Ware defekt, obwohl als Neu beschrieben
#1
Habe bei ebay eine Sony Fernbedienung erworben, per Paypal bezahlt.
War beschrieben als "neu unbenutzt" und "Batteriefach sauber, weil nie benutzt".

Bekommen habe ich das (s. Bilder).

Über ebay beanstandet über "Ware entspricht nicht der Beschreibung" bekomme ich vom Verkäufer folgende Antwort:
"Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, den Artikel zur Überprüfung zurück zu senden. Nach Begutachtung wird dann über eine Erstattung entschieden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Artikel "ausgetauscht" wurde, werde ich gerichtliche Schritte einleiten. Die Rücksendekosten werden nicht übernommen, da lt. Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen wurde."

Wie gehe ich weiter vor?

VG Jürgen


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#2
das wird doch jetzt mal ein wunderbares Beispiel, wie es mit der neuen ebay-Zahlfunktion läuft, bzw. hier mit PP. Eigentlich müssen Dir ja auch die Rücksendekosten ersetzt werden, da ja NEU hier eindeutig nicht vorliegt. Das ist ja schon grob "gemauschelt", um das mal vorsichtig zu sagen.
Persönlich würde ich glaube ich vorher bei PP anrufen (oder schreiben) und mit denen das weitere Prozedere diskutieren. So einem Verkäufer würde ich jetzt jeden Cent abnehmen, den ich da rein gesteckt hätte oder noch stecken muß...und egal wie es ausgeht, auch entsprechend bewerten, damit der Nächste dem nicht auch in die Falle geht...

Was sollen wir Dir sonst dazu sagen? Aber bitte den weiteren Verlauf mal hier fortführen, da lernen wir vielleicht alle mal für den Fall der Fälle...
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#3
.......da fehlen einem die Worte, bei so viel Frechheit.
Und klar wird der Verkäufer sagen, das es nicht seine neue Fernbedienung mit sauberen Batteriefach, weil unbenutzt ist, weil das Gegenteil schwer zu Beweisen ist. Ausgenommen eine Person kann das Bezeugen was du erhalten hast.
Parallel dazu würde ich bei PayPal Kauferschutz beantragen.
M.f.G.
justus



 Onkyo TX8050; TA2760; Philips N4520;  2x Grundig TS1000; TK19;24;27 ; 2x Pioneer RL1011L; Telefunken M3000;  M3002L;  Uher 4000 Report L; Report 4400; Report Monitor 4200;  Tesla B41; Mikro Seiki DQ44; Heco Victa 601 

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#4
Hallo, Jürgen,
da würde ich Bilder an Paypal und Ebay schicken.
Auf seinen good will bist Du in dem Fall nicht angewiesen.

Möglicherweise ist das ja auch nicht das erste Mal...

LG
Mike
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#5
Ich bin auch der Meinung du solltes das Ebay melden, ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht wenn sich Ebay einschaltet.

Gruß
siggi
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#6
Ganz ehrlich? Der Verkäufer hat hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Betrug, strafbar nach §263 StGB, begangen. Ich würde den Vorgang direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen und Strafantrag stellen, dann muss diese qua Offizialdelikt tätig werden. Ebay und PayPal zusätzlich. Nur die Strafanzeige führt letztendlich dazu, dass solche Typen es lassen. Das geht ganz einfach schriftlich.
Gerhard

P.s. nicht abwischen etc. da sind garantiert die Fingerabdrücke des Verkäufers drauf. Allein die Ankündigung gegenüber dem Verkäufer, eine kriminaltechnische Untersuchung durchführen zu lassen, lässt garantiert dessen A….. auf Grundeis gehen
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#7
(02.03.2023, 19:01)Sonicman schrieb: Ganz ehrlich? Der Verkäufer hat hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Betrug, strafbar nach §263 StGB, begangen. Ich würde den Vorgang direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen und Strafantrag stellen, dann muss diese qua Offizialdelikt tätig werden. Ebay und PayPal zusätzlich. Nur die Strafanzeige führt letztendlich dazu, dass solche Typen es lassen. Das geht ganz einfach schriftlich.
Gerhard

P.s. nicht abwischen etc. da sind garantiert die Fingerabdrücke des Verkäufers drauf. Allein die Ankündigung gegenüber dem Verkäufer, eine kriminaltechnische Untersuchung durchführen zu lassen, lässt garantiert dessen A….. auf Grundeis gehen

das würde ich auch so machen: das erfüllt den Tatbestandes des Betrugs. 

Frank
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#8
Der Paypal Käuferschutz verweist auf ebay...
Der Verkäufer akzeptiert via ebay eine Rückgabe, 'bittet' um versicherte Rücksendung via DHL, und 'prüft eine Rückerstattung gemäß Begutachtung'...
Ehrlich: Schon das Verfahren bis hierher geht mir auf die Ei...
Anzeige halte ich eher für erfolglos, mind. für verfrüht - wird sowieso eingestellt... 
Ich lass das mal laufen, zurück schicken werde ich erstmal nicht...
VG Jürgen

Habe ihm nochmal geantwortet:
"Danke für Ihre Adresse, werde zunächst einmal schauen, welche Staatsanwaltschaft für Sie zuständig ist..."
VG Jürgen

Und noch eine Nachricht vom Verkäufer:

Und in Ihrem nächsten Schreiben behaupten Sie dann auch noch, dass das Gerät komplett zerkratzt etc. ist?,
Die FB war original verpackt und unbenutzt und hatte keinerlei Abnutzungen auf der Oberfläche, also, was soll das? Worauf wollen Sie hinaus? Eine alte, defekte auf diesem Weg umtauschen?
Die FB kann auch nicht verwechselt worden sein, ich habe keine weitere, daher u.a. auch der Ausschluss des Umtausches.
Bezgl. der Batterien kann es durch die Kälte beim Transport/Versand zum Auslaufen gekommen sein, ich wüsste nicht, wie sonst?


Anm.: Die Batterien haben MHD 2012 (s. Bild).
VG Jürgen

Und noch (Verkäufer kommt aus Erfurt):

Sie können in Thüringen die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle anschreiben oder bei einer der Polizeiwachen persönlich erscheinen. Die Adressen finden Sie unten. Es ist derzeit noch nicht möglich, in Thüringen eine Online-Strafanzeige zu erstatten.

VG Jürgen
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#9
Bei den Nennung von Erfurt klingelt es sofort bei mir.

Da hatte ich vor Jahren mal einen Experten aus Erfurt, der hat permanent behauptet, meine Briefsendungen haben ihn nicht erreicht. Im guten Glauben hatte ich kostenlosen Ersatz geliefert, der angeblich immer noch nicht angekommen war. Es gab sogar eine negative Bewertung (die mich heute noch ärgert) und ich hatte ihn dann auf meine Sperrliste gesetzt.

Kurze Zeit später der selbe Zirkus unter einem anderen Account, aber die selbe Adresse. Wahrscheinlich ein Familienmitglied. Hatte ich dann Ebay gemeldet, erneut auf Sperrliste und seither war Ruhe.
Gruß
Rainer


Der Kluge lernt aus allem und jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß schon alles besser. (Sokrates)
Zusatz: der Kluge gibt solange nach, bis er selbst der Dumme ist. (Walter Kempowski)
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#10
Hallo Jürgen,

warte ab, bis du Ebay einschalten kannst. Wenn die die Bilder sehen, kriegst du sicher dein Geld zurück. Zurückschicken würde ich nur, wenn du dein Geld erhalten hast und der Verkäufer den Rückversand zahlt.

VG
Ralf
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#11
Ja, ja,
erst hat die FB keine Batterien gesehen, dann sind sie auf dem Transportweg ausgelaufen.
Mehr brauchst nicht, für eine Betruganzeige!!!

Viel Erfolg
Mike
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#12
Zitat:erst hat die FB keine Batterien gesehen, dann sind sie auf dem Transportweg ausgelaufen.

Eben, so sehe ich das auch. Und eine Fernbedienung, die neu und unbenutzt ist, sollte auch keine Duracell-Batterien von 2012 drinnen haben.
Gruß
Alex
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#13
[Bild: NdAxKB100EEHHXTQQQcddNDBbw38H7nONqZeWmkp...lFTkSuQmCC]

Paypal-Lastschrift ist zurück gegeben, Strafanzeige ist gestellt.
VG Jürgen
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#14
Hallo!

Bin ja mal gespannt, was da rauskommt Smile. Sichere dir auch den ganzen Nachrichtenverlauf und das originale Verkaufsangebot. Kann sein, dass du das noch brauchst.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#15
Ich auch...
Ist alles gespeichert.
VG Jürgen
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#16
da wird nichts dabei heraus kommen, da es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt wird.
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#17
(03.03.2023, 12:52)pedi schrieb: da wird nichts dabei heraus kommen, da es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt wird.

Ja, wegen des zu geringen Werts der Ware. Vorstellen könnte ich mir, dass der Verkäufer bei Ebay gesperrt wird. Das wäre ja auch schon einmal etwas, auch, wenn er sich dann wohl unter neuem Namen wieder anmelden wird.
Liebe Grüße
Thomas
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#18
(03.03.2023, 12:52)pedi schrieb: da wird nichts dabei heraus kommen, da es mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eingestellt wird.

