Zeitungsartikel posten - erlaubt?
#1
Hallo,
frage an den Admin oder wer es sonst weiß.

Ich hätte vor einen mehrseitigen Artikel als Bilder der Zeitschrift "Audio" hier im Forum zu posten. Darf ich das überhaupt? Worauf ist zu achten?
Schließlich werden ja Artikel auch an andere verkauft.

Ich wollte mich nur erkundigen ob es rechtens ist in ein Forum wie dieses Zeitschriftenartikel zu posten, nicht das dann der Betreiber wegen mir noch Schwierigkeiten bekommt.

Wenn es nicht möglich ist, werde ich es selbstverständlich lassen.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#2
Ich postete auch ungeniert Zeitungsartikel, bis mich Lego freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht hat, daß das eigentlich nicht geht. Es ging damals um Artikel der Zeitschrift "Der Spiegel".

Als ich mich beim Spiegel selber erkundigte, wurde mir mitgeteilt, da der Spiegel seine Artikel selber vermarkten würde. Es dürfe "auszugsweise" zitiert werden. Was auszugsweise ist, wurde auf Nachfrage beziffert - ich glaube, es waren 30%.

Für den vorliegenden Fall sehe ich folgende Möglichkeit:

a) Wo kein Kläger da kein Richter, no risc no fun: posten.
b) Frage an Audio ob man darf ....
c) Den Artikel redaktionell so aufzubereiten, daß nichts passieren kann.

Mein Vorschlag:
# Schicke mir den Artikel per mail, addy bekommst Du per PN.
# Ich kontakte Audio und frage
# Parallel überlege ich mir eine Form der Präsentation, dazu sollte ich wissen um was es genau geht und was Du vorhast. Das kannst Du hier posten.

Auf jeden Fall würde ich den Artikel dann gerne in ein öffentlich nicht einsehbares Archiv stellen, wo er "für private Zwecke" greifbar wäre.

Ich denke, das wäre eine praktikable Lösung.
Michael(F)
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#3
Zitat:Michael Franz postete
Mein Vorschlag:
# Schicke mir den Artikel per mail, addy bekommst Du per PN.
# Ich kontakte Audio und frage
# Parallel überlege ich mir eine Form der Präsentation, dazu sollte ich wissen um was es genau geht und was Du vorhast. Das kannst Du hier posten.

Auf jeden Fall würde ich den Artikel dann gerne in ein öffentlich nicht einsehbares Archiv stellen, wo er "für private Zwecke" greifbar wäre.

Ich denke, das wäre eine praktikable Lösung.
Super! Denke ich auch, ja und Danke für deine Bemühung. Ich werde dir den Artikel zusenden, sobald ich ihn eingescannt habe.

Es geht um folgendes:

Die Zeitschrift "Audio" hat seit ein paar Ausgaben die Rubrik "alte Helden", wo alte Hifi-Geräte wieder ausgegraben werden, mal wieder präsentiert und angehört werden und Tipps zu den Geräten gegeben werden.

Bisher hatten sie nur Geräte präsentiert, die heute auch noch aktuell sind (CD-Player, Lautsprecher etc.). In der aktuellen Ausgabe ist der "alte Held" ein Pioneer CT-95 Kassettendeck. Und ich dachte, das könnte uns als Freunde des Tonbandes interressieren. Deshalb wollte ich den Artikel posten und auch um ggf. den Text gemeinsam zu untersuchen ob das alles so nachvollziehbar ist, was die da schreiben.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#4
Hallo Leute,

noch ein Nachtrag:
Das Copyright einer Zeitung/Zeitschrift/Website bezieht sich nicht nur auf den Text, sondern auch auf das Layout und vor allem auf Bilder. Also lieber KEINE Scans, sondern nur die Texte posten.

Offiziell sieht es so aus, daß Zitate aus kommerziellen Veröffentlichungen eigentlich mit Quellenangaben versehen werden müssen.
Das macht es nicht zuletzt den Rechteinhabern einfacher, Zitate zu identifizieren. Wer die Quellenangabe aber "vergisst", steht im Falle des Erwicht-werdens nicht besser dar.

Im Zweifel: Immer nachfragen!
Wenn allerdings der Rechteinhaber nicht mehr existiert oder nicht mehr identifiziert werden kann, weil z.B. das Blatt nicht mehr exisitert, dann sollte zumindest ein Satz angefügt werden, der erstens auf genau diese Situation hinweist und der den Rechteinhaber die sofortige Entfernung des Zitates anbietet.

Besser sieht die Sache dann aus, wenn der Text ein gewisses Alter erreicht hat. Irgentwann erlöschen die Copyrights meiner Erinnerung nach.

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#5
Zitat:Matthias M postete
Besser sieht die Sache dann aus, wenn der Text ein gewisses Alter erreicht hat. Irgentwann erlöschen die Copyrights meiner Erinnerung nach.
Ja, bei namentlich erwähntem oder auf anderem Wege eindeutig ermittelbarem Einzelautor 70 Jahre nach dessen Tod, in allen anderen Fällen 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. In beiden Fällen gibt es Sonderregelungen, die den Urheberrechtsschutz verlängern (meist dann, wenn das Werk in seiner Gesamtheit oder in Auszügen regelmäßig neu veröffentlicht wurde).

Ich denke, das betrifft uns noch nicht. :-)
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