GEMA hebelt Zahldienste aus?
#1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/79687

Dort steht:
Zitat:...Wer für sein Radio bis zu drei URLs nutzt und auf maximal neun Kanälen sendet, weniger als 430 Euro netto pro Monat an Einahmen erzielt und monatlich nur bis zu 2700 unterschiedliche Hörer (unique users) erreicht, muss für ein Jahr pauschal 360 Euro (netto) entrichten...
Nun rechnen wir mal ein bißchen: 365 Tage * 24 Stunden = 8760 Stunden Musik, das entspricht in etwa rund 150.000 Titeln bei 3,5 min. Länge per Stück. Würde eine einzelne Person diese Menge online kaufen, dürften über 100.000 Euro fällig werden und tauschen/weitergeben wäre nicht drin, da verkrüppeltes DRM-Format.

Nun verlangt die GEMA für Radio im obigen Fall 360 Euronen pro Jahr. Würden wir hier sowas aufbauen und hätten wir auch nur 100 Hörer, könnte man die Last so auf jeden verteilen, dass jeder 3,60 Euro jährlich zahlt und dafür nach belieben aus dem Radio fischen darf. Hinzu kämen noch die Online-Traffic-Sonstwas-Stromkosten-Bla. Und das ganze wäre dann völlig legal!!!
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#2
Auch steht da nix, daß man nicht auch in FLAC oder einem hochwertigem Lossy-Codec streamen darf.

Also könnte man auch hochwertig und/oder "on demand" streamen. Webradios/Podcasts mit schlechtem Klang gibt's schon genug.

Keine schlechte Idee.
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#3
Zitat:highlander postete
[...] dass jeder 3,60 Euro jährlich zahlt und dafür nach belieben aus dem Radio fischen darf [...] Und das ganze wäre dann völlig legal!!!
Wenn's darum geht, die Streams mitzuschneiden, wage ich letztes doch arg zu bezweifeln. Der Betreiber eines Webradios mag durch die Zahlung der 360 € aus dem Schneider sein [*], aber wer sich die gesendeten Musikstücke auf die Festplatte kopiert, macht sich m.E. strafbar.

[*] Auch das ist sicher nur dann der Fall, sofern der "Sender" nicht offensichtlich primär zur unerlaubten Verbreitung von Musikstücken genutzt wird. Eine Absprache zur Beteiligung der Hörer an den GEMA-Gebühren könnte in dem Zusammenhang durchaus einige unangenehme Fragen nach sich ziehen.
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#4
Hallo Timo,

Zitat:timo postete
Wenn's darum geht, die Streams mitzuschneiden, wage ich letztes doch arg zu bezweifeln. Der Betreiber eines Webradios mag durch die Zahlung der 360 € aus dem Schneider sein [*], aber wer sich die gesendeten Musikstücke auf die Festplatte kopiert, macht sich m.E. strafbar.
Das denke ich eigentlich nicht. Dürfte sich rechtlich wie der Mitschnitt einer Radiosendung einordnen lassen. Und das ist zum Glück ja für den privaten Gebrauch nach wie vor erlaubt.

Zitat:timo postete
Eine Absprache zur Beteiligung der Hörer an den GEMA-Gebühren könnte in dem Zusammenhang durchaus einige unangenehme Fragen nach sich ziehen.
Ups, sollte da eine Gefahr für die Öffentlich-rechtlichen aufziehen?
Die bezahlen die GEMA ja auch von den Gebühren, die sie von uns einziehen, oder? Big GrinBig GrinBig Grin

Gruß,
Klaus
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