29.04.2017, 22:43
Captn Difool,'index.php?page=Thread&postID=204230#post204230 schrieb:das H-Kennzeichen auch deutlich eingeschränktDas H-Kennzeichen wurde nie "eingeschränkt".
Man musste von Anfang an ein Gutachten vorweisen, das die Originalität belegt.
Und die Notwendigkeit einer gültigen TÜV-Plakette war ebenfalls schon immer Voraussetzung.
Was eingeschränkt wurde, ist das rote 07-er Kennzeichen.
Dieses galt Anfangs für alle Autos ab 20 Jahren. Ohne TÜV. Ohne Einschränkung. Allerdings musste bereits von Anfang an ein Fahrtenbuch geführt werden.
Dieses wurde dann auf 30 Jahre heraufgesetzt und soweit ich weiss ist auch hier für die Eintragung mittlerweile eine HU notwendig.
Hier gilt allerdings die Besitzstandswahrung. Was eingetragen ist, bleibt eingetragen - auch ohne TÜV.
Was schon immer galt: Das 07er-Fahrzeug darf nur zum Zwecke der Darstellung bei entsprecheden Veranstaltungen oder aber zu Fahrten, die der Erhaltung des Fahrzeuges dienen, genutzt werden.
timo,'index.php?page=Thread&postID=204232#post204232 schrieb:Bei regelmäßiger Nutzung ist ein Neuwagen mit Sicherheit günstiger im Unterhalt.Nein, denn ein Neuwagen muss erst mal bezahlt werden. Und um diese Investition abzugelten, musst Du die alte Karre schon sehr sehr lange fahren...