Wer kennt sich aus mit Steuerrecht?
#1
Hallo ihr Lieben,

meine Frau und ich ärgern und jedes Jahr über eine hohe Einkommensteuer-Nachzahlung, die immer über 2000 Euro liegt.
Ich bin seit Ende 2017 Rentner und meine Frau arbeitet in der Altenpflege. Meine Frau hat seit Anfang 2018 Steuerklasse 3 und ich 5. Wir müssen nun jeden Monat bewusst einen gewissen Betrag zurücklegen, weil die unvermeidliche Rechnung des Finanzamtes dann im Herbst immer kommt. Ich habe überhaupt keine Ahnung von Steuersachen und mir geht schon die jährliche Einkommensteuererklärung jedesmal auf den Keks.

Nun ist es so, dass mir als Rentner sowieso bei Auszahlung keine Steuern abgezogen werden und meiner Frau seit dem Steuerklassenwechsel 2018 auch nicht mehr. Dafür kommt dann immer die dicke Nachzahlungsrechnung, bei der ja auch durch Zusammenveranlagung für uns nicht erkennbar ist, wer nun wieviel davon übernehmen muss!
Kann man da irgendwas machen? Ist es nicht möglich, dass meiner Frau ein geschätzter Anteil monatlich abgezogen wird? Oder sollten wir in Steuerklasse 4/4 wechseln? Für mich ist das alles ein Buch mit sieben Siegeln.....

Vielleicht kann ja einer von euch etwas Licht in die Sache bringen.

Gruß
Holgi
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#2
Ich hab mal was läuten hören, daß sich 3/5 überhaupt nicht mehr rechnet - die meisten müssen da mittlerweile wohl kräftig nachzahlen.
Auch wir sind in der 4/4.
Wärmstens empfehlen kann ich hierzu aber die LoHi - der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (ist aber echt überschaubar!)
Ansonsten kann man sich da ja einmal beraten und die Steuer machen lassen und es ab dem Folgejahr ja wieder selbst machen.
Viele Grüße
Jörg
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#3
(25.04.2022, 12:50)hannoholgi schrieb: Hallo ihr Lieben,
...
Wir müssen nun jeden Monat bewusst einen gewissen Betrag zurücklegen, weil die unvermeidliche Rechnung des Finanzamtes dann im Herbst immer kommt.
...
Ist es nicht möglich, dass meiner Frau ein geschätzter Anteil monatlich abgezogen wird?
...
Gruß
Holgi
Holgi, wo siehst Du da einen Unterschied?
VG Jürgen
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#4
Hallo Holger,

zu den Steuerklassen kann ich nichts sagen.
Kommt bei mir (Rentner) weder in der Einkommensteuererklärung noch im ESt-Bescheid vor.
Seh ich nur als Eintrage-"Loch" auf der Anlage N für nichtselbständige Arbeit.

Seit dem vorigen Jahrhundert muß ich aber immer vierteljährlich 1/4 der zu erwartenden Einkommensteuer (geschätzt aus den Vorjahren) vorauszahlen. Es werden aber keine 6 % Zinsen dafür vergeben (die sich das Finanzamt sonst selbst "genehmigt").

Mich wundert, daß man so eine Vorauszahlung Euch nicht abverlangt.

MfG Kai
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#5
(25.04.2022, 14:08)kaimex schrieb: Seit dem vorigen Jahrhundert muß ich aber immer vierteljährlich 1/4 der zu erwartenden Einkommensteuer (geschätzt aus den Vorjahren) vorauszahlen. Es werden aber keine 6 % Zinsen dafür vergeben (die sich das Finanzamt sonst selbst "genehmigt").

Mich wundert, daß man so eine Vorauszahlung Euch nicht abverlangt.

MfG Kai

Das wundert mich auch. Ich muss auch diese 1/4 jährlichen Vorauszahlungen leisten. Man kann aber die Vorauszahlung einfach selbst an das Finanzamt überweisen unter Angabe der Steuernummer.

MfG, Tobias
Strom kann erst dann fliessen, wenn Spannung anliegt.
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#6
warum kein steuerberater? die kosten zwar, aber du bist auf der sicheren seite.
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#7
(25.04.2022, 13:44)Baruse schrieb: Wärmstens empfehlen kann ich hierzu aber die LoHi - der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (ist aber echt überschaubar!)

Dito. Ich lasse meine Steuererklärung seit ein paar Jahren hier machen (ist vermutlich das gleiche in grün). Kosten werden in Form eines Vereins-Mitgliedsbeitrags erhoben und richten sich, wie bei Baruse auch, nach dem Einkommen. Bin bisher sehr zufrieden, es ist sehr bequem und kriege immer ordentliche Rückzahlungen.

