25.08.2017, 08:22
Gyrator,'index.php?page=Thread&postID=209565#post209565 schrieb:dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Wobei die Fahrausbildung sinnigerweise wahrscheinlich ausschließlich auf einem Kraftrad stattfindet. Sprich: Die Absolventen dürfen so einen umgebauten Seat fahren, ohne die Bedienung eines PKW oder Dinge wie Einparken gelernt zu haben. Wer denkt sich sowas aus?
Auch die Abschaffung des 80 km/h-Limits halte ich angesichts der Tatsache, daß selbst die alte Klasse 1b/A1 mit Geschwindigkeitslimit immer sehr unfallträchtig war, für ziemlich fragwürdig. Stattdessen hätte man besser das aus meiner Sicht willkürlich festgelegte und unsinnige Geschwindigkeitslimit der Klasse M/AM auf 45 km/h wieder auf die bei der alten Klasse 4 erlaubten 50 km/h hochsetzen sollen. So schnell sollte ein Fahrzeug (netto) fahren können, um innerorts im Verkehr mitschwimmen zu können.