25.04.2010, 13:59
Zitat:Araso posteteHallo Arnulf,
... Nach der ersten Nachkriegsnot waren 4 Türen für Taxen vorgeschrieben...
...Es gibt hier in Norddtld. übrigens eine F102 Taxe...
.... Fahrten übernimmt der Besitzer aber nur noch bei gegebenen Anlaß...
nein, hier irrst Du. Vorgeschrieben sind lediglich zwei Türen auf der rechten Seite. Sonst dürften z. B. VW- Busse nicht als Taxen eingesetzt werden; die Bullies haben meist links keine Schiebetür.
Aber wie Du sagst, ein Zweitürer wäre zu der Zeit (1957 - 60?) wohl nicht als Taxi zugelassen worden. Kurz nach dem Krieg war das noch möglich, da gab es sogar Käfertaxen. Aber damals hatten die Fahrzeuge noch kein Schild auf dem Dach, sondern einen unterhalb der Fenster rundum verlaufenden weißen Streifen. Das war bei der seinerzeitigen Verkehrsdichte wohl ausreichend.
Ist der von Dir angesprochene DKW wirklich als Taxi im Einsatz? Ein Taxi muß, da es ein öffentliches Verkehrsmittel ist und somit der Betriebspflicht unterliegt, "im ortsüblichen Umfang" bereitgestellt werden. Zudem ist insbesondere die Versicherung für ein Taxi sehr teuer, dass wohl niemand eine Konzession für einen kaum genutzten Oldtimer verschwendet.
Auch bei Mietwagen, für die die Betriebspflicht nicht gilt, ist die Versicherung teuer ähnlich wie beim Taxi, also auch hier ist ein DKW nicht wirtschaftlich zu nutzen.
Frank
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.