Urheberrecht, wie ist das zu verstehen?
#1
Wer hat nun eigentlich die Rechte an einer Musikaufnahme? Der Konzern dahinter, der Mann im Tonstudio, der das alles abmischte und seinen Stempel aufdrückte, die Band oder der Komponist oder irgendwie alle?

Und wem gehören eigentlich die Rechte an einem Foto? Dem Fotografen, weil es sein Film ist und sein künstlerisches Talent zur rechten Zeit 'den Auslöser' gab? Oder gehören die Rechte dem Dargestellten bzw. dem Eigentümer des Dargestellten?

Das ganze ist irgendwie verwirrend. Ich kann mir vorstellen, dass zahllose Verträge irgendwie die Rechte an der Muskaufnahme managen. Was aber, wenn jemand spontan eine Musikaufnahme macht, mitten in der Stadt, oder wenn er dort nur 'Geräusche', nicht einmal Musik, aufzeichnet? Wer ist da Urheber, wer hat welche Rechte?

Es ist ja schonmal vorgekommen, dass Paparazis die Filme abgenommen wurden und die Gerichte hinterher dies abgesegnet haben.

Wer weiß dazu mehr???
Zitieren
#2
Zitat:highlander postete
Was aber, wenn jemand spontan eine Musikaufnahme macht, mitten in der Stadt,
Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde und die Musik das bestimmende Element der Aufnahme ist (also nicht nur zufällig im Hintergrund mitgeschnitten wurde, als man irgendwas auf ein Diktiergerät gesprochen hat), gehören die Rechte den Musikern.

Zitat:oder wenn er dort nur 'Geräusche', nicht einmal Musik, aufzeichnet? Wer ist da
Urheber, wer hat welche Rechte?
Einzelne Geräusche sind normalerweise kein schützenswertes Werk - von demjenigen, dessen Tütenrascheln oder Husten zu hören ist, hast Du also rechtlich nichts zu befürchten. Wenn Du aber geltend machen kannst, daß die Aufnahme in Ihrer Gesamtheit irgendeinen Wert hat, bist Du als Urheber der Rechteinhaber.

Zitat:Es ist ja schonmal vorgekommen, dass Paparazis die Filme abgenommen wurden und die Gerichte hinterher dies abgesegnet haben.
Da greift dann das Recht am eigenen Bild.
Zitieren
#3
Zitat:timo postete
...
Zitat:highlander postete
Es ist ja schonmal vorgekommen, dass Paparazis die Filme abgenommen wurden und die Gerichte hinterher dies abgesegnet haben.
Da greift dann das Recht am eigenen Bild.
Das gilt aber nur, wenn die fotografierte Person nicht im Interesse der Allgemeinheit steht. Das heißt, wenn es Fotos über Angela Merkel sind, die sie beim morgendlichen Joggen zeigen, kann sie nach deutschen Recht keiner beschlagnahmen.
Gruß,
Michael/SH

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu (Ö v. Horvath)
Zitieren
#4
´
Solange die "Person des öffentlichen Lebens" durch den jedermann zugänglichen Stadtpark läuft, ist das ok. Wenn es aber auf eigenem Grund und hinter einem Sichtschutz passiert und der Fotograf über z. B. eine Mauer klettert um zu knipsen, ist es eine Verletzng der Privatsphäre.
Frank


Wer aus dem Rahmen fällt, muß vorher nicht unbedingt im Bilde gewesen sein.
Zitieren
#5
Die Fotos von Angela im Eva-Kostüm...

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
Zitieren
#6
Zitat:mash postete
Das gilt aber nur, wenn die fotografierte Person nicht im Interesse der Allgemeinheit steht.
Auch da ist nicht alles erlaubt - siehe Abschnitt "Paparazzi, Caroline und der EGMR" in dem verlinkten Artikel.

Wobei Du natürlich insofern recht hast, als daß dies nicht durch das Recht am eigenen Bild geregelt ist (den Verweis auf die Paparazi hatte ich überlesen, sonst wäre klar gewesen, daß es sich bei den Fotografierten um Prominente handeln muß).
Zitieren
#7
Zitat:dl2jas postete
Die Fotos von Angela im Eva-Kostüm...

Andreas, DL2JAS
Diesen Horror dann zu veröffentlichen, das wäre dann ein Verstoß gegen die guten Sitten Smile

Wie sieht es denn mit eBay-Fotos aus? Angenommen, ich auktioniere irgendwas, eine Sache, z.B. ein teures Bandmaschinchen. Der Verkäufer hat ein paar nette Fotos der Maschine gemacht, auf weißem Hintergrund, also wirklich nur die Maschine. Die Maschine gehört mir, wer hat die Rechte an den Bildern??? Kann ich die Bilder frei verwenden und kann er weiterhin mit den Bildern meiner Maschine öffentlich auftreten?
Zitieren
#8
Die Angela-Fotos wurden damals auch nicht in Deutschland veröffentlicht.

Wenn Du Fotos von Bandmaschinen machst und die signierst, solltest Du die Rechte daran haben. Du gibst ja in dem Moment bekannt, daß es Dein Werk ist.
In Zeitungen z.B. steht häufig der Fotograf unter den Fotos, mit Sicherheit nicht grundlos.

Andreas, DL2JAS
Was bedeutet DL2JAS? Amateurfunk, www.dl2jas.com
Zitieren
#9
Zitat:highlander postete
Die Maschine gehört mir, wer hat die Rechte an den Bildern???
Der, der sie gemacht hat. Daß man mit einem Gegenstand auch die Rechte an allen Bildern erwirbt, auf denen dieser zu sehen ist, habe ich jedenfalls noch nicht gehört. :-)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste