(06.09.2022, 09:31)Ickxsz schrieb: Anfaengerfrage: wie waer's mit die Blendung der Nummernschilder?
Ist das eine Art Verpflichtung (die ich dann offenbar schon einige Male verstoBen habe)?
Bis vor ein paar Jahren hieß es meist, Privatpersonen müssten Nummernschilder bei der Veröffentlichung von Fotos nicht unkenntlich machen. Inzwischen scheint es nicht mehr so ganz klar zu sein. Wenn's Dir interessiert, lies mal diese Seite:
https://www.tz.de/auto/muessen-auto-kenn...89225.html
Auch wenn es manchmal schade ist, weil die Nummernschilder Bezug zum Fahrzeug haben (oft steht bei Oldtimern das vermutliche Baujahr drauf): Ich mach's lieber.
Restriktiver ist die Veröffentlichung von Personen auf Fotos geregelt. Die müssen so weit unkenntlich gemacht werden, daß die Person auf dem Bild nicht eindeutig identifizierbar ist, wobei es u.U. nicht mal reicht, das Gesicht zu schwärzen oder verpixeln. Auch andere individuelle Merkmale (beispielsweise eine auffällige Tätowierung) können im rechtlichen Sinne ein Merkmal sein, daß eine eindeutige Identifizierung erlaubt.
https://www.digitalkamera.de/Fototipp/Pe.../7714.aspx
Alles ohne Gewähr, ich bin kein Jurist und gebe nur angelesenes Wissen wieder.
Was mir letztens durch den Kopf ging: Kann auch ein Auto ein eindeutiges Identizierungsmerkmal sein? Wenn auf einem Foto eine Person am Steuer eines PKW zeigt, von dessen Typ hierzulande nur noch wenige Exemplare zugelassen sind, dann könnte das ja auch dazu beitragen, die Person zu identifizieren, selbst wenn sie auf dem Bild im üblichen Maße unkenntlich gemacht wurde.