Ja und zwar nach § 170 Abs 2 StPO, also wegen nicht hinreichenden Tatverdachts, sollte der Verkäufer nicht gerade eine völlig bescheuerte Einlassung abgeben ("Ich gestehe alles") oder sich Anzeigen gegen ihn schon bis zur Decke stapeln.

Entgegen anderslautenden Äußerungen hier ist das nur dann ein Betrug i.S. von § 263 StGB, wenn auch der sog. subjektive Tatbestand erfüllt - und beweisbar  Exclamation  - ist. Das ist beim Betrug vor allem die Täuschungsabsicht, also in etwa: er wusste, dass die Fernbedienung nicht mehr neu war und hat sie trotzdem absichtlich (!) als neu verkauft. Dass er es hätte wissen können und eigentlich auch  müssen reicht beim Betrug nicht. Zivilrechtlich ist das anders.

Wenn der Verkäufer z.B. behauptet, das Gerät selbst als neu gekauft zu haben oder es bei ebay nur versehentlich mit seiner Vorlage für neue Sachen eingestellt zu haben, war es das in einem Rechtsstaat, wo nicht jeder "einfach so" verurteilt werden kann. Neu ist hier eh so eine Sache, da die Fernbedienung wohl schon vor 20 Jahren auf den Markt kam.

Schlauer wäre eine andere Einlassung, für die ich hier aber keine Reklame machen möchte.

Beste Grüße

Arno
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#19
(03.03.2023, 08:22)JUM schrieb: [Bild: NdAxKB100EEHHXTQQQcddNDBbw38H7nONqZeWmkp...lFTkSuQmCC]

Paypal-Lastschrift ist zurück gegeben, Strafanzeige ist gestellt.
VG Jürgen

Was denkst du denn was jetzt passiert? Meinst du die bilden die "Soko Fernbedienung"?
Der Verkäufer bekommt nen Anhörungsbogen, darin schildert er seine Sicht der Dinge und das wars.
Der Staatsanwalt braucht keine 10 Sekunden um das Verfahren anschließend im Rundordner P abzulegen, sprich einzustellen.

LG
Tommy
Zur Zeit spielen und spulen bei mir :

Tandberg TD20A SE
Tandberg TD20A Viertelspur
Teac 80-8 mit DX 8
Teac 3440 mit RX-9
Teac A-2300 SD ( neu dabei )
Teac A-3300 SX
Teac A-6300
Akai GX-630 DB
Revox B77 MK II HS
Revox B77 MK I 1/4-Spur
Pioneer RT 909 ( es gibt noch Hoffnung )
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#20
Auch wenn es vermutlich keine strafrechtliche Konsequenzen haben wird, finde ich dennoch, dass es wichtig ist zu zeigen, dass man sich mit einer Klagsdrohung nicht einschüchtern lässt.
Viele Grüße
Lukas
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#21
Ich melde jede Straftat bei der Polizei auch ohne die Illusion der erfolgreichen Aufklärung. (In Brandenburg geht das online!) Das hat den Sinn, dass der Innenminister keine sinkende Kriminalitätsrate feststellen und die Polizei weiter abbauen kann.

LG Frank
In Rust We Trust!
T e s l a  B 1 1 6 (A.D.),  R E V O X  B 7 7
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#22
(03.03.2023, 19:48)tommywoodstock schrieb:
(03.03.2023, 08:22)JUM schrieb: [Bild: NdAxKB100EEHHXTQQQcddNDBbw38H7nONqZeWmkp...lFTkSuQmCC]

Paypal-Lastschrift ist zurück gegeben, Strafanzeige ist gestellt.
VG Jürgen

Was denkst du denn was jetzt passiert? Meinst du die bilden die "Soko Fernbedienung"?
Der Verkäufer bekommt nen Anhörungsbogen, darin schildert er seine Sicht der Dinge und das wars.
Der Staatsanwalt braucht keine 10 Sekunden um das Verfahren anschließend im Rundordner P abzulegen, sprich einzustellen.

LG
Tommy

Und, was wäre Dein - substantieller - Vorschlag (gewesen)?
VG Jürgen
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#23
Ich sehe das ehrlichgesagt auch ein bißchen wie "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
Ebay einschalten, und man bekommt sein Geld zurück, fertig...
So eine Anzeige bringt überhaupt nichts, außer daß man sich selber unnütz aufregt und seine Zeit verschwendet.
Bekloppte und Gauner gibt es leider jede Menge. Die rottet man so nicht aus.

Gruß, Jan
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#24
(04.03.2023, 10:34)JUM schrieb: Und, was wäre Dein - substantieller - Vorschlag (gewesen)?
VG Jürgen

Du hast doch dein Geld wieder, hak es ab und speicher es unter Tips und Erfahrungen. Ich würds dabei belassen und gut ist. 
Im Prinzip hat´s Jan im vorigen Beitrag ja schon gut zusammen gefasst.

