Verpackungs-Terroristen - oder wie verpacke ich richtig?
#51
Zitat:Hardy postete
...undefinierbaren Plastikspänen. ...
Gut, dass Holzwolle ziemlich aus der Mode gekommen ist.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#52
Eine PR99 (Mono-Gerät) kam aus der Schweiz mangels vernünftiger Verpackung mit einem Transportschaden an: Bei einem VU war der Zeiger abgebrochen und eine "Kalibriertaste" war zerbröselt. War mir schlussendlich egal. da das Teil nur als Ersatzteilspender verwendet wurde. Hat auch nur € 90,-- gekostet.
Es gibt aber auch das Gegenteil:
Eine Studer B67 war wie eine russische Matroschka in 3 (!!) massiven Kartons mir reichlich Styropor dazwischen, verpackt. Das Gerät selber war noch in mehrere Lagen von Noppenfolie gewickelt und die Banddreizack abgeschraubt. Habe so an die 20min gekämpft bis ich da schwere Gerät endlich ausgepackt hatte.
LG
H.
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#53
Moin moin,

damit mir soetwas nicht auch passiert bin ich auf der Suche nach einer "Versandanweisung". Irgendwo habe ich so eine Datei schon mal gefunden, weis aber beim besten Willen nicht mehr wo.
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen?

Danke und viele Grüße

der tommy.
Was ich suche: Teile oder ganze Maschinen von Akai: GX-260, 265, 266, 267 und GX-77.
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#54
´

Guggsu hier:

http://www.dhl.de/de/paket/geschaeftskun...weise.html

http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB...520008.htm
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#55
Danke Frank. Mal sehen ob es hilft...

Gruß

der tommy.
Was ich suche: Teile oder ganze Maschinen von Akai: GX-260, 265, 266, 267 und GX-77.
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#56
´
Letztens kam ich an einer Paketagentur vorbei. Da war ein Fahrer damit beschäftigt, Pakete von einer Paketkarre in den Transporter, einen Sprinter o.ä., zu verladen.

Er hat die Packstücke schwungvoll in den Laderaum geworfen, als ob es Kohlestücke seien. Von sorgsamem Umgang hat der sicher noch nie gehört, und von Ladungssicherung auch nicht.

Da nutzt auch die beste Verpackung nichts.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
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#57
Ja die machen alles auf Husch, Husch, auf verantwortlichen Umgang mit den Paketen wird zum großen Teil nicht mehr geachtet, dass kann man hier auch beobachten. Ich bekam letzte Woche ein Paket(Ersatzteile-Trafos) das war total zerfleddert, ein Glück das der große Trafo nicht rausgefallen war.
Jede Tonbandmaschine ist ein kleines Wunder!

Maschinen:Telefunken M -15 A, und M-20.... 1 X Philips 4420... Uher Report 4000-L ,(Mono)
Uher- Royal -de Luxe . .. Philips N-4422 .. Akai GX 600 DB... und das Abenteuer geht weiter
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#58
Zitat:Frank postete
´
Letztens kam ich an einer Paketagentur vorbei. Da war ein Fahrer damit beschäftigt, Pakete von einer Paketkarre in den Transporter, einen Sprinter o.ä., zu verladen.

Er hat die Packstücke schwungvoll in den Laderaum geworfen, als ob es Kohlestücke seien. Von sorgsamem Umgang hat der sicher noch nie gehört, und von Ladungssicherung auch nicht.

Da nutzt auch die beste Verpackung nichts.
Man sollte nicht vergessen (auch wenn es im Forum bereits mehrfach angesprochen wurde): Das schwungvolle Werfen des "Humankapitals" ist das Resultat eines schlechtbezahlten, unter hohem Zeitdruck arbeitenden Menschen, der seine Fuhre irgendwie an den Mann bringen muss. Seinem Arbeitgeber ist das egal.

Nicht zuletzt sind wir als Kunden mit unserer seit Jahrzehnten grassierenden "Geiz-ist-geil"-Mentalität in weiten Teilen Schuld an der beklagten Misere.
Olaf, der eher passiv seit Jahren hier mitliest und sich an den fachlichen Beiträgen über Tonbandgeräte erfreut
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#59
Hallo!

Da ich für das Gegenteil (gute Verpackung) kein Thema gefunden habe,
und nicht extra eines dafür öffen möchte, so kann die nachfolgendebe-
schriebene Super-Verpackung hier als "schlechtes Beispiel" dienen.

Heute früh klingelte ein Kurierdienst. Und meine Frau ging dem Boten
ein Stück entgegen (III-STock Altbau!). Dann rief sie mich herbei
und fragte ob ich Blutegel bestellt hätte.
???????????
"Nee, nicht das ich wüßte" und war etwas ratlos. Der rechteckige
Styropor-Quader nebst Inhalt wog nicht viel.
Verwechselung? Straßenname falsch geschrieben. Was ist das?
Dann sah ich im Kleingedruckten einen Namen, der mir bekannt vorkam.
Also Sendung angenommen Was, wäre ich nicht griffbereit gewesen,
meine Frau nicht getan hätte.
Und dann wäre der Bote mit meinem ebay-Schnäppchen wieder von
dannen gezogen. Glück gehabt.

Hier das Adressschild, was für Verwirrung sorgte:

   

Nachdem ich den stramm versenkt eingepaßten Deckel gelüftet hatte,
kam weitere Umverpackung zum Vorschein, die dann das Netzgerät
barg.
Besser geht´s kaum. Mit dem Quader hätte man Fußball spieln können,
ohne das der Inhalt beschädigt würde. OK, drüberfahren ginge nicht...

Wir haben jedenfalls herzlich gelacht, ob der Blutegel-Verwirrung.

Gruß
Wolfgang
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#60
Moin, moin,

da Ihr mich an diesen Thread erinnert habt und ich mich grad um wichtigere Dinge zu drücken versuche, komme ich also meiner Zusage von Irgendwann vor Jahren nach und schreibe hier noch etwas.

Wenn jemand anbietet zu versenden, und dabei nicht erklärt, er habe keine Ahnung wie das "richtig" (Verpacken und Versenden) geht, dann macht er eine Zusage, das er hinreichend verpackt. Und für diese Zusage ist er haftbar. Wenn diese Zusage bereits Bestandteil eines Verkaufsangebotes gewesen war, dann ist die hinreichende Verpackung natürlich auch Bestandteil seiner "zugesicherten Eigenschaft" für den angebotenen Artikel.

Vor allem wenn der Versender einen Versand-Serive anbietet oder in anderer Form aussucht, dann bezieht sich seine Zusage auf die Bedingungen dieses Transport-Dienstes.
Wenn also ein Paket-Service in seinen AGBs als Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Transport und für die Gewährung einer Versicherungsleistung eine Verpackungs-"Güte" vorschreibt, die beispielswiese das Innere vor einem Sturz aus einem Meter Höhe schützt, dann hat der Versender eine solche Verpackung zu liefern. Andernfalls hätte er die Freiheit keinen Versand anzubieten.

