01.11.2006, 10:27
Ja. Der sinn und zweck ist mir klar aber als Material ist dieses alte Zeug nicht Gesundheitsschädigend?
Früher in den 70'ern - 80'ern soweit ich mich noch Erinern kann wurden bei derartige Materialen asbest Komponenten in der Herstellung Verwendet. Deswegen habe Ich bei den Zeug meine Bedenken. Solte es Asbesthaltig Sein, werde Ich den Kompletten Kasten zerlegen und Ersezen.
Wen ich das hier so Lese................
Früher in den 70'ern - 80'ern soweit ich mich noch Erinern kann wurden bei derartige Materialen asbest Komponenten in der Herstellung Verwendet. Deswegen habe Ich bei den Zeug meine Bedenken. Solte es Asbesthaltig Sein, werde Ich den Kompletten Kasten zerlegen und Ersezen.
Wen ich das hier so Lese................
Zitat:Gesundheitliche Aspekte [Bearbeiten]Die gesundheitliche und arbeitsschutzrechtliche Bewertung von künstlichen Mineralfasern, zu denen auch Glas- und Steinwollefasern gehören, ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) bzw. in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.Ob dieses Alte Zeug frei von Krebsverdacht ist............
Mineralwolle darf heute nur noch verkauft bzw. weitergegeben werden, wenn sie folgende Eigenschaften besitzen (Freizeichnungskriterium):
frei von Krebsverdacht
Der Kanzerogenitätsindex muss bei Ki >= 40 liegen oder der Nachweis einer ausreichend hohen Biolöslichkeit muss vorliegen (Tierversuch) (seit 1998)
Dies bezieht sich auf die Halbwertszeit der Mineralwolle. Hierbei gilt: je höher die Biolöslichkeit, desto niedriger die Halbwertzeit. Ein Mineralwollefasertyp ist nur dann freigezeichnet, wenn die Halbwertzeit <= 40 Tage beträgt.
Den Nachweis, dass eine Mineralwolle diesen Kriterien genügt erkennt man am einfachsten am RAL-Gütezeichen Mineralwolle.
„Biopersistente Fasern“, darunter fallen Glas- oder Steinwollen, die vor ca. 1995 hergestellt wurden und nicht das RAL-Gütezeichen haben, dürfen nach der GefStoffV nicht in den Verkehr gebracht werden. Solche Matten dürfen also in Deutschland nicht hergestellt oder verkauft werden.
