Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten
#51
Ein paar befreundete Musiker hatten durch Gewerbeanmeldung mit wenigen gemeldeten Einnahmen und dafür hohen Ausgaben für Instrumente etc. ebenfalls diesen "Trick 17" versucht. So was scheitert meistens, auch hier.
Für meine nebenberufliche Fotografentätigkeit hatte ich ebenfalls Gewerbe angemeldet, da gab es aber auch zu versteuernde Einnahmen.

Grüße
Erhard
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es trotzdem. Karl Valentin
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#52
(06.01.2023, 18:04)Sonicman schrieb: Meldung ist nicht gleich steuerpflichtig! Steuerpflichtig ist nur gewerblich oder Spekulationsgewinn bei Verkauf innerhalb eines Jahres nach Erwerb. Wenn ich meine Stereoanlage, die ich schon länger als ein Jahr besitze, für 100.000,- EUR über Ebay verkaufe wird das zwar dem FA gemeldet, bleibt aber steuerfrei.

Eben nicht. Das war auch noch nie der Fall. Soweit ich informiert bin, sind Verkäufe von Gegenstände meines Privateigentums die ich seit mindestens einem Jahr zu meinem Besitz zähle, bis zu einem Verkaufswert von 1000 Euro steuerfrei.
Wenn ich dann mehrere Teile verkaufe und ich überschreite die 1000 Euro in Summe so ist dies steuerrechtlich relevant und ich muss den Verkauf in meiner EkSt Erklärung angeben.
Wie sich dann diese Verkäufe dann in der Steuerhöhe auswirken errechnet sich aus meinem Gesamt Einkommen.
Viele Grüße
Michael
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#53
Das ist glücklicherweise falsch! Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG), ausserhalb der Spekulationsfrist, in der Regel von einem Jahr, sind komplett steuerfrei. Wenn ich für 1 Mio. Goldbarren kaufe, diese ein Jahr halte, und dann bei etwas Glück auf dem Goldmarkt für 2 Mio verkaufe, ist der Gewinn in Höhe von 1 Mio. EUR steuerfrei! Das gleiche gilt für Oldtimer, Bandmaschinen etc. etc.
Grüsse
Gerhard
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#54
Das glaube ich aber nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei deinem Beispiel mit der 1 Million Gewinn ist es so dass selbstverständlich dies Million Euro steuerpflichtig sind. Aber warum streiten wir hier herum. Einfach beim Finanzamt fragen und sich wundern dass der Adler doch Recht hatte.

Sogar Flohmarktverkäufe von Privat unterliegen der Steuerpflicht.

Siehe auch hier:
https://www.smartsteuer.de/online/lexiko...eschaefte/

Gerade was die von dir erwähnten Oldtimer betrifft, so habe ich einen Bekannten der genau wegen des Verkaufes eines Solchen, eine erkleckliche Steuernachzahlung zuzüglich einer gesalzenen Strafe aufgebrummt bekam.
Beim Finanzamt ist es stets so, du musst beweisen, dass es nicht so ist wie der Fiskus mutmaßt und dir unterstellt. Die Beweispflicht obliegt immer dem Steuerpflichtigen.
Viele Grüße
Michael
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#55
Bei dem Beispiel mit dem Gold wäre das tatsächlich Steuerfrei. Muss man nicht gut finden, ist aber so.

Gruß Ulrich
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#56
Man kann nicht „einfach beim Finanzamt fragen“ für Fragen sind Steuerberater zuständig. Zwar kann man eine unverbindliche Auskunft erhalten, die ist in der Regel aber allein aus Haftungsgründen so unverbindlich, dass man damit wenig bis nichts anfangen kann.

Der o.g. Fall des Oldtimers ist sicherlich unvollständig kolportiert. Er muss, um steuerfrei mit Gewinn verkauft zu werden, zum privaten Eigentum des Verkäufers gehören, also z. B. nicht der Firma, Praxis oder was auch immer, mehr als ein Jahr im Besitz des Verkäufers gewesen sein und es dürfen damit auch keine Einnahmen erzielt worden sein. Wenn Michaels Bekannter steuerpflichtig wurde, dann war etwas von dem o.g. nicht erfüllt. Den Oldtimer gegen Entgelt für eine Hochzeit ausleihen reicht, und die Steuerfreiheit ist futsch. Als Firmenfahrzeug ebenso etc. etc. Ich selbst habe auch schon einmal einen Oldtimer mit Gewinn verkauft, das private Veräusserungsgeschäft in der Steuererklärung angegeben, und es war, wie mein Steuerberater zuvor festgestellt hat, steuerfrei.

Und wenn ich jetzt meine T-Audio für 30 tausend Euro verkaufen würde, was man mir schon geboten hat, und was deutlich über meinem Einstandspreis vor Jahren lag, wäre auch das steuerfrei, weil privat.
Gerhard
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#57
Man kann schon beim Finanzamt fragen, die sind zur Auskunft verpflichtet.
Es gibt zwei Bedingungen für Steuerfreiheit:
Die Ware darf nicht zur Erzielung eines Gewinns erworben worden sein (normalerweise die Spekulationsfrist).
Es darf sich nicht um regelmäßiges Einkommen handeln (z.B. Flohmarkt).
Man muss dem Finanzamt generell auch nichts beweisen, es muss nur glaubhaft sein.

Gruß,
Karl
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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#58
(31.01.2023, 21:08)Karl 59 schrieb: Man kann schon beim Finanzamt fragen, die sind zur Auskunft verpflichtet.

Das ist richtig, allerdings gibt es nur allgemeine Antworten. Eine Prüfung des Einzelfalles findet grundsätzlich nicht statt. Wünscht man das, muss man eine verbindliche Auskunft nach §89 Abs 2 AO beantragen, diese ist a) gebührenpflichtig und liegt b) im Ermessen des FA. 
Das FA wird immer so, wie Du das auch gemacht hast, antworten, wird aber nicht prüfen, ob der Steuerpflichtige ggf. schon regelmäßig Flohmarktgeschäfte betreibt, alte Bandmaschinen repariert oder regelmässig Oldtimer aufmöbelt und verkauft. Wenn ich mir jedes Jahr einen Bulli kaufe, diesen restauriere, ein Jahr damit fahre und diesen dann mit Gewinn verkaufe, wird das aus Sicht des FA ggf. schon gewerblich. Mache ich das alle 10 Jahre, dann ist das kein Problem. Hier für die Foristen ist nur folgende Information wichtig:

Wenn Ihr aus Eurem Privatbestand verkauft, ist das unabhängig von der Meldepflicht des PStTG steuerfrei, Haltefrist etc. muss natürlich eingehalten werden. Wenn Ihr Maschinen verkauft, mit denen Ihr Einkünfte erzielt habt, z. B. Masterbandkopien erstellt und diese zum Kauf angeboten habt, sind diese Maschinen gewerblich und steuerpflichtig. Repariert Ihr Geräte und verkauft diese, dann wird das ganze, wenn es regelmäßig passiert, steuerpflichtig. Habt Ihr aber eine grosse Sammlung, die Ihr Stück für Stück verkauft, dann ist das steuerfrei. Ihr müsst ggf. glaubhaft machen, dass Ihr alle Geräte schon in Besitz hattet, und diese nicht zum Zwecke des Verkaufs (Handel) angeschafft habt. 

Don't Panic!

Gerhard
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#59
Im Nachbarforum ist folgendes interessantes Video zum Thema aufgetaucht:


Da es (nach eigenen Angaben) von einer Steuerfachanwältin moderiert wird nehme ich an, daß es fundiert recherchiert ist.

Gruß Jan
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