Zitat:EinarN postete
.....Mitlerweile muß Ich Feststellen das die Deutschen Behörden die Größten Steuergeld Verschwender der Welt sind. Hier zu lande landet wirklich jeder Scheiß vor Gericht und Verschlingt unsumen an Steuergelder Bundesweit.
Die meisten sinnlosen Gerichtsverfahren sind wohl wegen zivilrechtlicher Sachen, es geht darum wie hoch der Rasen in einer Reihenhaussiedlung sein darf, ob Gartenzwerge ihre Hosen runterlassen dürfen und Ähnliches. Da müssen allerdings die Kontrahenten für die Gerichtskosten aufkommen.
Traurig ist nur, dass das angeblich immer schlechte Benehmen des Herrn Bohlen (als nicht- Fernsehzuschauer habe ich keine eigene Kenntnis) als Grund für den Freispruch oder die Einstellung herhalten mußte. Ich bin ja mal gespannt, ob findige Rechtsanwälte dieses Urteil zukünftig als Präzedenzfall in vergleichbaren Streitfällen anführen werden.
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Grundsätzlich ist nach meiner Meinung die Art der persönlichen Anrede nicht als Maßstab des Respekts gegenüber der angesprochenen Person zu werten. Sicher wird in der englischen Sprache stets mit "you" angesprochen, wobei Fremden und / oder Respektspersonen gegenüber Mister, Missis, Sir oder Madam, ggf. auch Titel oder Amtsbezeichnung hinzugefügt werden. Somit ist die Form gewahrt und der eventuell notwendige Abstand oder Respekt ebenso. Auch in Schweden ist das "Du" in Verbindung mit dem Vornahme die übliche Form der Anrede, sogar dem König gegenüber.
Den amerikanischen Präsidenten darf man fragen "Mr. President, how are
you doing?" Andersherum würde man den Bundespräsidenten fragen "Herr Präsident, wie geht es
Ihnen?
Beides wäre gleich höflich.
Der Ton macht die Musik......