Grundsteuer-Reform
#51
Gestern bekam ich einen Grundsteuerbescheid zu einem zweiten "Objekt" etwas ausserhalb Hamburgs.
In #24 hatte ich berichtet, dass für ein "Objekt" in Kiel der Grundsteuermessbetrag um 14,5 % angehoben wurde aufgrund der fiktiven Ertrags-Rechnung im Bescheid für den Grundsteuerwert.
Der zweite Bescheid setzt den Grundsteuermessbetrag 19 % höher an als bisher.

Von beiden Gemeinden gibt es bisher keinerlei Indizien für eine etwaige Senkung der Hebesätze.
Es ist daher eine entsprechende Anhebung der zu zahlenden Steuern zu befürchten.

Gibt es irgend jemanden unter den Lesern, bei dem der Grundsteuermessbetrag gesenkt wurde ?
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#52
also bei uns ( NDH ) nicht, auch nicht bei den kindern
Das wahre Verbrechen verübt die volkstümliche Musik am Gehörgang der Menschheit.
( Benno Berghammer )
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#53
Beim Privathaus werde ich zukünftig einen Hunderter sparen, sofern die Gemeinde ihren Hebesatz von 345 Prozent nicht ändert.
Für unser ehemaliges Weingut habe ich noch keine Info, mal sehen.

Grüße
Erhard
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es trotzdem. Karl Valentin
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#54
Wenn das Finanzamt in der fiktiven Nutzungs-Rechnung davon ausgeht, dass du da demnächst "im Prinzip" Cannabis anbauen könntest, dürfte das Ergebnis weniger günstig ausfallen.
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#55
Quasi als Untersaat im Weinberg? Hättest du die Idee nicht 10 Jahre früher haben können? ;-))

Grüße
Erhard
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es trotzdem. Karl Valentin
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#56
Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut!
(auch von Karl Valentin)
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#57
Vor ein paar Tagen habe ich den "Apotheker meines Vertrauens" (genauer gesagt den Chef der nächsten) mal gefragt, ob man denn mittlerweile Cannabis im Garten anbauen darf.
Er hat erst erstaunt geguckt, bis ich ihm erklärte, ich wolle das Finanzamt positiven Falls darauf aufmerksam machen, dass sie bei der Berechnung des "Rohertrags" des Grundstücks Einkünfte aus Cannabis-Anbau vergessen hätten sowie aus Nerzzucht und Bar- und Bordell-Betrieb im Haus (neben den angesetzten Einkünften aus fiktiver Vermietung).
Dafür hatte er Verständnis und weihte mich ein, dass sein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag 400 % über dem bisherigen Stand lag.

Ich habe auch noch eine ernst gemeinte Frage an die Rechtsgelehrten:
Bei der Berechnung des Reinertrages des Grundstücks wird ein "Vervielfältiger" in Höhe von 21,21 für eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren angesetzt, der dann in voller Höhe in die Bestimmung des Grundsteuermessbetrages eingeht, den ich, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, zu zahlen habe.
Der Erwartungswert meiner "Restlaufzeit" = Rest-Nutzungsdauer beträgt aber laut Sterbetafeln des Statistischem Bundesamt (Destatis) 2022, Stand vom 05.07.2023,  nur noch 9,84 Jahre.
Ist es zulässig, für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren besteuert zu werden, wenn der amtliche Erwartungswert der Nutzungsmöglichkeit nur 9,84 Jahre beträgt ?
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#58
Big Grin

Eine gute (witzige) Frage... ...schreib' doch mal an deine Kommune. Die Antwort wird sicher lauten "JA, das ist rechtens..." 
Aber das weist du natürlich selbst. Der Dialog, den man mit seiner Anfrage auslöst, kann zumindest unterhaltsam sein (=Realsatire).

Zitat: ...Dafür hatte er Verständnis und weihte mich ein, dass sein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag 400 % über dem bisherigen Stand lag.
 
Was zu erwarten war. Was sonst hätte den Fiskus motivieren sollen, diese Reform durchzuführen. Aber statt einfach für alle die Sätze um (beispielsweise) 10 % zu erhöhen, was zu einem massiven, landesweiten Aufschrei geführt hätte, tarnt man das Ganze als Reform, verwässert das Ergebnis  etwas und beschäftigt damit auch noch kommunale Bedienstete (...stockt den Personalstand nötigenfalls auf. Bürokratieabbau? Denkste...). Ziel: unterm Strich mehr Steuern einsammeln.
So "funktioniert" die BRD!

Gruß
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
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#59
Die Kommune ist aber nicht zuständig fürs Finanzamt und schon gar nicht für die Regeln, nach denen das irgendwas berechnet, sondern nur für ihren Hebesatz (und die werden eigentlich immer nur erhöht, weil alle Kommunen in "Finanz-Not" sind).

