen Raum ist das Fotografieren, auch von Personen, grundsätzlich nicht verboten. Es gibt aber keinen legitimen Grund, Bilder von dem Hausbewohner ohne sein Einverständnis zu veröffentlichen. Eine Ausnahme ist, wenn er auf dem Bild nur Beiwerk ist, zum Beispiel auf einem Landschaftsfoto ""
Das ist die gültige Rechtslage in der BRD in Kurzform, was " Recht am eigenen Bild im öffentlichen Raum " angeht.
Wäre es nicht so, dürfte es keine WebCam, WetterCam, VerkehrsCam u.ä. geben.
Wir Alle sollten es mit dem " vorauseilendem Gehorsam " nicht ganz weit treiben und gleichzeitig den Niedergang des mündigen Bürgers beklagen.
Das ist die gültige Rechtslage in der BRD in Kurzform, was " Recht am eigenen Bild im öffentlichen Raum " angeht.
Wäre es nicht so, dürfte es keine WebCam, WetterCam, VerkehrsCam u.ä. geben.
Wir Alle sollten es mit dem " vorauseilendem Gehorsam " nicht ganz weit treiben und gleichzeitig den Niedergang des mündigen Bürgers beklagen.
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" Der erste Schluck aus dem Glas der Wissenschaft macht Sie zu einem Atheisten,
aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "
(Werner Heisenberg)
Meine Recorder wurden gefertigt in: Regensdorf, Löffingen, Hösbach und Frankfurt
Gruß
Ralf
" Der erste Schluck aus dem Glas der Wissenschaft macht Sie zu einem Atheisten,
aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "
(Werner Heisenberg)
Meine Recorder wurden gefertigt in: Regensdorf, Löffingen, Hösbach und Frankfurt
Gruß
Ralf