Jeder Käufer hat das Recht von einem Verkäufer zu erwarten, dass dieser sich die notwendigen Informationen und Fähigkeiten aneignet, wenn er in das Geschäftsleben eintritt. Das ist seine Sorgfaltspflicht. Denn niemand zwingt ihn ja, etwas anzubieten und geschäftlich tätig zu werden.
Wenn jener, der etwas anbietet, so zum Beispiel einen Versand, um seine Gewinn-Aussichten zu erhöhen, so wie es Ebay gerne in kleinen Popups oder Mail empfiehlt, dann hat er auch die Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, dass das, was er anbietet, stimmt und funktioniert.
Dafür ist er auch strafrechtlich (Betrug bzw. Eingehungsbetrug) haftbar!

Übrigens beziehen sich die in der BRD gültigen Regeln für Versand und Versandhandel vor allem auf den Einkauf bei professionellen Anbietern von Neuware. Denen kann man nämlich unterstellen, dass sie in der Lage sind professionell zu verpacken und denen kann man auch eine Haftung, zum Beispiel in der Form einer Ersatz-Lieferung, einer Nachbesserung oder einer Aufwands-Erstattung, aufbürden.
Wer also als nicht professioneller Anbieter trotzdem etwas in der Form anbietet, die nicht notwendig bedingt, das der Kaufinteressent die Ware selber prüfen und sofort übernehmen kann, der hat nicht zufällig die Pflicht den Kaufinteressenten darauf hinzweisen, das er keine Händler-Haftung übernimmt, weil er sie nämlich nicht übernehmen kann.
Eine solche Haftungs-Ausschluß-Klausel, wie sie ja bei Online-Angeboten durchaus üblich ist, ist aber bezüglich der "zugesagten Eigenschaften" beziehungsweise der "vereinbarten Beschaffenheit" (s. a. §434 ff BGB) wirkungslos. Wer etwas zusagt, was durch Annahme des Angebotes (z.B. durch ein Gebot bei Ebay) vereinbart wird, der haftet dafür auch dann, wenn er eine allgemeine Ausschluß-Klausel formuliert hatte.

Zugesagte Eigenschaften beziehen sich übrigens in der Regel auf "übliche" Erwartungen. Die Erfüllung gilt dann als gegeben, wenn die Leistung des Anbieters das "übliche", zum Beispiel das "altergemäß übliche", erfüllt ist.
Wer also ein dreißig Jahre altes Tapedeck als "gut erhalten" anbietet, der formuliert dies relativ zum Alter. "Gut erhalten" hat dafür eine andere Bedeutung, als bei einem fünf Jahre alten Artikel. Das bezieht sich auf den äußerlichen Zustand, den Umfang der Originalität, auf den Lieferumfang und auf die Funktion. Im Streifalle wird eine "Vergleichsanschauung" vorgenommen, bei der ein Gutachter über einen Flohmarkt oder durch die Auslagen eines 2nd-Hand Ladens geht, um den "üblichen Zustand" zu ermitteln.
Konkrete Zusagen, in der Form von "funktioniert", sind dabei problematisch. Denn ein "altersgemässes" Funktionieren gibt es nicht. Hier hat der Anbieter tatsächlich die Funktion sicherzustellen, wenn er so etwas in seine Anzeige schreibt. "Gebraucht" (das Ebay-Attribut) bedeutet übrigens nichzt "funktioniert".
Sicherstellen hat er die Einhaltung der Zusage beziehungsweise der Vereinbarung das beim Gefahren-Übergang. Und wenn er einen Versand angeboten hatte, dann erfolgt der Gefahrenübergang mit der Unterschrift des Empfängers, also bei der Anlieferung, und schließt die Risiken des Transportes mit ein.

Übrigens. Wenn der Anbieter dies nicht ausdrücklich anders formuliert hatte (z.B. durch einen "Eigentumsvorbehalt"), findet der Eigentums-Übergang mit Vertragsschluß und nicht erst mit der Bezahlung oder gar mit der Übernahme statt. Damit ist jedes Vergehen gegen das Eigentum des Käufers innerhalb der Sphäre des Verkäufers ab Vertragsschluß auch ein strafrechtlich relevantes Vergehen.

Das Problem ist, in der Realität ist kaum ein Gerät überhaupt versandfähig. Peter hatte zu Beginn angemerkt, eine Versandverpackung müsse schon das doppelte des Volumens des verpackten Artikels haben, um als hinreichend angesehen werden zu können. Das mag bei einem Tuner oder bei einer Tonbandspule so stimmen. Bei einem Tonbandgerät oder bei einer Lautsprecherbox reicht das aber nicht!
Wir alle haben in der Schule etwas über "Massenträgheit" gelernt. Bei gleicher Beschleunigung (z.B. bei einem Sturz) ist die wirkende Kraft um so höher, desto mehr Masse (Gewicht) sich in Bewegung befindet oder in Bewegung gesetzt wird. Relevant für die Qualität der Verpackung wird das beim Abbremsen der Bewegung. Wer das überprüfen will, der nehme einen 3kg-Tuner und lasse ihn aus einem Meter Höhe auf den eigenen Fuss fallen und vergleiche das Gefühl mit dem das entsteht, wenn er es ebenso mit einer Bandmaschine von 20kg Gewicht tut. Übrigens sollte man mit der Bandmaschine den anderen Fuß verwenden, falls der erste sich noch im Schock befindet. Die Marke von Tuner und Bandgerät sind übrigens ziemlich egal.
Hätten Tuner und Bandmaschinen Gefühle, dann könnte man den eigenen "Eindruck" jeweils auf sie übertragen. Der Bandmaschiene ginge es hinterher also schlechter.
Es kommt aber noch etwas hinzu. Die Massenverteilung ist bei verschiedenen Geräten unterschiedlich. Noch ein Versuch? Man ziehe nun beide Sicherheitsschuhe aus und lasse die Bandmaschine noch einmal fallen. Dismal so, dass auf den einen Fuß das Gerät und auf den anderen Fuss das Anschlußkabel fällt. Wenn es beim ersten mal nicht klappt, ruhig wiederholen. Auch hier ist die Markte egal. Am Ende wird der Proband gefühlt haben, es geht nicht nur um das Gesamtgewicht einer Verpackung, sondern um die einzelnen Bauteile und die Qualität deren Verbindung zueinander.

Mich hat einmal eine unzureichend verpackte Box erreicht, die ich äußerlich unbeschädigt aus der Verpackung schälen konnte. Doch sie klöderte. Innen war der Magnet des Technics-Bändchenhochtöners abgerissen. Dessen relativ große Masse war nur von einer für diese Form des Transportes offensichtlich nicht gedachten Klebung gehalten gewesen. In einer Bandmaschine gibt es beispielswiese eine Schwungmasse für den Capstan-Antrieb. Für einen Plattenspieler wiederholt Jürgen Heiliger jedem, der es hören will - oder auch nicht -, er müsse den Plattenteller abnehmen und extra legen und abdämmen. Wer tut das mit eingebauten Capstan-Antrieben, Ringkern-Trafos oder Lautsprecher-Magneten?

