KFZ - TÜV, Gutachten, ABE
#1
Vorweg, hier an meinem Wohnort gibt es ganz in der Nähe eine Polizeischule, speziell Schutzpolizei, 
"Rennleitung" im weitesten Sinne.
Nun schwärmen die Herren Nachwuchspolizisten regelmäßig aus und zeigen was sie können, stochern mit
Profiltiefenmesser in Reifen herum, messen Tieferlegungen nach, monieren defekte Nummernschildbeleuchtungen...
schauen nach DIN Nummern und Verfallsdaten auf Warndreiecken und Verbandskästen......
... kurzum, es ist kein Spaß denen in die Hände zu fallen, sofern man keinen neuen Golf Plus u.ä. fährt.

Nun zu meinem Problem, möchte unbedingt an meinen VW T4 einen s.g. "Bullenfränger", also einen Rammbügel
bauen. Es war auch schon einmal einer verbaut, der aber vom Vorbesitzer  meines Bullis abmontiert wurde
und in den neuen Papieren nicht mehr als "Eintragung" erschien.- Das ist wichtig! - weil Bullenfänger, zumindest die echt
massiven inzwischen verboten sind und nur ältere Fahrzeuge "Bestandsschutz" genießen.
Die "Bullenfänger" die man jetzt mit ABE kaufen kann, sind so schlabberige Showteile, bessere Blender.

TÜV, DEKRA, GÜT hier sagen, die tragen meinen alten "Bullenfänger" (ein wirkliches Teil, das den Namen verdient, mit E-Winde)
nicht in die Papiere ein, - was mit dem Vorhandenen Gutachten ist, soll das Verkehrsamt entscheiden.- Ich will aber
keine "schlafenden Hunde wecken".
- Ist denn mein altes Gutachten über die Eintragung aus Nordhorn (daher kam mein T4) ungültig?
Kann ich nicht einfach den Rammbügel wieder anschrauben und das Gutachten mitführen? (das sagte zumindest ein
Prüfer unter der Hand)
.
" Der erste Schluck aus dem Glas der Wissenschaft macht Sie zu einem Atheisten,
aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "

(Werner Heisenberg)


Meine Recorder wurden gefertigt in: Regensdorf, Löffingen, Hösbach und Frankfurt

Gruß
Ralf
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#2
Wenn du ein zu deiner Fahrgestellnummer passendes Abnahmegutachten hast, kannst du es einfach bei der Zulassungsstelle wieder in die Papiere eintragen lassen.
Ist der alte Brief mit der Eintragung noch vorhanden ?
Normal muss alles was nachträglich eingetragen wurde in die Papiere übernommen werden, aber bei der Umstellung der Fahrzeugscheine 2005 wurde da viel Mist gebaut.
Wichtig ist : Genau das was eingetragen war muss dann auch verbaut sein, mit Typschild etc.
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#3
Hast Du ggf. ein (altes) Bild vom Fahrzeug mit Bügel? Der T4 hat ja von Hause aus durch seine Rundungen nicht unbedingt eine Form, die durch einen Bügel gewinnt, anders als z. B. der T3. Ist es ein Syncro? In meinem G habe ich die Seilwinde fast unsichtbar in der Frontstossstange verbaut.
Gerhard
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#4
Habe leider kein Bild mit dem Bügel. Der liegt in der Halle.
Habe den alten T4 Bauj. `93, also 29 Jahre alt, mit dem "kurzen Vorderwagen"
Der Wagen hat keine Airbags und da ist mir mit der massiven Ramme, die auch am Achskörper verschraubt wird,
bedeutend wohler im Fall der Fälle.
Das mit Gutachten etc. ist bei diesen alten VWs echt eine Katastrophe, anders als bei meinen alten Opel.
Die original Alus (z.B.)- waren optional bei VW erhältlich- Hersteller BBS, haben keinerlei Einprägung von außen...
ein Fest für Polizeischüler in der Kontrolle..., aber nur mit absolut obskurer Reifengröße fahrbar 215 65 / 15 C -
Das "C" macht die Reifen gleich doppelt so teuer wie gleiche Größe ohne "C"
Ich weiß auch nicht, ob der 2. Akku eingetragen werden muß, mit 2KW Gleichrichter.... ist ja eine feste Montage.