Einige Mitmenschen erzählen mir immer, das sei unnötig, und mit der Steuererklärungs-CD von Aldi könne man das alles auch bequem selber machen, aber wenn ich ehrlich bin, habe ich da gar keine Lust drauf. Smile
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#8
Ich habe noch nie erlebt, dass ein Steuerberater sich unter dem Strich nicht lohnt. Zumindest einmalig würde ich einen solchen das übernehmen lassen. Das ist auch die einzige Art wie Du ggf. zuviel und zu unrecht erhobene Steuer zurückbekommst. Es ist wie im Tonbandhobby, wenn man gar keine Ahnung hat geht es schief, mit Ansage.
Gerhard
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#9
Bei einer jährlichen Nachzahlung von über 2000,- EUR rate ich dir ebenfalls zu einem Steuerberater, wenigstens zur einmaligen Sichtung und Neuordnung.

Grüße
Erhard
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es trotzdem. Karl Valentin
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#10
Sad 
Ich muß auch als Rentner vorauszahlen [Bild: shocked.png]

Zweimal Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen, das Ergebniss bleibt sich gleich ob Elster oder StB.
Aber die Kosten für den STB. gespart.

Gruß
siggi
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#11
(25.04.2022, 17:35)Sonicman schrieb: Ich habe noch nie erlebt, dass ein Steuerberater sich unter dem Strich nicht lohnt.

Wenn es um einen Steuerberater (kein Lohnsteuerhilfeverein o.Ä.) geht, muss ich da widersprechen. Ich habe meine Steuererklärungen zeitweise auch von einem "richtigen" Steuerberater machen lassen - aus alter Gewohnheit, weil ich um die Jahrtausendwende mal fǘr kurze Zeit selbständig war und auch nach meinem Rück-Wechsel in ein Angestelltenverhältnis danach einfach dabei geblieben bin. Ich weiß nicht, ob Steuerberater gleich Steuerberater ist, aber als Angestellter war ich bei meinem offenbar nicht wirklich Stammklientel, was sich auch in den Preisen niederschlug. Anfangs ging es noch (ich weiß nicht, ob er mir damals einen "Gnadenpreis" gemacht hat), aber zum Schluss habe ich dann für meine Steuererklärung so viel gezahlt, daß die Rückzahlung fast komplett aufgezehrt wurde. Das war auch der Grund, warum ich zu o.g. Lohnsteuerhilfeverein gewechselt bin. Paradoxerweise sind da nicht nur die Preise erheblich günstiger (weniger als die Hälfte), sondern auch die erzielten Rückzahlungen höher.
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#12
Manche Leute bezeichnen Steuerberater als Erfüllungsgehilfen des Finanzamts. Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt.

MfG, Tobias
Strom kann erst dann fliessen, wenn Spannung anliegt.
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#13
Warum schreibst Du es dann?
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#14
Einen uU Vorteil hat die "Verwendung" eines Steuerberaters immer:
Der letzte Abgabetermin der ESt-Erklärung ist sehr viel später.
Der arme Steuerpflichtige ohne Steuerberater muß deutlich früher abgeben.
Mir hat vor (etlichen) Jahren mal ein Finanzbeamter im Finanzamt Hamburg-Altona erklärt, als ich mal wieder um Fristverlängerung über den 31.Mai hinaus bat, das hätte sowieso bis zum Ende September Zeit, denn ich könne mir ja bis dahin im Prinzip überlegen, ob ich nun einen Steuerberater engagiere oder nicht ("mit" war damals Abgabe-Termin 30.9.xx) Dann könne "man" ja auch keine frühere Abgabe verlangen.
Einige Zeit später zog ich in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Pinneberg um und habe den 31.Mai "übersehen". Circa 2 Wochen später kam eine Mahnung mit Zwangs-Androhungen.
Daraufhin habe ich in Pi angerufen und mein Verhalten begründet mit den Altonaer Ansichten.
Das wurde gekontert mit der Frage "Haben Sie nun einen Steuerberater oder nicht ?".
Ich mußte gestehen "bislang nicht".
"Dann geben Sie binnen 2 Wochen ab".

MfG Kai
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#15
Hallo Holgi,

dass Du keine 1/4-Jährliche Vorauszahlung leisten musst, wundert mich auch. Das muss ich auch bei weniger vermutlicher Nachzahlung.
Da Du eine Steuererklärung trotz Nachzahlung machst, nehme ich an, dass Du einkommensteuerpflichtig bist. Dann entfällt das mit LoHi oder Lohnsteuerhilfe meines Wissens.