Mich hat einmal ein Receiver erreicht, bei dem die Platinen in unterschiedlichen Ebenen, auf Kunststoff-Stiften gelagert waren. Äußerlich war der Tuner gut erhalten. Trotzdem hatten sich die Kusntstoff-Träger durch die Platine gebohrt. Es geht also nicht nur um das absolute Gewicht eines Elements, sondern um die Relation von Kraft und Gegenkraft zueinander - in einer Schaumstoff-Dämmung wäre die Platine heil geblieben! - und um die Wanderung von Kräften, die dirket übertragen werden, wenn also eine große Masse, die abgebremst wird, einen Teil der entstehenden Kraft über eine feste Verbindung auch auf kleinere Massen überträgt. Pech gehabt.
Wollen wir es noch einmal überprüfen? Anstatt der Bandmaschine mit leichtem Stecker am flexiblem Kabel schrauben wir nun den Stecker fest an den Rahmen des Bandgerätes und lassen es so fallen, dass das eigentliche Gerät auf den einen Fuss fällt und nur der angeschweisste Stecker den zweiten Fuss trifft. Wenn es beim ersten mal nicht klappt, probiert es gern nochmal. ...

Für den potenziellen Versender bedeutet das, einen Artikel, dessen Gewicht zehn Kilo (recht willkürliche Annahme) übersteigt oder einen Artilkel mit unzureichend befestigten Teil-Massen kann er nicht hinreichend verpackt versenden, weil das dafür notwendige Verpackungsvolumen, mit einer Dämmung, die die Kräfte aufnehmen könnte, von den "üblichen" Transportdiensten nicht befördert wird.
Für den potenziellen Empfänger bedeutet das, wenn er ein solches Versandangebot sieht, dann müsste er eigentlich weiterblättern, abschalten ... was auch immer: es ignorieren. Denn auch der Käufer hat Pflichten und ein offensichtlich unrichtiges (oder ungesetzliches) Angebot führt nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss. Dieser wäre sittenwidrig. Auch Käufer / Empfänger haben Sorgfaltspflichten. Wer die nicht wahrnimmt und hinterher auf der Versender meckert, der darf sich "Trottel" nennen.


Für den Versand versendbarer Artikel gibt es geeigente und gibt es ungeeignete Verpackungsmittel beziehungsweise Verpackungsformen.
Wer ein Neugerät kauft, der erwirbt dies in der Regel samt "Originalverpackung".
Die Funktion der Originalverpackung besteht darin, die eingepackte Ware vor einfachen Einflüssen von außen zu schützen, sauber und trocken zu halten und sie stapelbar zu machen, damit Lager, Paletten und Container maximal gefüllt werden können. Die Funktion besteht NICHT darin, die verpackte Ware im Stückgut-Transport zu versenden!
Die übliche "Originalverpackung" sieht folgendermaßen aus: Als Innenverpackung dient eine Plastiktüte mit oder ohne Luftblasen, Gaze oder Papier, meist mit eingeschlossenem Beutel mit Trocknungs-Gel. Das Gel soll für trockenes Klima sorgen, vor allem dann, wenn die Ware per Schiff transportiert werden könnte: "Made in China"? Die Tüte hält Feuchtigkeit, Kleintiere ("Bugs"), Staub ab und schützt vor Feinkratzern an der Oberfläche, die auch durch die anderen Verpackungsschichten erzeugt werden könnten. Der Artikel samt Tüte steckt in einer Formschale, oft aus Hartschaum oder aus Form-Elementen aus "stehender" Pappe. Diese Formschalen halten den Artikel im Zentrum der Verpackung, verhindern ein umherschleudern, vor allem aber nehmen diese Schalen von oben wirkende Druck-Kräfte auf und leiten sie, um die Ware herum, nach unten ab. Die Umverpackung besteht üblicherweise aus einem Pappkarton, der das Innere zusammen hält, es anfassbar macht, grobe mechanische und Witterungseinflüsse abhält. Insbesondere bei kleineren Verpackungen kommt oft noch eine Repräsentations-Aufgabe hinzu, nämlich wenn die Verpackung klein genug ist, um im Ladenregal oder im Schaufenster zu stehen.
Das Problem einer solchen "Originalverpackung" aus Versender- und aus Empfängersicht im Stückgut-Transport besteht in der harten Lagerung. Die Formschale ist üblicherweise so konstruiert, das sie bestenfalls Vibrationen aufnimmt, aber keine harten Stöße, wie sie beim "Fallenlassen" entstehen. Paletten lässt man nicht fallen. Und wenn doch, dann gilt die darauf gestapelte Ware als Versicherungsschaden, bevor sie beim Verbraucher landet.
Eine weiche Lagerung, durch Schaumstoff beispielsweise, würde nicht mehr die von oben wirkenden Kräfte, der auf den Karton drauf gestapelten anderen Kartons, aufnehmen können. Zudem soll der Karton ja klein bleiben, damit auf eine Palette, in einen Container oder in ein Lagerregal viel Ware passt. Deswegen ist auch das Volumen, selbst wäre die Ware innen weich gedämmt, in der Regel zu gering, die Massenträgheit aufzunehmen, bevor Bruch entsteht.

Die Realität des Stückgut-Versandes nach Versand(handels)-Käufen sieht in der Regel so aus, das professionelle Versender eine Mischkalkulation aufmachen, die auf der Erwartung basieren, das Transportunternehmen wird schon gut mit der Sendung umgehen. Schwund ist im Verkaufs-Preis einkalkuliert. Deshalb braucht die Transportversicherung des Paketdienstes auch nicht in Anspruch genommen zu werden. Zudem ist in der Regel Ersatz vorhanden, so dass der Schaden unter dem Verkaufspreis bleibt.
Um hinreichend Kunden außerhalb der professionellen Versender zu bekommen, benimmt sich beispielsweise Hermes (noch!) recht kulant in der Schadensabwicklung. GLS lehnt eigentlich jede Schadensregulierung grundsätzlich ab, wenn der Empfänger den Gefahrenübergang quittiert hatte. DHL fordert die Ware in kompletter Versandverpackung zur Überprüfung und gibt sie hinterher nur kostenpflichtig (Zustellung) wieder heraus, wenn der Anspruch abgelehnt worden war. Und das wird er in der Regel, weil kaum ein Empfänger sich die Mühe macht, selbst die komplette Dämmung bei DHL abzugeben. Zumal es oft schwierig ist, ein zerstörtes Gerät wieder so einzupacken, wie es eingepackt gewesen war. Und Beweise sind in der Regel auch weg, wenn man alles zur Schadensbegleichung eingereicht hat....
Auch bei den Paketdiensten wird übrigens gern darauf verzichtet, den nominell entstanden Schaden (Rechnungsbetrag) zu ersetzen. Der Vertragspartner - und das ist IMMER der Auftraggeber / Versender! - bekommt gern mal einen Gutschein für Frachtkosten als Schadenersatz angeboten und etwa berechnete Mehrwertsteuer wird schon gar nicht erstattet. Und das Mehrwertsteuer berechnet wurde, davon geht eine Schadensbearbeitung spätestens dann und IMMER dann aus, wenn der Kunde Gewerbetreibender oder auch nur regelmäßiger Kunde ist. Dumm, wer online bucht ...

