Eigentumsnachweis fällig?
#1
Nachdem es wiederholt zu Verwechselungen bei der Verfolgung von Tauschbörsennutzern gekommen ist, wobei Unschuldige abgemahnt, bzw. sogar angeklagt worden sind, größere Mengen Musiktitel zum Download bereitgestellt zu haben, frage ich mich, wie man selbst nachweisen kann, dass seine eigene MP3-Sammlung legal erworben wurde und niemals im Netz freigegeben wurde. Ich habe nämlich mittlerweile eine ganze Menge MP3-Titel, ohne eine CD davon zu besitzen. Diese stammen hauptsächlich von Radiomitschnitten, die ich digital per Satellit auf mein Notebook übertragen, mit Audacity bearbeitet und dann als einzelne MP3-Dateien abgespeichert habe. Der Herstellungsvorgang klappt wunderbar und kostet nicht viel Zeit. Die Playlists liefern die Sender ja auf ihrer Homepage. Das Problem ist nur, den MP3-Dateien sieht man ihre Herkunft nicht mehr an. Muß ich jetzt die Audacity-Projektdateien als Beweismaterial aufheben? Da der Streitwert von der MI immer recht hoch angesetzt wird, kann so ein Fall, wenn man seine Unschuld nicht beweisen kann, zu einer Privatinsolvenz führen.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
Zitieren
#2
Hallo Michael.

ich würde dieses Problem nicht ganz so dramatisch sehen.
Die von CD's erstellten MP3-Dateien unterscheiden sich in den Dateidetails (Laufzeit, QRC-Prüfsumme etc.) mit Sicherheit deutlich von denen, die Du selbst aufgenommen hast.
Somit solltest Du m.M. nachweisen können, dass diese Dateien nicht aus dubiosen Quellen stammen.

Gruß,
Klaus
Zitieren
#3
Ich denke mal, daß es - NOCH - so ist, daß man Dir Deine Schuld nachweisen muss und nicht Du Deine Unschuld. Ich betone das noch, weil es mich nicht wundern würde, wenn man zum Wohle der Wirtschaft die Gesetze zum Nachteil der Bevölkerung verändern würde.

Das heisst: Es muss nachgewiesen werden, daß Du zu bestimmten Zeiten bestimmte Titel runtergeladen hast. Daß eíne Datei bestimmten Namens auf Deinem Rechner lagert, ist noch lange kein Grund, eine Abmahnung zu akzeptieren.

Das Problem ist nur: Der Löwe brüllt, und jede Maus, die befürchtet Dreck am Stecken zu haben zahlt erstmal ....
Michael(F)
Zitieren
#4
Hallo Michael,
man kann deine Frage noch erweitern:
Was ist mit Musiktiteln , die ich von alten Tonbändern und Kasetten überspielt habe, um dann die Bänder neu und mit andern Titeln zu bespielem?
Was ist mit digitalisierten LPs und Singles, die als solche kaum noch, aber durch Bearbeitung am PC wieder hörbar gemacht und dann wegen ihres schlechten Zustandes entsorgt worden sind?

Der eigene Nachweis wird unmöglich sein, wenn man nicht genau Buch darüber, wann und woher man welchen Titel aufgenommen hat, was im Nachhinein schlichtweg ein hoffnungsloses Unterfangen ist.

Fakt ist aber, dass man dir die Schuld beweisen muss und nicht du deine Unschuld.
Sollte man aber durch Verwechslung in eine solche Situation geraten, dann dürfte der PC sichergestellt und überprüft werden.
In MP3-Dateien sind zusätzliche Informationen enthalten.
Ist dort ein Hinweis enthalten, dass die Datei illegal auf die Festplatte gelangt ist, wird es extrem schwierig.
Wenn du alle Dateien selbst erstellt hast, wirst du keine Anklage zu befürchten haben.
Gruß, Enno
Zitieren
#5
Zitat:Enno postete
...
Fakt ist aber, dass man dir die Schuld beweisen muss und nicht du deine Unschuld.
Sollte man aber durch Verwechslung in eine solche Situation geraten, dann dürfte der PC sichergestellt und überprüft werden.
...
Das ist ja das Problem. Nachweisen werden die Handlanger der MI ja nur eine IP-Adresse, die der in Verdacht geratenen Person zu dem belauschten Zeitraum zugewiesen wurde und wohl eine Liste mit Dateien, die transportiert worden sein sollen. Das sollte für die Staatsanwaltschaft schon reichen. Wie soll man seine Unschuld denn nun nachweisen?

Die Verwechselung ist häufig entstanden, weil die IP-Adresse, die an dem jeweiligen Provider weitergegeben wurde, um die persönlichen Daten zu bekommen, mit einem Zahlendreher erfolgte. Es wurde dadurch eine falsche Person ermittelt. Die Übergabe der persönlichen Daten an den Kläger war übrigens auch schon illegal, die darf nur an Staatsbehörden erfolgen. Das heist, doch, dass erst mit der Beschlagnahme seines Computers seine Unschuld nachweisbar ist. Indem Fall sehe ich, dass eigentlich die Beweiskraft schon mal umgedreht wird.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
Zitieren
#6
Du brauchst deine Unschuld nicht beweisen.
Wenn es eine Liste mit den angeblich geladenen Dateien gibt, dann müsste man erstens die Dateien finden unf zweitens die Identität nachweisen.
Siehe meinen Hinweis auf Spuren in MP3-Files.
Gruß, Enno
Zitieren
#7
Zitat:Enno postete
...
dann müsste man erstens die Dateien finden ...
...
Ja, und wo könnte man die finden? Und wer prüft das nach? Der Verdächtige doch sicherlich nicht.

Die einzige wirkliche Rettung wäre, man protokolliert seine eigenen Netzwerkverbindungen und kann vorweisen, dass zu dem in Betracht gezogenen Zeitraum man eine andere IP-Adresse hatte. Leider kann mein Router das nicht.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste