Neues Urteil zur Forenhaftung
#1
zur Info:

Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

Gruß

Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#2
Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten Artikel
(...) handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt.
Es wird explizit auf die Foren des Heise-Verlages hingewiesen. Was ist mit solchen Foren wie dem unseren, die rein privat organisiert sind und bei denen kein Verlag bzw. Mediendienst dahinter steckt?


Zitat:Zitat aus dem von analogi67 verlinkten Artikel
(...) muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.WasWas
Was für formalen und inhaltlichen Anforderungen bestehen an den Hinweis? Einfache Beschwerde des Geschädigten? Oder konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung?
Michael(F)
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#3
Zitat:Michael Franz postete
Es wird explizit auf die Foren des Heise-Verlages hingewiesen. Was ist mit solchen Foren wie dem unseren, die rein privat organisiert sind und bei denen kein Verlag bzw. Mediendienst dahinter steckt?
Da wird es wohl bei weitem großzügiger gesehen. Das hat die Vorsitzende Richterin wohl auch in der Verhandlung durchblicken lassen. Übrigens ist der Begriff "Mediendienst" nicht gleichbedeutend mit einem kommerziellen Angebot.


Zitat:Was für formalen und inhaltlichen Anforderungen bestehen an den Hinweis? Einfache Beschwerde des Geschädigten? Oder konkreter Hinweis auf eine Rechtsverletzung?
Eine Beschwerde wird wohl auf die konkrete Rechtsverletzung eingehen müssen, wenn sie nicht ganz allgemein und damit unspezifisch sein soll. Dabei muß der Beschwerdeführer sicher keine Paragraphen aufzählen, aber er muß beispielsweise hinreichend genau monieren, daß er durch eine bestimmte, konkret benannte Formulierung beleidigt worden ist oder dergleichen.

Gruß, Hans
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#4
Das OLG Hamburg hat seine Urteilsbegründung vorgelegt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377

Zu der Frage, ob es auf Foren wie dieses hier übertragbar ist, dürfte vor allem der zweitletzte Abschnitt interessant sein.
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