Will aber die Kiste unbedingt behalten, habe jetzt erst für 2,5 K komplett neuen Boden drunter schweißen lassen,
neuer Zahnriemen, WAPU, etc, Kerzen, Filter, alle Flüssigkeiten, Dämpfer und Bremsen.. alles neu
Soll noch Lack bekommen und eben die Ramme. Macht aber echt Spaß so eine Teil zu fahren.

   

   



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aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "

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Gruß
Ralf
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#5
Doch, das wird schon gut! Der Vorschlag von Reinhardt ist sicher der beste, sofern Du noch den alten Brief/Schein mit Eintrag hast. Wieder alles montieren und eintragen lassen, wurde bei der Umschreibung „vergessen“.
Viel Erfolg
Gerhard
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#6
Würde ich auch genau so probieren.
Versuch doch mal, vom Vorbesitzer ein Bild mit montiertem Bügel zu bekommen.
Wer so was dranbaut, fotografiert das auch danach.

Mit dem Bild und dem Brief samt Eintragung dann zum TÜV-Mann.
I.d.R. sind die kooperativ, wenn sie nicht das Gefühl haben, verladen zu werden.
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#7
Für den passiven Unfall-Schutz sollen die Teile ja nicht so toll sein.
Gruß Ulf

TF-Berlin
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#8
Hm, Sorry, Ralf,
wozu soll dieses Anschraubteil gut sein? Verstehe ich nicht.
LG
Mike
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#9
(11.05.2022, 20:10)dynamike schrieb: Hm, Sorry, Ralf,
wozu soll dieses Anschraubteil gut sein? Verstehe ich nicht.
LG
Mike

Ich könnte jetzt antworten, ...".... weil ich eine Winde unbedingt `mal brauchen könnte, z.B. weil
ich mich irgendwo festfahre... " oder sonst einen zweifelhaften Grund vorschieben..
im Konjunktiv " könnte "  Big Grin

Die Wahrheit ist schlicht, das Ding sieht mächtig cool aus, ist nicht so ein billkiger Showbügel ala Suzuki Swift,
massive Stahlrohre,- vermutlich war das Teil mal für den Forst, THW, BW o.ä. bestimmt.

Ich denke über die Sinnhaftigkeit - gerade was benzingetriebene Fahrzeuge im Jahre 2022 angeht sollte man
hinwegsehen... wo der Sprit bald 3€ Liter kostet, man in Innenstädte mit seinem 3 Tonnen SUV ohnehin bald
nicht mehr hinein darf, geschweige denn einen Parkplatz findet.. und wenn dann doch der 10€ /Std. kostet,
wo Radautobahnen Straßen ersetzen, ganz zu schweigen von Citymout, der Lappen bei 8 Punkten weg ist,
was in Zonen 30 und 20 Km/h ganz schnell gehen kann.., lasst uns den Spaß genießen mit Plasikkarren, 
vollgestopft mit AssiSystemen zu Kosten einer Eigentumswohnung auf Buckelpisten die wir BAB nennen,
stundenlang im Stau zu stehen,- oder Schrittempo, stop and go mit 350 ach so effiktiven PS....

Lasst uns die Zeit mit so einem Schnick Schnack wie "Bullenfänger",  300 PS Autos bei Tempolimit 100 und vollkommen
verstopften Straßen, 3 Tonnen SUVs und E Autos ohne Ladesäulen und 2 € die KW Strom genießen -
 die nahe Zukunft  wird uns das alles nicht mehr gestatten..   Cool

Prost - in diesem Sinne


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aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "

(Werner Heisenberg)


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Gruß
Ralf
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#10
...warum soviel Frust!?

...habe doch einfach Freude an Deinem Klassiker von VW und mehr braucht es doch nicht. 

Thomas
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#11
@ Thomas
Das ist kein Frust, wirklich nicht. - Natürlich freue ich mich auf meinen alten T4, meinen Kadett C,
Manta B, Astra F. Wollte lediglich die Frage beantworten, warum ein "Bullenfänger mit E-Winde"

In der Verkehrspolitik feiert der Irrsinn ohnehin Freudenfeste. Jetzt las ich z.B. das die Autolobby
für die Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse "B" trommelt,- weil nur bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht...
S.g. "" Premiumhersteller " planen E- SUVs von bis knapp an und über die 3 Tonnen Leergewicht.....