Wer auch immer als Empfänger auf den Nutzen einer Versandversicherung hofft, der darf sich von nun an "Trottel" nennen. Vor allem dann, wenn er den Gefahrenübergang bei der Abnahme der Ware quittiert, bevor er die Ware prüft, darf er sich auch "Doppeltrottel" nennen lassen.
Eine Versandversicherung ist übrigens nur für den Versender relevant. Denn der ist der Vertragspartner und steht als Vertragsparnter auf der Abgabe-Quittung. Es reicht also nicht, die Quittung an den Empfänger zu übergeben. Nur der Vertragspartner kann eigentlich gegenüber seinem Vertragspartner tätig werden und nur der Vertragspartner bekommt einen Nutzen der Schadensregulierung. Wenn er denn den Schaden beweisen kann. Diese Beweise hat (hatte?) in der Regel der Empfänger.
Gegenüber dem Empfänger bleibt immer der Versender der Ansprechpartner für eine Schadensregulierung. Wer nun aus einem anderen Rechtsraum liefern lässt und wegen der "üblichen" oder wegen einer angebotenen Versandversicherung erwartet, er trüge kein Risiko, der darf sich ruhigen Gewissens "Volltrottel" nennen lassen. Genauso wie jene, die mit ausländischen Zahlungsdiensten Geschäft machen, darf er nämlich im Zweifel im Ausland hinter seinen Ansprüchen her laufen, das nach ausländischen Gesetzen und mit ausländischen Anwälten. Deutsch wird übrigens in Österreich gesprochen, in China eher nicht. Hiesige Verbraucherschutz-Stellen, Überwachungsbehörden etc. sind übrigens genau so nur für das Inland zuständig, wie Staatsanwaltschaften und Polizei.
Übrigens wissen wir geschäftsfähige Bürger natürlich, das der durch das britische Empire beeinflusste Kulturraum durchaus andere Verfahrensweisen kennt, als der kontinental-europäische. Das trifft insbesondere auf die unternehmerische Praxis zu. Im (ehemlaigen) Empire ist es Standard, das man sich im Streifalle verklagen und ein Gericht entscheiden lässt oder sich kurz vorher vergleicht. Querulanten meiden in der Regel die Kosten. Berechtigte Anspuch-Steller werden (wurden) üblicherweise mit höhen Abfindungen, als hierzulande, belohnt.


Wer verpackt, der sollte einen digitalen Fotoapparat besitzen, der geeinget ist, den Verpackungsvorgang mit hinreichend Details, in hinreichender Schärfe sowie korrekter Belichtung und ausreichender Zeichnung in den extremen Kontrasten zu dokumentieren. Wer eine Sendung empfängt, der sollte einen digitalen Fotoapparat besitzen, der geeignet ist, den Auspack-Vorgang in der gleichen Qualität zu dokumentieren.
Wer das nicht tut, der hat hinterher keinen Beleg für seine Angaben und für sein ordnungsgemäßes Handeln. Und digitale Bilder kosten kein Geld mehr.

Eine Verpackung macht die Ware auf dem Versandwege handhabbar. Das bedeutet, sie muss vom Gesamtgewicht, vom Volumen, von ihrer Form und von ihrer Oberfläche her geeignet sein, den üblichen Bedingungen im Stückgut-Transport genügen.
Zulässiges Gewicht und Abmessungen geben zwar in der Regel die Paketdienste vor. Wer aber der Meinung ist, diese ausreizen zu müssen, der provoziert, das "sein" Paket überhäufig hinfällt oder "schwer" abgesetzt wird, also Stösse erhält.
Wer sich voluminöse Dinge schicken lässt, insbesondere solche Dinge, die in mehrere Richtungen ausladen, darf sich nun auch "Trottel" nennen. Das gilt ebenfalls für jenen, der sich schwere Dinge schicken lässt. Warum? Weil ihm klar zu sein hat, das spätestens der einzelne Zusteller sein Paket nicht wird alleine tragen können, weil zum Beispiel die Arme nicht drum herum reichen oder weil er nicht mehr drüber kucken kann oder weil er es einfach nicht tragen kann. Der Empänger kennt die Verhältnisse bei ihm vor Ort (z.B. das Stockwerk, Fahrstuhl?), der Versender nicht. Daher ist der Besteller verantwortlich für das, was er sich schicken lässt. Das gilt übrigens AUCH für den Briefversand. Denn nur der Briefkastenleerer weiß, wie groß der Briefschlitz ist und was dadurch passt. Große und schwere Artikel gehören nicht in den Paket-Transport und zu dicke Breife nicht in den Briefversand. Egal, welche Anspruchshaltung ein Empfänger hat, egal womit Paketdienste werben.
Und wer es immer noch nicht begriffen hat: Gurte (oder Bänder), die helfen könnten etwas zu tragen, sind im Paketversand unzulässig, weil sie die Sortieranlagen behindern. Genauso Pakete mit unregelmäßigen Oberlflächen, hervorstehenden Teilen etc. Aufschriften wie "Vorsicht Glas", "Bitte nicht werfen" oder "Hier oben" sind nur dann "Vertragsbestandteil" des Beförderungsvertrages und somit von Bedeutung, wenn die erwartete, besondere Behandlung auch bezahlt worden ist. Wenn nicht, wäre es hilfreicher gewesen eine Tüte Gummibärchen aufzukleben. Fragt sich nur, wie viele, für wen alles und in welcher Geschmacksrichtung?

Nicht zufällig verkaufen die Annahmestellen der Paketdienste nur Verpackungsmittel der Größen, die im realen Transport als unkritisch gelten. Denkt mal drüber nach. Für größere Volumina gibt es den Paletten-Transport per Spedition. Und wem das zu teuer ist, der hat immer noch die Möglichkeit zu entschieden, nicht zu kaufen. Diese gehört zu den Fähigkeiten, die den Menschen vom Tier unterschieden. Oder? Was seit Ihr?


Bevor man eine Ware verpackt gilt es, sie zu sichern. Bewegliche oder empfindliche Teile, die sich abbauen lassen, sollte man abbauen oder gesondert dämmen. Wenn vorhanden benutzt man industriell vorgesehene Transportsicherungen (Plattenspieler, Geräte mit Schublade oder bewegliche Optik etc.). Möglicherweise kann man sogar den Innenraum eines Artikels ausstopfen.
Jede Veränderung, also Abbauen oder Öffnen und Ausstopfen, MUSS mit dem Eigentümer abgesprochen und von ihm genehmigt werden. Sonst darf der Versender hinfahren und beispielsweise den Plattenspieler zusammenbauen und neu justieren. Denn Ihr arbeitet ja mit dem Eigentum des Empfängers.
Schaumstoff-Händler haben oft Reste. Kleine Stücke davon lassen sich benutzen, Unebenheiten in einer Oberfläche oder empfindliche Stellen (vorstehende Tasten, Displays etc.) abzudämmen.
Bestimmte Teile eines Geräts sind oft nicht belastbar. Besteht die Gefahr, das Druck auf ein Gerät ausgeübt werden könnte bietet es sich möglicherweise an, diesen abzuleiten. Beispielswiese nehme ich die Pappkerne von Packband und stelle sie auf den Bandteller - besser außerhalb des Bandtellers - damit die Achse und der Dreizack einer Bandmaschine nicht belastet werden können. Ähnlich kann man mit vorstehenden Tasten oder Schiebern verfahren, die in Gefahr stehen zu verbiegen oder abzubrechen.
Zum Fixieren, zum Beispiel eines Tonarms an seinem Ständer, benutze ich Bindedraht, keinesfalls Klebeband. Wer will schon Klebstoff-Reste auf seiner Ware? Natürlich fixiert man ohne zusätzlichen Druck auf das Teil, so dass man nichts deformiert. Mit dem schon erwähnten Schaumstoff lässt sich ein prominentes Teil, so der Tonarm oder eine Haube, nochmals unterfüttern.