Ich hatte mal nebenbei ein Gewerbe, und dementsprechend auch einen Steuerberater; in der Kanzlei wurde sowohl Lohnsteuerhilfe als auch Steuerberatung angeboten. Das sind die gleichen Menschen, das gleiche Wissen, und das gleiche Ergebnis. Nur dass eben ersteres günstiger ist, und nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung steht.
Ohne Gewerbe erledige ich meine Steuererklärung seit Jahren mit "WISO Steuer-Sparbuch".
Ob Steuer 3/5 oder 4/4 wirkt sich bei der Steuererklärung nicht aus. Ob sich der Vorabzug der Steuer ändert, kannst Du hier berechnen: https://www.steuerklassen.com/steuern/steuerrechner/.

Gruß,
Karl
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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#16
(25.04.2022, 21:08)kaimex schrieb: Einen uU Vorteil hat die "Verwendung" eines Steuerberaters immer:
Der letzte Abgabetermin der ESt-Erklärung ist sehr viel später.
Der arme Steuerpflichtige ohne Steuerberater muß deutlich früher abgeben.
Mir hat vor (etlichen) Jahren mal ein Finanzbeamter im Finanzamt Hamburg-Altona erklärt, als ich mal wieder um Fristverlängerung über den 31.Mai hinaus bat, das hätte sowieso bis zum Ende September Zeit, denn ich könne mir ja bis dahin im Prinzip überlegen, ob ich nun einen Steuerberater engagiere oder nicht ("mit" war damals Abgabe-Termin 30.9.xx) Dann könne "man" ja auch keine frühere Abgabe verlangen.
Einige Zeit später zog ich in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Pinneberg um und habe den 31.Mai "übersehen". Circa 2 Wochen später kam eine Mahnung mit Zwangs-Androhungen.
Daraufhin habe ich in Pi angerufen und mein Verhalten begründet mit den Altonaer Ansichten.
Das wurde gekontert mit der Frage "Haben Sie nun einen Steuerberater oder nicht ?".
Ich mußte gestehen "bislang nicht".
"Dann geben Sie binnen 2 Wochen ab".

MfG Kai

Das handhaben die Finanzämter unterschiedlich. Dummerweise hatte ich die (wegen Corona verlängerte) Frist übersehen, und die ESt-Erklärung erst im Oktober abgegeben. Daraufhin hat mir das Finanzamt mitgeteilt, dass da jetzt eigentlich zusätzliche Gebühren (über 200€) fällig wären, und ich in Zukunft zu deren Vermeidung die Erklärung doch bitte pünktlich abgeben soll.
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
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#17
Ich bedanke mich für eure Ratschläge. Ich werde mich zunächst mal an das FA wenden und nach der Möglichkeit der vierteljährlichen Zahlungen fragen. Wenn alle Stricke reißen, gehe ich eben zu einem Lohnsteuer-Hilfeverein.

Ich habe inzwischen erfahren, dass beabsichtigt ist, die Steuerklassenkombi 3/5 nicht mehr anzubieten und stattdessen bei zwei Einkommensempfängern nur noch 4/4 zu ermöglichen. Damit wären dann die hohen Nachzahlungen sowieso erledigt.

Gruß
Holgi
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#18
"Zweimal Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen, das Ergebniss bleibt sich gleich ob Elster oder StB.

Aber die Kosten für den STB. gespart."

Durch mehrmaligen Ortswechsel musste ich feststellen dass es Steuerberater uns STEUERBERATER gibt. Bei gleichem Einkommen hat der letzte Steuerberater immer ein Plus für mich/uns erwirtschaftet. Das hat mit schon zu denken gegeben.
Jetzt als Rentner warte ich bis sich die finanzielle Lage beruhigt hat und erst dann werde ich versuchen die Steuererklärung selbst zu machen. Zumal mein Steuerberater so langsam in die "Jahre" kommt und schon über seinen Ruhestand nachdenkt.
Aber bis dahin bleibe ich ihm treu!!..