Natürlich wähnst du dich hier im Recht aber am Ende hat niemand was davon.

LG
Tommy
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#25
Soll man denn immer alles einfach so im stillen Kämmerlein in sich hineinfr..... oder unter den Tisch kehren ohne wenigstens den Versuch zu machen , sich zu wehren? Wo wird das hinführen?
VG
Wolfgang
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#26
Klar ist das Betrug und klar sollte den Typen das Handwerk gelegt werden.
Die einfachste Methode ist aber, den Service den man als Käufer angeboten bekommt wahrzunehmen und das Geld zurück fordern.
Machen das alle oder wenigstens viele, dann bricht das Geschäftsmodell zusammen und der Typ hört eh auf (oder such sich eine neue Masche).

Eine Anzeige - so gerechtfertigt das vlt auch sein mag - bringt da auch mMn absolut null.
Nehmen wir mal an die geht durch. Und dann ?
Wooooaaaah, dann hat EINER eins auf die Finger bekommen. Was für ein Zeichen  Rolleyes
Da müßte schon breitbandiger gegen vorgegangen werden, aber es gibt viele Mißstände wo das so ist und da sind sicher auch wichtigere drunter.

Effekt der Aktion ist: Da wird ein gewisser Behördenapparat beschäftigt, der anstatt sich mit "klein klein" zu beschäftigen in der Zeit sicher hätte Größeres vollbringen können (zumal der Geschädigte ja schon entschädigt wurde).

Bei anderer Gelegenheit beschweren sich die Bürger dann, wieso unsere Behörden, Polizei und Justiz nicht rechtzeitig dort ist wo's brennt oder sich erst nach Jahren um echte Mißstandsfälle kümmern kann.

Nochmal: Seien wir doch froh, daß wir als Käufer mittlerweile Instrumente bekommen haben um uns gegen sowas zur wehr zu setzen.
Wenn wir das konsequent tun, dann wird zumindest an der Baustelle ruhe und die Kriminalität dieser Welt bekommt sowieso keiner auf 0%.
Gruß, Kuni
..............................

http://kuni.bplaced.net/
..............................
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#27
Alles richtig gemacht, Jürgen!
Das ist ein Betrüger und der gehört angezeigt. Ich denke nicht, daß diese Anzeige übermäßige Ressourcen beansprucht.
Allerdings wird der Betrüger zumindest angeschrieben und wird - zumindest für einen Moment - erschrecken.
Möglicherweise war das ja auch sein erster "Versuch", und er wird es sich künftig überlegen.

Im Übrigen kommt es da auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung, es sei denn, er legt gegen den eventuellen Strafbefehl, so er denn ausgestellt wird, Rechtsmittel ein.

LG
Mike
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#28
Es handelt sich um ein Offizialdelikt, nur sollte man dem Staat auch eine Chance geben, dieses zu verfolgen. Also anzeigen!
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#29
(04.03.2023, 17:25)Kuni schrieb: Effekt der Aktion ist: Da wird ein gewisser Behördenapparat beschäftigt, der anstatt sich mit "klein klein" zu beschäftigen in der Zeit sicher hätte Größeres vollbringen können (zumal der Geschädigte ja schon entschädigt wurde).

Bei anderer Gelegenheit beschweren sich die Bürger dann, wieso unsere Behörden, Polizei und Justiz nicht rechtzeitig dort ist wo's brennt oder sich erst nach Jahren um echte Mißstandsfälle kümmern kann.

Hallo,

genauso ist es Kuni. Die Strafjustiz ist völlig überlastet, auch ohne dass sie für das Geltendmachen letztlich rein zivilrechtlicher Ansprüche instrumentalisiert wird, wie es selbst Rechtsanwälte gerne tun "um Druck zu machen".

Die rechtlichen Voraussetzung für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges i.S. von § 263 StGB liegen ohnehin nicht vor (siehe meinen Beitrag weiter oben). Nur vergleichsweise Weniges, was umgangssprachlich als "Betrug" bezeichnet wird, ist auch strafrechtlich ein Betrug.

Grüße
Arno
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#30
Guten Abend,

was kam den nun letztendlich dabei heraus?

Gruß Micha
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#31
Der Verkäufer wurde von der Behörde 'angesprochen', hat dann den Kaufpreis erstattet und daraufhin wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
VG Jürgen
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#32
Ist im Sinne der Generalprävention ein akzeptables Vorgehen und wird bei den meisten Gelegenheitsbetrügern Eindruck machen. Gute Aktion, Danke!
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