Kein Witz! - Ist das Realsatiere? - Bei jetztigen Zuständen in Städten, Energieknappheit, Resourcenverbrauch...

Spätere Generationen werden sich fragen, welche Droge man zu unserer Zeit denn in`s Trinkwasser mischte.


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Gruß
Ralf
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#12
Update:

Für Jene die es intereeiert was daraus geworden ist.

War beim Straßenverkehrsamt mit dem alten Gutachten. Leider habe ich die aklten Papiere nicht mehr, wo dieser Rammbügel/Bullenfänger
eingetragen war. Die nette Damen beim Amt meinte,:" ... da nun nicht mehr nachzuvollziehen wäre, warum die Eintragung bei den Halterwechsel
(gab`da einen vor mir) nicht übernommen wurde, wäre das Gutachten somit hinfällig... ich könne aber versuchen bei TÜV, oder Dekra ggf.
eine Abnahme im Rahmen der Zulassungsbestimmungen für diese Anbauteile zu erhalten.. " (sinngemäße Wiedergabe)
Ich mit dem Gutachten trotzdem zum TÜV Nord, - leider gibt es für meien Bügel auch keine allgem. Zulassung o.ä. - die eingeprägte Nummer
im Bügel lässt wohl auf Bundeswehr, Bundesgrenzschutz o.ä. schließen.
Der Tüver wäre u.U. bereit den Bügel einzutragen, allerding auf keinen Fall mit der E-Winde, da diese "vorsteht" , also aus den Rohren herausschaut
und Fußgänger erheblich verletzen könnte., - aber auch nur bereit weil bereits ein Gutachten vorliegt.
Nach dem Grund gefragt, warum dies feststehenden Rammbügel überhaupt verboten wurden bekam ich folgendes zur Antwort: (sinngemäß)
Die "Showbügel heutzutage, mit s.g. EG Zulassung sind sehr leicht, nur leicht befestigt, sodas die sofort bei Kontakt mit Fußgängern oder
Anderen Verkehrsteilnehmen, nachgeben.
Die alten Rammbügel, die tatsächlich den Namen verdienen sind fest mit Längsträgern und Achskörper des Fahrzeuges verschraubt. Mit so einem
Bügel auf ein Fahrzeug modernerer Bauart aufgefahren,- da die ja praktisch nur noch aus Dünnblech und Plastik bestehen, hat schwerwiegende Folgen,
von Fußgängern, Radfahrer erst gar nicht zu reden. - Darum wohl das Verbot dieser Bügel- Ausnahme: Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge,
wie Toyota Landcruser oder Mercedes G z.B.. So erklärt macht das Verbot dieser "echten Rammbügel" wirklich Sinn. - Merkwürdiger Weise sind die aber fast in
der ganzen EU zugelassen.

Am Wochenende schraube ich meinen Bügel `mal an den T4 und fahre zum TÜV- natürlich ohne Winde.
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(Werner Heisenberg)


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Gruß
Ralf
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#13
Warum soll eine E-Seilwinde herausschauen? Das gilt nur für Stahlseile mit Rollenseilfenster. Mein G (siehe Bild) hat eine Warn Winde mit Kunststoffseil und Aluseilfenster, da steht nichts vor. Das muss Dein Tüver dann auch eintragen.

   
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#14
Das so eine Winde mit ihren scharfkantigen Teilen nicht vorstehen soll, ist für mich nachvollziehbar.
Vielleicht läßt sich das ja auch etwas anders lösen; etwa wie beim Sonicman.

Ich würde jetzt erst mal den Bügel eintragen lassen und dann weiter sehen.
Und vielleicht ist dann im zweiten Anlauf ein anderer Prüfer woanders toleranter.
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#15
stört das Teil nicht wenn du den Kühler samt Kühlergrill mal nach vorn schwenken musst um an den Motor von oben rann zu kommen

der T4 hat schon einen sehr stabilen Rammbügel der unter der Stoßstange versteckt ist
Gruß Ulf

TF-Berlin
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