Beispiel Plattenspieler. Wenn der Empfänger zustimmt wird der zerlegt. Man nimmt das Balancegewicht und die Headshell ab, ebenso den Teller und gegebenenfalls den Innenteller. Auch andere Anbauteile, wie einen Reinigungsarm, den Single-Puck etc. Die Transportsicherung wird festgestellt.
Der Tonarm wird, ohne Druck!, mit Schaumstoff oder Luftsäcken unterfüttert und mit Hilfe von Bindedraht an der Stütze fixiert. Die Haube nimmt man zunächst ab. Ein Sub- oder Schwingchassis wird mit Pappstreifen gegen die Zarge fixiert. Dann wickle ich die Zarge in sauberes Papier ein. Schon jetzt lässt sich das Gebinde, über das Papier, umkleben und somit das bewegliche Chassis und der Tonarm nochmals sichern. Das vor allem dann, wenn der (Beispiel: B&O) keine eigene Stütze hat. Dann wird die Haube wieder aufgesetzt und der Hohlraum, zum Beispiel mit Luftsäcken, unterfüttert. Es hat sich für mich als praktikabel herausgestellt einen der schon erwähnten Packband-Kerne auf eine stabile Stelle der Zarge, unter die Haube, zu stellen. Erstens stützt der die Haube nochmals ab, zweitens kann in ihm leichtes Kleinzeugs (Headshell mit System, Sprengringe, Single Puck etc.), natürlich jeweils nochmals gedämmt, untergebracht werden, so dass es nicht verloren geht, keinen Lasten ausgesetzt ist und gleichzeitig nicht herumfliegen kann. Das Gebinde aus Plattenspieler und Haube wird nochmals mit Papier umwickelt und über Kreuz verklebt, damit nichts verrutschen kann.
Dann wickelt man den Plattenteller mit Matte ebenfalls in Papier, legt es, zwischen dessen Füsse, unter den Plattenspieler, und klebt es dort ebenfalls fest, damit nichts zusammenschlagen kann. Das Balancegewicht wird ebenfalls mit Schaumstoff oder Luftpolsterfolie umwickelt und an dem Gebinde, aber nicht gegen die Haube, seitlich festgeklebt, damit es nicht herumfliegt.


Eine Verpackung besteht aus mindestens drei Schichten. Die Innenverpackung, die Umverpackung und die Dämmung. Wichtig ist der zusätzliche Einsatz einer Konstruktion, die in der Lage ist Gewichte aufzunehmen, wenn nämlich der eigene Karton auf dem Transportwege nicht ganz oben liegt. Genau, die anderen können auch schwere Pakete packen und versenden.

Die Innenverpackung hat die Aufgabe die verschickte Ware oder die Waren in Form und zusammen zu halten (wie oben beschrieben), vor oberflächlichen Beschädigungen (Kratzer) und vor dem Eindringen von Staub oder Kleinteilen zu schützen. Ich empfehle unbedingt Diffusions-offene Innenverpackungen, wenn die zu erwartende Beförderungsdauer länger ist. Denn Kunststoff hält Feuchtigkeit nicht nur draußen sondern auch effektiv drinnen. Andernfalls sind die verwendeten Trockenmittel ausreichend groß zu dimensionieren.
Die innere Verpackungsschicht kann auch dazu dienen, die Ware zu umkleben, ohne das sie selber mit dem Kleber in Kontakt zu kommen braucht. So lassen sich zum Beispiel Schubladen von CD-Plyern oder Recordern sichern, so lassen sich Kabel oder abgebaute Kleinteile (auch wieder umpackt) zu einem Gebinde zusammenstellen, so dass verhindert werden kann, das einzelne Teile des Inhaltes beim Versand gegeneinander schlagen oder -schaben.
Theoretisch ist es auch möglich zwei so beispielsweise mit Zeitungspapier umwickelte Geräte, mit Dämmung dazwischen, zusammenzukleben und in einen Karton zu tun, Auf diese Weise verhindert man, dass sie gegeneinander schlagen oder auch nur verrutschen. Über die Innenverpackung lässt sich auch eine definierte Dämmung fest zuordnen. Zum Beispiel vor die Tasten eines Gerätes.
Bei der Auswahl der Innenverpackung sollte berücksichtigt werden, das sie (innen) glatt und sauber genug ist, damit sie die Oberfläche der Ware nicht beschädigt. Zeitungspapier lässt Farbe ab. Die Ware muss geeignet sein, das man die leicht abwischen kann (z.B. keine Stoffe, grobporige Beschichtungen etc,). Folien können chemisch mit anderen Kunststoffen oder Beschichtungen reagieren. Bestimmte feste Papiere (Packpapier) können an Falzen so hart wirken, dass sie Schäden an der Oberfläche verursachen können. Klebende Oberflächen (z.B. altes Nextel, beschichtete Membranen, Philips-Gummi etc.) können sich mit bestimmten Innenverpackungen unerwünscht verbinden.

Eine Dämmung muss ausreichend dimensioniert sein. Um so schwerer das Gerät, desto mehr Dämmung nach "unten" sollte vorgesehen werden. Bei Geräten von zehn Kilo und mehr meint das durchaus ein Vielfaches der Gerätehöhe (vor allem bei "liegenden" Geräten).
Insbesondere bei in der Fläche großvolumigen Geräten nimmt die Stabilität einer Kartonage gegen Druck von oben schnell zur Mitte hin ab. Es macht also Sinn solche Kräfte abzufangen und abzuleiten. Dann kann die Dämmung "über" dem Gerät kleiner Dimensioniert werden. Wenn man eine zweckentfremdete Kartonage benutzt, hat man in der Regel keine passenden Formkörper. Also verwendet man stehende Hartschaumplatten ausreichender Stärke (Wärmedämmung aus dem Baumarkt) und legt entweder eine Hartschaumplatte auf diese Wände drauf oder, alternativ Holz, Metall, Kunststoff etc. ausreichender Stabilität. Wer hat verwendet alte Boxen-Gehäuse als Seiten oder anstatt Kartonage, Zargen oder Metall-Gehäuse ausgeschlachteter Geräte etc. Die Stützkonstruktion sollte übrigens auch nach unten identisch konzipiert wirden, falls die Sendung mal falsch rum liegt.
Eine Stütz-Konstruktion befindet sich direkt unter der Umverpackungsschicht (Kartonage). Die Dämmung liegt darin.

Wem es nicht möglich ist, eine Stützkosntruktion zu bauen, der sollte überlegen, mehrere ineinander gelegene und gegeneinander gedämmt feste, mehrwellige Kartons zu benutzen.

Die Dämmung muss in der Lage sein nachgiebig und gleichzeitig formstabil zu reagieren. Eine Dämmung, die unter dem Gewicht eines Gerätes zusammengedrückt wird verliert ihre Funktion. Eine Dämmung, die zu fest ist, hat keine Funktion. Von Zeitungspapier-Ballen als Dämmung unter einem Gerät halte ich nur bei leichten Geärten etwas. Wenige Kilos schwer. Sonst werden sie zu platt. Als praktikabel haben sich zur Rolle verklebte Magazine (50 Seiten und mehr) erwiesen. Lässt man den Durchmesser groß ist die Federwirkung größer, die Formstabilität geringer. Macht man sie klein ... Man kann aber auch große und kleine Durchmesser mischen. Dafür braucht man genug (umso mehr, je höher das Gerätegewicht) und die müssen gegen das Verrollen gesichert (z.B. Zeitungspapier dazwischen) werden. Man kann solche auch in Kreuzlagen übereinander legen, um die Höhe und die Wirkung der Dämmung anzupassen.
Industriell gefertigte Dämmung ist in der Regel für jeden verfügbar. Wer die Kunststoff-Formteile von Süßwaren-Verpackungen benutzen will sollte sie in der Papp-Verpackung belassen, damit sie formstabil bleiben. Essensreste bitte vorher entfernen! Als hilfreich haben sich auch "Joghurt-Container" (Lüne Best und Froop bauen relativ hoch und stabil) erwiesen, solange die noch nicht feucht geworden waren. Kerne von WC-Rollen oder Zeitungspapier-Knödel kann man einschieben um sie zu stabilisieren. Bei leichten Artikeln reichen die zum Unter- oder Zwischenlegen. Bei auch schwereren sind sie als Füllmaterial zur Seite und insbesondere nach oben geeignet.
Mit Papierknödeln gefüllte Kartons aus weicher Pappe (z.B. TK-Verpackungen) kann man zur seitlichen Dämmung verwenden. Eierkartons sind dafür ebenfalls geeignet.
Schüttgut darf nur verwendet werden, wenn die zu verpackende Ware groß genug ist, das sie nicht immer weiter ins Schüttgut einsinkt. Sonst kommt das Paket an, die Ware liegt am Boden und die Dämmung oben drauf. Um so mehr Platz zu den Seiten und um so öfter schüttelnde oder kippende Bewegungen der Sendung, desto größer die Gefahr, das sowas passiert. Hat das Schüttgut unterschiedliche Form und Größe verringert sich das Risiko. Man kann auch mit Papier oder Pappe getrennte Lagen schaffen. Wer Schüttgut verwenden will sollte verschieden flexible Sorten kombinieren um eine gute Mischung aus Formstabilität und Dämmwirkung zu erreichen. Hartschaum-Eier alleine dämmen nicht viel besser als Hartschaumplatten. Bei Schaumstoff gilt das umgekehrt: Weicher Schaum ist nach untern oft nicht formstabil genug, um noch dämmen zu können.
Wer nicht "das Richtige" zur Hand hat ist gut beraten, verschiedene Materialien in einer Schicht zu kombinieren.
Übrigens ist immer darauf zu achten, das der ganze Quatsch hinterher entsorgt werden muss. Gemein ist, wer in einer Schüttung Kunststoffe mit Papierknödeln mischt, die getrennt entsorgt werden sollen.

Noch ein Tipp zum Thema Innenverpackung und Dämmung. Wer Zeitungspapier benutzt, der sollte, zumindest im Export-Fall, die Inhalte zur Kenntnis nehmen und entsprechend selektieren. Zwar gilt in der Regel der Empfänger als Importeur und bekommt den Haupt-Ärger, da aber der Versender oft für den Weg verantwortlich ist, kann der Ärger zurückschlagen (nicht Zahlung, vor allem bei Paypal-Nutzung), wenn der Zoll oder die Zensur zuschlagen.
Und wenn auch nur die Laufzeit sich verlängert, weil jemand bei Zoll die Bildchen der Blöd-Zeitung kucken will, dann kann das schon für eine "Beschwerde" beim Vermittler oder beim Zahlungsdienst reichen.
Spaß beiseite: Mit dem Versand "gedruckter Inhalte" kann man jemandem im falschen Land richtig Ärger machen. Und dafür ist man denn auch dann verantwortlich, wenn man einfach nur zu dumm war, vorher nachzudenken.

Die Umverpackung ist üblicherweise Kartonage. Wählt man die einwellig, dann trägt die garnichts. Hat man keine Stütz-Konstruktion eingebaut, dann liegt sämtliche Last auf der Ware. Das gilt auch für Kartons mit Deckel, wenn der Deckel nicht auf den Seitenwänden oder die Seitenwände des Deckels nicht auf dem Boden aufliegen. Wer also beispielsweise einen Bananenkarton benutzt, obwohl der eigentlich nicht hoch genug ist, und den Deckel "schwebend" verklebt, der sorgt für die mechanische Belastung des Inhalts, wenn etwas oben drauf gelegt wird.
Garnichts trägt übrigens auch ein nur zugeklebter Klappdeckel eines Faltkartons. Um so weiter in der Mitte, desto weniger.

Da ich immer wieder von "oben" und "unten" geschrieben habe sollte klar sein, das dem Transporteuer beizupuhlen ist, in welcher Lage eine Sendung zu transportieren ist. Wenn man darüber keinen extra Vertrag hat, gibt es nur zwei Mittel, die man intelligent kombinieren sollte: Die physische Ausformung des Kartons mit dem Schwerpunkt "unten" und die Lage des Aufklebers "oben". Wer den Aufkleber auf die Seite pappt, der riskiert, dass das Paket öfter mal auf der Seite liegt ...
Die zumindest bei Industrieverpackungen üblichen Pfeile (parallele Doppelpfeile in Rechtem Winkel auf einem Strich) zeigen zwar an, im Pfeilrichtung ist oben. Das hat im Paketversand aber nur Bedeutung für den Empfänger, wenn der die Pfeile denn versteht. Eine Aufschrift "oben" hilft ihm zumindest, das Paket in der richtigen Lage zu öffenen, hat aber für den Zusteller in der Regel ebenso keine besondere, zumindest keine verpflichtende Bedeutung.

Noch ein Tipp am Ende. Wer will, das die Sendung zügig ankommt, der macht alle auf der Umverpackung befindlichen Strich-Codes unkenntlich. Kürzlich wunderte ich mich, warum ich in der Sendungsverfolgung lesen musste, das an mich verschickte Paket befände sich in Rendsburg, obwohl es doch aus dem Süden kam. Genau. Auf dem Karton war ein Strichcode des Karton-Herstellers aufgedruckt.
Einmal durfte ich an der Tür für zwei Sendungen unterzeichnen. Für meine und für eine uralte. Wegen des alten Strichcodes.