Mir ist zwischenzeitlich aufgegangen, dass es ja noch zwei weitere Interpretationen des Begriffs "Nutzungsdauer" gibt:
1. Erwartungswert der Nutzungsdauer seit Erstellung des Gebäudes (beim Grundstück mag das anders sein)
  Das Haus wurde geschätzt 1972 gebaut. Demnach wären diesbezügliche 30 Jahre bereits abgelaufen. Da würde ich auf einen "Vervielfältiger" von höchstens 1 hoffen und könnte mich damit anfreunden.
2. Nutzungsdauer seit Erwerb von Haus samt Grundstück. Das war vor nun schon wieder 23 Jahren. Demnach sind von den 30 Nutzungsjahren nur noch ca. 7 über. Ich kenne zwar nicht die Abhängigkeit des "Vervielfätiger"s von der (Rest)Nutzungsdauer würde aber auf was Finanzamt typisch mathematisch einfaches hoffen, wie zB 7/30 * 21,21 ~ 5. Das klingt auch schon erträglicher.

Vielleicht sollte ich zur Revanche vom Finanzamt fordern, dass sie "koste es was es wolle" dafür sorgen, dass ich (mindestens) die bei der Steuerberechnung angesetzte Nutzungsdauer erlebe.
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#60
Zitat:...Die Kommune ist aber nicht zuständig fürs Finanzamt und schon gar nicht für die Regeln, nach denen das irgendwas berechnet, sondern nur für ihren Hebesatz...
Das ist mir bewusst aber du wirst deine Anfrage ja nicht an den Finanzminister richten, sondern an das örtliche Finanzamt - und das ist nun mal in deiner Kommune installiert. Vor dem Hintergrund habe ich mich etwas oberflächlich ausgedrückt.
Schlussendlich basiert aber der Hebesatz auf der steuerlichen Bemessungsgrundlage, die mit der Reform "angepasst" wird. Insofern haben also beide was davon. Der Großteil der Bürgerschaft indes zahlt.

Gruß
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#61
Nach meinem Verständnis basiert der Hebesatz normalerweise auf dem beschlossenen Finanzbedarf der Gemeinde dividiert durch den Messbetrag. Es widerspricht aber der Erfahrung anzunehmen, dass bei Anhebung des Messbetrages infolge einer Steuerreform der Hebesatz nach unten angepasst wird, weil immer mehr Geld gebraucht werden kann (insbesondere im Falle von Verschuldung).
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#62
Question 
Die Grundsteuer setzt sich ab 2025 wie folgt zusammen:

Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Dividiert wird da nix. Und da ja die Gemeinden ans Land und das Land an den Bund abführen, haben eben alle was davon - ausser dem Steuerzahler natürlich.

(Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/steuerr...innen.html)

Gruß
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#63
Die Gemeinden überlegen, wie viel Geld sie für den oder die nächsten Haushalte brauchen. Den Anteil, der aus der Grundsteuerkommen soll, dividieren sie durch den über alle Steuerpflichtigen gemittelten Steuermessbetrag (bzw. durch das Produkt von Steuermesszahl und über alle Steuerpflichtigen gemittelten Grundsteuerwert , das ist das Gleiche). Das ergibt den benötigten Hebesatz. Der wird dann auf eine nette Zahl gerundet.
Wenn keiner dividieren kann, probieren sie nacheinander alle ganzzahligen Prozentsätze als Hebesatz aus, bis "hinten" genug Geld raus kommt.

Nachtrag:
Bei der obigen Rechnung kommt natürlich nur der "fiktive" pro steuerpflichtiger Nase benötigte Geldbetrag raus. So abstrakt umständlich denken die Absolventen der naturwissenschaftlichen Zweige von Gymnasien. Politiker nehmen natürlich einfach die Summe aller Grundsteuerwerte der Steuerpflichtigen in der Gemeinde mal Steuermesszahl und dividieren die benötigte Geldsumme dadurch.
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#64
Ja, aber Peter und Kai :-)
ausschlaggebend war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bereichnungsgrundlaga (Irgendein Feuerversicherungswert 1914) nicht gerecht und somit verfassungswidrig sei. Was dann in der "bürokratieabgebauten (seit 1970) Verwaltung " daraus gemacht wird, interessiert die Judikative herzlich wenig, solange es nicht wieder verfassungsrechtlich kritisch ist.
Daß letztendlich alle mehr zahlen, war vorhersehbar.

LG
Mike
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#65
Die Hoffnung stirbt halt zuletzt.
Davon abgesehen, gibt es ein Gutachten des Steuerrechtlers Gregor Kirchhof, erstellt im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und des Eigentümerverbandes Haus & Grund, das zu dem Ergebnis kam, dass die neue Grundsteuer in den 11 Bundesländern, die mit dem sogenannten Bundesmodell arbeiten, verfassungswidrig ist.
Der geforderte Gleichbehandlungsgrundsatz wird schon durch unterschiedliche Bewertungsverfahren in den Bundesländern verletzt.
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