Verfassungsbeschwerde gegen "Un-CDs" abgewiesen
#1
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63696

Tja...

Am interessantesten daraus ist folgender Teil

"... Gleichwohl äußerten sich die Karlsruher Richter dazu, ob einem CD- oder DVD-Käufer nicht aufgrund des Eigentumsrechts, das nach Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt ist, ein Anspruch darauf zustehe, auch digitale Privatkopien anfertigen zu können. Etwas nebulös formulierte das Gericht, es spreche "vieles dafür", dass auch ein völliges Verbot der digitalen Privatkopie mit der Verfassung zu vereinbaren sei. Eine endgültige Entscheidung in dieser grundsätzlichen Frage ist damit nicht gefallen, aber eine Tendenz ist dem schon zu entnehmen. Bislang wird die private Kopie dann, wenn sie ohne Überwindung technischer Sperren möglich ist, vom Urheberrecht geduldet. Immer wieder wurde daraus besonders in der populären Berichterstattung so etwas wie ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie konstruiert. Das Urheberrecht hat dafür noch nie eine Handhabe geliefert. Das BVerfG macht nun auch wenig Hoffnung darauf, dass sich ein ähnlicher Anspruch erfolgversprechend auf das Grundgesetz stützen könnte."
Zitieren
#2
Fakt ist doch:

Urteilen die Richter in der Tat so, dass grundsätzlich auch die Privatkopie illegal ist, dann sprechen sie einfach folgendes Urteil:

- eine gekaufte Software darf gar nicht erst installiert werden, sondern muss von CD zu starten sein, da auch die Installation prinzipiell eine Kopie ist
- CD's und DVD's sind in einem solchen Fall kostenlos bei Beschädigung oder anderen Ausfällen vom Hersteller gegen neue umzutauschen.
- CD- und DVD-Brenner sind illegal
- DAT-Recorder sind illegal
- Soundkarten mit digitalem Ein- und/oder Ausgang sind illegal
- legale mp3-Anbieter werden ganz plötzlich auch illegal

usw. usw.

Kurzum: Das GEHT nicht!

Gruß Norbert
Zitieren
#3
Ich kann mich ja täuschen, aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, als hätte es seit den 80ern einen gewaltigen Rechtsruck bei den Herren Verfassungsrichtern gegeben...
Zitieren
#4
Hallo

Ich bin mir nicht sicher, was genau du unter *Rechtsdruck* verstehst, aber ich habe schon länger das ungute Gefühl, dass es eine klare Tendenz höherer Regulierungsdichte und Einschränkungen gibt. Ich werte diese Tendenz negativ.

Gruss
Zitieren
#5
Zitat:Etienne postete
Hallo

Ich bin mir nicht sicher, was genau du unter *Rechtsdruck* verstehst, aber ich habe schon länger das ungute Gefühl, dass es eine klare Tendenz höherer Regulierungsdichte und Einschränkungen gibt. Ich werte diese Tendenz negativ.

Gruss
Getreu der Linie unsere derzeitigen Innenministers, der am liebsten überall Kameras und Wanzen installieren würde, am besten noch jeden von uns mit Strichcode versehen würde, damit man uns unterwegs scannen kann.

Gruß von George Orwell....
Zitieren
#6
Zitat:Crazy postete
Fakt ist doch:
...dass die Richter hier zunächst darüber entschieden haben, dass bzgl. der Un-CDs der Weg durch die Instanzen beschritten werden muss.

Zitat:Crazy postete
Urteilen die Richter in der Tat so, dass grundsätzlich auch die Privatkopie illegal ist, dann sprechen sie einfach folgendes Urteil:
- eine gekaufte Software darf gar nicht erst installiert werden, sondern muss von CD zu starten sein, da auch die Installation prinzipiell eine Kopie ist
Es geht vor allem um die digitale Privatkopie und die ist unter bestimmten Voraussetzung auch seit 2003 schon untersagt. Speziell für Software gilt ja auch eine andere Regelung, denn sonst müsste man sie seit dem "ersten Korb" der OrhG-Novellierung 2003 (z.B. wegen vorhandenen "Kopierschutzes") von CD/DVD nutzen.

Im Übrigen bleibt auch die Vertragsfreiheit zwischen Softwareherstellern und ihren Kunden weiterhin unberührt, es spricht also nichts dagegen, den Kunden das Installieren einer Software z.B. auf einem PC und einem Laptop zu gestatten, solange der Kunde nicht beide Installationen geichzeitig nutzt. Genauso gibt es seit Jahren (auch vor 2003) genügend Beispiele für Software, insbesondere Spiele, bei der man die Original-CD/DVD im Laufwerk haben muss, um die Software nutzen zu können.

Zitat:Crazy postete
- CD- und DVD-Brenner sind illegal
Unterstellst Du damit, dass diese Geräte nur zum Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden (können)? Wink

Zitat:Crazy postete
- legale mp3-Anbieter werden ganz plötzlich auch illegal
Wenn der Anbieter heute legal MP3s anbietet, hat er entweder selbst das Urheberrecht (Bertelsmann & Co.) oder einen Vertrag mit dem Urheber/Verwerter (Apple u.ä.). Warum sollte das Urteil diese Verträge gefährden, diese Verwertung ist vom Urheber gewollt. Es geht ja bei den Verboten darum, die ungewollte Verwertung, d.h. bei der ein Urheber finanziell leer ausgeht, zu verhindern.

Zitat:Crazy postete
Kurzum: Das GEHT nicht!
Darauf würde ich mich bei Juristen niemals verlassen Wink

Chut goahn,
Thomas
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste