Was darf man heute noch kopieren oder tauschen?
#1
Kampagne vom Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen BEUC

http://www.consumersdigitalrights.org
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#2
Hallo Leute,
ich hänge mich mal an das Thema dran, was ist denn der derzeitige Stand in Sachen Kopie, digital, analog, auf PC, Recorder, privat oder gewerblich..... Hierbei meine ich nicht Downloads aus dem Netz!

Danke für Hinweise!
Christoph
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#3
Hallo Christoph,

eigentlich ganz einfach:

Für private Zwecke darfts Du, solange Du dazu keinen wirksamen Kopierschutz aushebeln musst, alles kopieren, egal ob CD, DVD, Tonband, Cassette, Schallplatte etc, pp.
Im engen Freundes- und Verwandtenkreis darfst Du sogar Kopien weitergeben.

Gewerblich sieht es so aus, dass man im Auftrage Kopien anfertigen darf - auch wieder nur solange man den oben erwähnten Kopierschutz nicht aushebeln muss, sich aber glaubhaft versichern muss, dass der Auftraggeber im legalen Besitz des Original ist.

Was ein wirksamer Kopierschutz ist, darüber streiten sich die Geister.
Ich persönlich sehe das so: Wenn ich zum Kopieren separate Soft- oder Hardware ausser der eigentlichen Kopiersoftware einsetzen muss, um einen Daten- oder Tonträger kopieren zu können, ist mein Tun illegal.

Dass es in der Vergangenheit auch Software gab, die diese Funktionen integriert hatten, ist mir bewusst, aber auch, dass eben diese Software heutzutage ebenfalls illegal ist und daher nicht mehr eingesetzt werden dürfte.

Wichtig:
Das oben Gesagte stellt meinen Kenntnis- und Verständnisstand dar und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsicherheit!

Gruß,
Klaus
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#4
Hallo

Tja, das ist ein Thema was mich langsam an unserer Gesellschaft zweifeln lässt. Unsere Bundesregierung, egal ob rot oder schwarz, geht hier den "gebückten Gang" vor der Audioindustrie anstatt den privaten Raum besser zu schützen, so wie es eigentlich geschrieben steht. Von neuen Gesetzen und Parolen ganz zu schweigen. Es ist doch unereblich ob ich privat einen Kopierschutz "umgehe" oder eine normale Kopie anfertige. Sofern sie meinen privaten Raum nicht verlässt ist das doch Wurst und geht niemanden was an. Auch keine Audioindustrie!! Diese Sache ist sicher noch nicht zu Ende gedacht (wie so vieles in Berlin) und bedarf noch höchstrichterlicher Urteile.

... und die Lämmer schweigen weiter ... wenn sie satt sind ...

VG
Michael
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#5
Wer von Euch hat schon Bekantschaft gemacht mit CANNA POWER ?
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#6
Hallo Einar,

Du bist Dir hoffentlich bewusst, dass auch dieses Angebot nicht legal ist...

Daher sollten wir dieses Thema, denke ich, in diesem (ja öffentlichen) Forum besser meiden, oder?

Gruß,
Klaus
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#7
Ich habe kein Link Gesezt.(Ich denke nicht Mahl Daran)
Ich Fragte weil Ich dazu Fragen habe.
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#8
Nun eine Andere sache:

Wie Legal sind Bespielte Bändern in der bucht?

Immer wieder Erscheinen Sämtliche Angebote wo auch der Inhalt der Tonträgern Präsentiert wird und einige sogar mit Playlist. Bei Nähere Betrachtung der Angegebenen Playlisten kann man Sehr Schnell Erkennen das Hier nicht die Rede ist von Irgendwelche uhralte Aufnahmen sondern überspielte CD's. Auch wen das nicht der Fahl ist und Die Aufzeichnungen 40 Jahre alt sind, Sind diese trozdem nicht Original und so wie man keine Selbst Gebrannte CD's Verkaufen Darf, denke Ich, das Derartige Tonbändern Damit Vergleichbar sind und Auch alls Raubkopien zu Einstuffen sind.
Was meint Ihr dazu?
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#9
Bespielte Bänder zum Kauf anzubieten ist mit Sicherheit nicht legal, vor allem dann nicht, wenn man explizit auf den Inhalt hinweist und diesen damit zum Vertragsgegenstand macht.

Wenn sowas bei ebay läuft, dann deshalb, weil es lohnendere Betätigungsfelder für die Anwälte gibt.

Abhilfe: Man könnte sich vom Käufer schriftlich bestätigen lassen, daß er sich verpflichtet die Bänder nach Erhalt zu löschen. Ich habe sowas auch schon unterschrieben.
Michael(F)
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#10
Und wen man das Löschen VOR den Versand Anfordert?
Ich habe es Erlebt das der Verkäufer das Verweigerte.
Was dann?
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#11
Hallo

Michael hat recht! Ich denke sogar, die Verpflichtung zum nachträglichen Löschen ist nicht "astrein". Ich habe allerdings auch erlebt, das Ebay ein Angebote gelöscht hat (nach der Auktion!) bei der die Musik auf dem Band ziemlich allgemein beschrieben wurde.

Ich hatte mal solche Bänder (mir ging es nur um die Bänder) ersteigert, und schon Stunden nach der Auktion konnte ich das Gebot nicht mehr aufrufen. In einer automatisierten Mitteilung schrieb Ebay, dass man den Anbieter verwarnt habe. Allerdings - und das ist meiner Meinung nach absoluter Bullshit - wies man mich als Käufer darauf hin, dass ich trotzdem verpflichtet sei die Auktion abzuwickeln, sprich die Bänder trotzdem zu kaufen. Defacto heißt das, man müsse den vermeindlich illegalen Kauf abschließen. Confusedpinner: Schön, wenn man durch den Vermittler dazu genötigt wird Big Grin

Ich denke die passen da auf, um nicht übermäßig "Beihilfe" zu leisten. Allerdings weiß ich nicht in welchem Umfang die das machen und ob es nicht vielleicht doch nur eine Alibi-Handlung ist. Schließlich verdienen die ja auch gut daran.

VG
Michael
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#12
Zitat:GXNet postete
Defacto heißt das, man müsse den vermeindlich illegalen Kauf abschließen. Confusedpinner: Schön, wenn man durch den Vermittler dazu genötigt wird
Dabei Könnte man in diesen Fahl ebay eine Anzeige hereinbraten vom Feinsten Big Grin
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#13
Zitat:MrBean postete
Für private Zwecke darfts Du, solange Du dazu keinen wirksamen Kopierschutz aushebeln musst, alles kopieren, egal ob CD, DVD, Tonband, Cassette, Schallplatte etc, pp.
Stimmt nicht ganz, denn es gibt noch eine zweite Einschränkung: Das Kopieren aus "offensichtlich illegalen Quellen" ist für private Zwecke ebenfalls untersagt.

Die Formulierung ist natürlich auch extrem schwammig. Das P2P-Tauschbörsen nach derzeitiger Rechtssprechung "offensichtlich illegal" sind, steht wohl fest. Ob man sich nach diesem Paragraphen allerdings auch strafbar macht, wenn man einen irgendwo auf einer Webseite oder in einem Forum verlinkten Filmtrailer oder einen Auszug aus einem Musikstück herunterlädt, weiß ich nicht.

Zitat:Im engen Freundes- und Verwandtenkreis darfst Du sogar Kopien weitergeben.
Ja, aber nicht unbegrenzt. Nach einem BGH-Urteil gilt der Richtwert von sieben Kopien pro Werk. Und das ganze hat natürlich unentgeltlich zu erfolgen.

Weiterhin setzt diese Regelung voraus, daß die Quelle der Kopien ein rechtmäßig erworbenes Original ist. Die sieben mit Kopien ausgestatteten Bekannten dürfen also keinesfalls ihrerseits wieder jeweils sieben Bekannte versorgen.

Zitat:Das oben Gesagte stellt meinen Kenntnis- und Verständnisstand dar und erhebt keinen Anspruch auf Rechtsicherheit!
Dito bei mir.
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#14
Zitat:GXNet postete
Michael hat recht! Ich denke sogar, die Verpflichtung zum nachträglichen Löschen ist nicht "astrein".
Ich bin sogar ziemlich sichr, daß sie juristisch komplett nichtig ist. Der Straftatbestand des unerlaubten Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke ist doch auch trotz einer solchen Vereinbarung definitiv erfüllt.

Es kann natürlich sein, daß die Justiz im Einzelfall bei sowas ein Auge zudrückt, wenn die Umstände wirklich dafür sprechen, daß keine böse Absicht im Spiel war (Tonbänder gefunden, kein Gerät zum Löschen gehabt, für zu schade zum Wegschmeißen gehalten...), aber wenn systematisch frisch bespielte Tonbänder oder Kassetten verkauft werden, wird auch eine Löschverpflichtung im Falle einer Anzeige den Anbieter nicht retten.

Und was man auch nicht vergessen darf: Die unerfreuliche Post, die Anbieter solcher Bänder bekommen, dürfte in den meisten Fällen nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern von einer Rechtsanwaltskanzlei kommen. Und dann spielen moralisch entlastende Umstände mit Sicherheit überhaupt keine Rolle.
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#15
Tja, wenn man denn nun wirklich alles löschen muß, müssen somit dann auch historisch wertvolle Radiosendungen / Sendebänder vernichtet werden?

