Wenn ich im internet nachschlage, was ein neuer Bildschirm kostet oder ein bestimmter Laptop dann erhalte ich viele verschiedene Preise. Wenn ich einen CD-Spieler von Sony oder einen Verstärker von Kenwood suche erhalte ich preisabweichungen von einem Euro. Das sind doch verbotene Richtpreise oder?
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Wenn Du jetzt noch den Beweis der verbotenen Preisabsprache erbringst, so hast Du gewonnen
Michael
Michael(F)
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Die Preisbindung im Hifi- und Rundfunkbereich ist durch den Gesetzgeber abgeschafft worden, aber die Praxis zeigt eben doch, dass bei den Verkaufspreisen kein echter Wettbewerb stattfindet. Den Vertragshändlern wird von den Herstellern ein Richtpreis genannt, der auch einzuhalten ist und aus verkaufsstrategischen Gesichtspunkten nicht immer mit der unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung übereinstimmt).
So wird den Händlern eine feste Handelsspanne garantiert.
Dieses System funktioniert natürlich nur, wenn sich alle daran halten.
Wer also unter Richtpreis verkauft, bekommt keine Ware mehr.
Sonderverkäufe, die beim Hersteller angemeldet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
So lässt man die Absicht des Gesetzgebers mehr Wettbewerb zu erreichen,
legal ins Leere laufen.
Das nennt man wohl den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!
Gruß, Enno
Das ist mir auch aufgefallen. das ist so offensichtlich beschiss kann man da denn nichts machen ??