Und noch ein Tipp. Sich über zerstörte Ware etc. zu ärgern ist eines. Bevor man aber andere beschuldigt, insbesodnere öffentlich beschuldigt ("bewertet"), sollte man sich klar darüber werden, was tatsächlich vereinbart war und ob das geleistet wurde, oder nicht. Sollte man sich klar werden, ob das, was geleistet wurde, nicht vielleicht "üblich" war.
Wenn man sich beschwert oder gar "bewertet", dann sollte man sich fragen, ob und in welchem Maße man das öffentlich tut. Denn aus einer öffentliche Anklage kann ganz schnell eine Verleumdung werden. Selbst wenn das strafrechtlich keine Konsequenzen haben wird, kann eine falsche oder unfaire Bewertung ganz schnell ganz teuer werden, weil man für die schriftliche Aufklärung durch den gegnerischen Rechtsanwalt und das Versprechen, es nie wieder zu tun, bezahlen darf.
Jedenfalls habe ich mir angewöhnt die Internetgemeinde der Nichtleser und Anspruchssteller bezahlen zu lassen. Ich hoffe, das tun auch andere. Denn Freiheit funktioniert nur dann dauerhaft, wenn der freie Bürger auch seine Pflichten wahrnimmt. Und tut er das nicht, dann darf, dann muss er auch mal was auf die Finger kriegen, damit er es lernt.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#61
Hallo Wolfgang,

ich habe noch keine solche Sendung erhalten, also mit Verdacht auf Blutegel. Aber ich freue mich immer ungemein, wenn ein Verkäufer mal tatsächlich gut verpackt.
Was bei mir bisher an Bruch angekommen ist, konnte man den Versandfirmen nicht vorwerfen, es war schlicht schlecht verpackt.
Zuletzt ein Dualplattenspieler mit Klapp-Schiebehaube. Das Gerät in ausreichend großem Karton, aber da lag der Hase eben im Pfeffer. Wenn zuwenig Polsterung drum herum ist, fliegt die ganze Fuhre eben durch den Karton. In diesem Fall war dann auch das Chassis nicht mittels den angebrachten Transportsicherungen fest gezogen, so daß Tonarm, Haube und das Gegengewicht Totalschaden waren.
Allerdings habe ich auch mal einen Hitachi Plattendreher bekommen, zwischen dessen Haube und dem Karton kein Butterbrot gepasst hätte, also auch keine Polsterung vorhanden war. Das Gerät ist ohne jeden Schaden angekommen.

Gruß Tom
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#62
Hallo Matthias!

Was für eine ausführliche Beschreibung eines eigentlich "profanen" Themas.
Deine Anmerkungen werde ich (und andere Leser) beherzigen. Vielen Dank!

Gruß
Wolfgang

PS.: ...und dabei wollte ich nur über die seltsame Beschriftung berichten...
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#63
Hallo Matthias,

vielen Dank für Deine außerordentlich ausführliche, detaillierte und interessante "Dissertation" thumbup! Habe mir schon überlegt, falls ich mal wieder was "Großes" von Privat ersteigere, diese Anleitung zur Bedingung für den Versand zu machen (natürlich wird keiner drauf eingehen!).

Nachdem ich aber auch schon schlechte Erfahrungen mit dem Versand bzw. Empfang schwererer Artikel gemacht habe (Bsp. 2 x Uher SG 561, 2 x RdL) schaue ich immer gleich nach der Erreichbarkeit des Versandortes und hole so etwas persönlich ab (bzw. lasse es abholen), ansonsten wähle ich die von Dir auch erwähnte Alternative: einfach nicht mitbieten...
Liebe Grüße
Mecki
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#64
Da hat Matthias zeitgleich mit mir etwas zum Thema geschrieben. Ein super Bericht Matthias. Was mir aber am besten gefallen hat und was kaum ein Ebay Verkäufer zu wissen scheint ist folgender Satz: "Für einen Plattenspieler wiederholt Jürgen Heiliger jedem, der es hören
will - oder auch nicht -, er müsse den Plattenteller abnehmen und extra
legen und abdämmen.
"
Das Problem ist häufig das hören wollen! Und wer nicht hören will, ob auf Jürgens Ratschläge oder sonstige, muß eben fühlen. Im von mir geschilderten Fall des Dualdrehers hat der Käufer noch gemeint sich bei DHL zu beschweren, aber dort hat man dann wohl genau gesagt, was Matthias da so aufgeführt hat. Das nicht hören wollen, ich hatte ihn auf die Problematik des Falschverpackens hingewiesen, hat ihn dann neben dem Kaufpreis auch die Versandkosten gekostet. Wenn ich funktionierend bestelle, dann noch mehr Geld überweise mit dem Hinweiß auf Verpackungsprobleme, aber dann Schrott geliefert bekomme, dann zahle ich auch den Versand nicht. Wäre ein Schaden entstanden, weil der Motor zu sehr im Chassis gewackelt hat, wäre das etwas anderes gewesen. So aber hat der VK sich an nichts gehalten was ich ihm geschrieben habe.

Gruß Tom
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#65
Basteltom,'index.php?page=Thread&postID=171380#post171380 schrieb:... So aber hat der VK sich an nichts gehalten was ich ihm geschrieben habe. ...

Moin, moin,

auf die Gefahr hin, das ich hier als "Erbsenzähler" rüberkomme, eine kleine Anmerkung.

Die Leute wollen verkaufen, wollen Geld akquirieren. Arbeiten wollen sie nicht. Geld für qualifizierte Verpackungsmittel ausgeben, wollen sie auch nicht.

Wer von so manchem Versandhaus prominenten Namens ein Paket bekommt, der erlebt, das die es oftmals nicht für nötig halten, ordentlich zu verpacken. Da wird ein großer Karton genommen, etwas hinein geschmissen. Dämmung? Was ist das? Das Ersetzen chinesischer Industrieprodukte zum Einkaufspreis ist billiger als der Arbeitslohn, der für qualifizierte Verpacker anfällt. Jedenfalls in der Mischkalkulation, weil ja nicht alles kaputt geht, was auf diese Weise verschickt wird.
Nur dies erfahren die Leute als "normal". Und das ist die Referenz für den, der sowieso keinen Bock auf Verpacken und zudem keine Ahnung hat. Wenn wir ehrlich sind, betrifft das das Gros der Anbieter im Netz. Wenn ich nachfrage: "Verpackst Du auch richtig?", dann denkt der Verkäufer an die Sendung, die er selber grad bekommen hat und sagt "ja", und meint eigentlich "garnichts": Geistige Leere. Was können wir von solch "Leere" beim Anbieter erwarten?

Ein Problem ist aber auch, das kaum ein Käufer bereit ist, eine ordentliche Verpackung zu bezahlen!
Kartonage, die für den Versand eines Plattenspielers angemessen wäre, bekommt man nicht im Paketshop und nicht im Baumarkt. Man bekommt sie auch nicht aus dem Müll eines Supermarktes oder RF-Betriebes. Die großen Kartons von Röhren-Fernsehgeräten oder -Monitoren gibt es nicht mehr. Wer also Kartonage haben will, die angemessen ist, der muss entweder Glück haben oder der muss Geld dafür ausgeben. Und zu dem Preis, den ein Händler verlangt, kommt noch der Aufwand, den es kostet den Händler ausfindig zu machen, dorthin zu fahren oder sich den Karton schicken zu lassen. Und da der Normal-Anbieter ja nicht tagtäglich Plattenspieler verkauft, kauft er zum "Apotheker-Preis".
Wenn ich mir meinen Zeit-Aufwand nicht bezahlen lasse, dann kostet mich ein solcher einzelner Karton, inklusive Beschaffungsspesen, etwa fünfzehn Euro. Ich weiss, wo ein solcher Laden ist und habe das Glück in einer Stadt zu wohnen, habe also einen überschaubaren Weg, kann gegebenenfalls kombinieren und sogar Öffi's benutzen. Das bedeutet auch, der tatsächliche finanzielle Aufwand für den "Normalbürger" ist höher. Dazu kommt sein eigener Zeitaufwand. Wer von Euch arbeitet unsonst?
Es gibt Kaufinteressenten, die mit klugen Ratschlägen schnell bei der Hand sind. Kartons kriegst Du auf dem Recyclinghof, in der Altpapiertonne vom Baumarkt etc. Vergessen wir mal, das viele Firmen ihre Abfall-Pappe als Wertstoff verkaufen, zumindest nicht offen stehen haben, man also Kontakte braucht. Der Normalbürger hat weder den Platz noch die Lust so etwas einzulagern, bis er es mal braucht.
Und nun stellt sich also die Frage: Welcher Kaufinteressent ist bereit fünfzehn Euro für Kartonage, nochmal zwölf bis fünfzehn Euro für Porto und noch ein paar Euro für Dämmstoffe auszugeben?

Der durchschnitts-Ebayer hat das Problem, das er bei der Einstellung des Inserates bestenfalls in die Tarifliste von Hermes kuckt und ohne nachzudenken das Porto als Versandkosten übernimmt. Welches Porto, für welche Packungsgrösse, er wählt, ist eher Glücksache.
Das er damit eine verbindliche Zusage macht, davon hat er keine Ahnung. Und der Vermittler Ebay ist in dieser Sache das Gegenteil von hilfreich. Schließlich wollen die niedrige Versandkosten sehen, versuchen die teils sogar zu erzwingen, weil der Käufer dann höher bietet. Denn nur der erzielte Preis ist provisionsfähig, nicht die Versandkosten.

Wir sehen also in den Angeboten unentwegt Geräte mit angegebenen Versandkosten, von denen wir eigentlich WISSEN, das die die Qualität von Verpackung, die wir erwarten und die notwendig ist, nicht bezahlen.
Bieten wir dem Verkäufer dann an: "Ich geb Dir 35€ für den Versand und sage Dir, wo Du einen Karton bekommst." Oder bestehen wir auf die angegebenen Versandkosten und geben "kluge Ratschläge"?

Formal gesehen wäre die Annahme eines Angebotes, von dem wir wissen das der Anbieter es nicht erfüllen kann, sittenwidrig. Formal gesehen hätten wir die Pflicht, vor Vertragsschluß, also vor Gebotsabgabe eine Nebenabrede zu treffen, zumindest anzubieten.
Wer auf der einen Seite fair ist und auf der anderen Seite ein heiles Gerät in Empfang nehmen will, der sollte den Verkäufer anschreiben, bevor er bietet.

Etwa so:
...bla bla bla ... "... bin ich auf Ihr Inserat für eine ASC AS6002 gestossen, die Sie zum Preis von xxx€ inkl. Versandkosten anbieten. Ich bin an Ihrem Angebot interessiert, will aber auch sicherstellen, dass das Gerät wirklich in dem angebotenen Zustand bei mir eintrifft.

Sie haben den Zustand des Gerätes als "xxx" beschrieben. Da Sie einen Versand anbieten gewährleisten Sie den vereinbarten Zustand bei der Übergabe durch das von Ihnen ausgewählte Transportunternehmen an mich.
Ich bin nur an dem Gerät in dem von Ihnen zugesagten Zustand interessiert, keinesfalls an einer Auseinandersetzung wegen Schadenersatz, Nutzungsausfall etc.

Daher würde ich mich gerne mit Ihnen darüber abstimmen, wie Sie versenden und verpacken können und ob und in welchem Umfange Sie dafür zusätzliche Versandkosten berechnen.
Ich lege Wert darauf, das mein Eigentum durch eine dichte Kunststoff- oder Papier-Tüte gegen das Eindringen von Stäuben oder Verpackungsmitteln in die Schalter und ins Gehäuse-Innere geschützt ist. Ich lege Wert darauf, das sichergestellt ist, das die Schalter, die Achsnippel, die Haube etc. keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden, die sie beschädigen könnten. Ich lege Wert darauf, das keine Klebstoffe (z.B. Packband) oder ähnliches direkt auf die Ware aufgebracht werden. Ich lege Wert darauf, das bewegliche Teile, so zum Beispiel die Haube, gegeneinander so abgedämmt und befestigt weden, dass kein Schaden, zum Beispiel am Lack, entsteht. Ich lege Wert darauf, das das Gerät weich aber formstabil gedämmt wird und die Stärke der Dämmung nach unten mindestens 30 cm beträgt, zu den Seiten und nach oben mindestens 20 cm beträgt. Ich lege Wert darauf, das eine Umverpackung gewählt wird, die sicherstellt, das auf dem Versandwege oben drauf gestapelte Packstücke keine Belastung für meine Maschiene darstellen.
Ich gehe davon aus das Ihnen natürlich bekannt ist, das für ein so schweres Gerät eine alleinige Dämmung durch "Papierknödel" genausowenig geeignet ist, wie eine harte Dämmung allein in Hartschaum.

Sie erreichen mich unter folgender E-Mail-Adresse: xxx. Mit freundlichem
bla bla bla...

Das braucht so niemand übernehmen. Aber vielleicht ist das Konzept klar geworden.

Wir wissen auch, der durchschnittliche Ebay-Anbieter wird auf ein solches Anschreiben verschreckt bis panisch oder aggressiv reagieren. Das sind denn aber auch die, mit denen man sowieso nichts anfangen kann.

Zum Plattenspieler-Versand gibt es übrigens beispielsweise im Dual-Forum einen bebilderten Thread, auf den man hinweisen kann.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#66
Hallo zusammen,

bezüglich Verpackung und insbesondere der Einschätzung einzelner Geräte-Versender, wann eine Verpackung "ok" ist, kann ich die Erfahrungen von Matthias nur bestätigen.

Mehrere negative Erfahrungen diesbezüglich haben mich dazu gebracht, das Gerät entweder beim Versender abzuholen oder dem Versender eine Leerverpackung zuzusenden.

Erstere Möglichkeit bringt gelegentlich recht interessante Erfahrungen mit sich, denn man erfährt vielleicht auch etwas über den Vorbesitzer, hat aber den Nachteil, dass nicht jedes Gerät mit vertretbarem Aufwand abgeholt werden kann.

Sind die exakten Abmessungen und das Gewicht des Gerätes bekannt (am besten, ein Vergleichsgerät liegt vor) empfiehlt sich daher Variante 2: Die Verpackung wird (leer) dem Versender zugeschickt, das ist aufgrund des geringen Gewichts in der Regel mit 5,99 € (DHL) recht günstig. Ein ausreichend frankiertes Rücksende Etikett legt man dem Paket bei. Der Absender muss es jetzt nur noch einpacken und zur Post bringen. Das hat bei mir bis jetzt noch jeder Versender hinbekommen.

Am besten klappt das Ganze wenn das Paket narrensicher aufgebaut ist. Das erfordert einigen Aufwand, wie bereits beschrieben. Bewährt haben sich hier Styroporplatten, die mittels Heißschneider auf Maß gebracht werden und ein ausreichend großer Umkarton. Den Aufwand für ein solches Paket würde ich mit 10-20,-€ Material + 1-3 Stunden Eigenarbeit ansetzen. Selbst mit Porto ein übersichtlicher Preis, vergleicht man das einmal mit dem Aufwand, ein Gerät aus 500km Entfernung selbst abzuholen. Big Grin

Gruß
Jürgen
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