Gruß
Martin
Leute, bleibt schön glatt gewickelt!
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#16
Zitat:Zelluloid postete
Tja, wenn man denn nun wirklich alles löschen muß, müssen somit dann auch historisch wertvolle Radiosendungen / Sendebänder vernichtet werden?
Irgendwie, JA weil auch Diese Radiosendungen ein copyriht haben. Sofern Ich weis, der Endferbraucher (höhrer) Darf Radiosendungen Aufzeichnen für den Eigenbedarf aber diese nicht Gewinbringen Weräusern.
sofern du ein Band bei Ebay Verkaufst und da hereinschreibst SELTENE Radioaufzeichnung aus den Jahr "xxxx", Ist die Aufzeichnung Bestandteil des Angebotes und Bedeutet das du damit Geldverdinst. Das ist Verboten und da kann dich z.B. GEMA zimlich Häftig treten auch wen Du aufzeichnungen aus dem Jahre 1945 Verkaufst oder was auch immer.

Ich wurde für 5 min. testaufzeichnung von Radio Duisburg bei Ebay gesperrt.
Ich habe Angegeben das ich das entsprechende Band GETESTET habe und Dabei signal von Radio Duisburg Bespielte. Es war ein 2 Monate Kampf mit Ebay + schriftliche Stellungname (postwendend mit Unterschrift) bis ich Wieder Freigeschaltet wurde UNTER VORBEHALT und der ebay Admin Kündigte eine Dauerüberwachung meines Accounts Schriftlich an.
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#17
Zitat:EinarN postete
Das ist Verboten und da kann dich z.B. GEMA zimlich Häftig treten
Die GEMA dürfte (wenn überhaupt) nur bei Musikaufzeichnungen in Erscheinung treten. Auch da kommen Abmahnungen eher von Organisationen wie der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) bzw. deren deutscher Tochter, dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, oder vom Rechteinhaber selbst.
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#18
OK. Aber die Arbeiten ja eigentlich Alle Zusammen und Überschaubar ist das Schon Lange nicht Mehr.
Tatsache ist der punkt, wer Bespielte Bändern Anbietet, Egal ob Ebucht, Hood oder Sogar in Forums Bewegt sich auf Verdammt Dünnes Eis wen das Keine ORIGINALE sind.

Wen Ich z.B. sowas Sehe, da kann Ich nur noch den Kopf Schütteln weil Hier Haftet auch der Forum Betreiber mit.
Schau Mahl alls Beispiel im Martplatz unter: Marktplatz > Biete > Tonträger und Musik > Tonträger Analog: > Bänder und Mcs > so einige Beschreibungen an. Confusedhocked:

Zitiere:
.................Die Sendungen sind querbeet. Hafenkonzert-Schlagerparaden-Wunschkonzert- Hafenkonzert-Kulenkampff- Frankenfeld-Rundfunk-Nachrichten-Verkehrsdurchsagen-Tagesthemen usw. überwiegend BASF Bänder. Alles aus 1960 - 70 - 80 ? Die Listen - Zettel sind zu 90% bei den Bändern was auf den Spulen drauf ist.....................

Bekanntlich Forums sind so wie so ein Gefährliches Pflaster Mitlerweile, oder?
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#19
Wo kein Kläger, da kein Richter!

Die MI interessiert sich nur für ihren Gewinn. Der Verkauf eines Hafenkonzerts von annotubak schmälert nicht den Gewinn. Vor allem steht der Aufwand für eine Verfolgung in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

Da ist es doch einfacher, Mitglieder von Tauschringen en groß zu erschnüffeln und diese anzuzeigen. Dadurch wird die Staatsanwaltschaft instrumentalisiert, denn sie muss ermitteln und die Adressdaten feststellen. Dann ergibt sich für die MI der Hebel, gegen "Gebühr und Unterlassungserklärung" von weiteren Maßnahmen abzusehen.

Vor kurzem las ich einen Zeitungsartikel, in dem sich die Staatsanwälte über eine Schwemme von Anzeigen seitens der MI beklagten.
Michael(F)
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#20
Tja. Zu fiel arbeit ist auch nicht gut Big Grin

Dabei hast du recht da die Einzelfälle nichts Bringen und in den Tauschbrsen bzw. Download Datenbanken (Sie Anzeige gegen Rapid Share) mehr zum Abkasieren Gibt. nicht desto, im Bereich Ebay wen das so Weiter Geht, ist nur eine Frage der Zeit bis auch hier "Die Katze Pfeifen Taback Raucht" weil mitlersweil etwa 90% der Angebotenen Private Vintage tonträgern Bespielt sind. Das Erkennt Jeder. Es Reicht das man nur eine Kategorie (Agfa, Basf, Revoc, Scotch, Spulen) besucht und jedes Einzelne Artikel aufruft, dabei die Beschreibungen Liest. einige Gehen Schon so weit das sie Die Komplette playliste in der Beschreibung Eintragen (Interpret / Song).
Wen man nun Die vorhandenen Kauf- CD's was im Regal Stehen nimmt, und Die playlisten Vergleicht mit den CD Cower, Merkt man Schnell (überraschender weise) das Diese 1:1 identisch sind und in Diesen Fahl ist Auch klar das die Angebotene Tonträgern von CD's bespielt sind und auf Keinen Fahl Irgendwelche Uhr, Uhr, Uhr Alte HISTORISCHE Aufzeichnungen Big Grin
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