Gruß Dietmar
Fostex R8; REVOX B77; Uher 4200 Report IC, Uher 4000 L, Tesla B115; Tesla B90; Technics RS AZ7; Mirano Echo Chamber T-4;
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#19
Ich kann zum Thema St.Erkl. nur die WISO Steuer Software empfehlen.
Rel. intuitiv und man bekommt Hinweise und Tips wo was klemmt und wo man was rausholen kann.
Weil ich mir nie sicher war ob das alles ist, hab ich meinen Vetter (Steuerberater) mal gebeten die St.Erkl. in einem Jahr zu machen.
Hab das dann mit der SW verglichen, 100% Deckung  Big Grin
Seitdem spare ich mir den SB und mache das immer selbst. Bis auf ein paar Spezialfälle hat das FA das immer ohne Korrektur übernommen.
D.h. die SW macht's richtig oder das FA schaut sich die St.Erkl. nicht detailliert an  Rolleyes
Gruß, Kuni
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http://kuni.bplaced.net/
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#20
Prinzipiell ist es doch so:
Steuerberater, bzw. Lohnsteuerbüros sind ausgebildete Fachleute auf ihrem Gebiet,
weshalb die Steuererklärungen i.d.R. 1:1 von den FA übernommen werden.
Dort sitzen nämlich "nur" Angestellte, die nicht selten lediglich angelernt sind.
Wann immer ich meine Steuererklärung habe machen lassen, hab ich deutlich mehr rausbekommen,
als mit irgendwelcher Software.
Deshalb nochmal mein Tip: einfach mal ausprobieren!
Insbesondere der Lohnsteuerhilfeverein kost ja nun wirklich nicht die Welt und wenn man nicht zufrieden ist,
braucht man das ja nicht weiterverfolgen.
Viele Grüße
Jörg
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#21
Wenn es sich um normale einfache Dinge aus nichtselbständiger Arbeit handelt, reicht wohl auch die Steuer CD.
Sobald es umfangreicher wird, erben, Schenkungen, Grundbesitz mit Einnahmen, Selbständigkeit usw. Immer zum Steuerberater.
Meiner hat uns schon zehntausende Euro gespart.
Da sind die 2-3000€/a für ihn gut angelegt.

Gruß Mani
Besonders gerne repariere ich meine Philips, Braun, Akai und TEAC Geräte Big Grin
Keine Hilfe bei fehlender Rückmeldung
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#22
Mani, ja, mag sein. Hätte ich dazu sagen sollen. Es ging bei mir mit der SW in der Tat immer um Standardsachen (nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Kleingewerbe).
Gruß, Kuni
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http://kuni.bplaced.net/
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#23
(27.04.2022, 10:22)Baruse schrieb: ..... von den FA übernommen werden.
Dort sitzen nämlich "nur" Angestellte, die nicht selten lediglich angelernt sind.
....

das kann ich kaum glauben, da die Mitarbeiter des Finanzamtes in der Regel verbeamtet sind und zumindest eine abgeschlossene Ausbildung haben bzw. ein Studium zum Diplom Finanzwirt.
Die Länder betreiben z.B. eigene Hochschulen für ihre zukünftigen Mitarbeiter.

Thomas
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#24
(26.04.2022, 08:49)hannoholgi schrieb: Ich bedanke mich für eure Ratschläge. Ich werde mich zunächst mal an das FA wenden und nach der Möglichkeit der vierteljährlichen Zahlungen fragen. Wenn alle Stricke reißen, gehe ich eben zu einem Lohnsteuer-Hilfeverein.

Ich habe inzwischen erfahren, dass beabsichtigt ist, die Steuerklassenkombi 3/5 nicht mehr anzubieten und stattdessen bei zwei Einkommensempfängern nur noch 4/4 zu ermöglichen. Damit wären dann die hohen Nachzahlungen sowieso erledigt.

Gruß
Holgi

Hallo Holgi,

eines ist mir noch eingefallen, nachdem Du ja auch nicht zu einer Vorauszahlung aufgefordert wirst: Musst Du überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Du nicht dazu verpflichtet bist macht eine Steuererklärung ja nur Sinn, wenn Du etwas zurückbekommst.
Ob Du dazu verpflichtet bist, kann ich nicht beurteilen.
Normalerweise aber nur ab einem bestimmten Einkommen, bei Selbständigkeit oder Eigentum

Gruß,
Karl
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
"Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum" (Mehrere mögliche Quellen, unbekannt)
"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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#25
Da stimme ich mal dem Thomas zu, das sind Diplom-Finanzwirte, die die Bescheide erstellen.
Angelernte mögen die Erklärungen entgegen nehmen, vielleicht beraten, mehr aber nicht.

Mit den Finanzbeamten kann man prima reden, die beraten auch, sofern Du Deinen persönlichen Ansprechpartner hast, und kein Mafiosi bist.

Steuerberater? Ja, wenn Du Großgrundbesitzer bist, selbstständig oder eine GmbH betreibst. Als Privatier Rentner? Nö

LG
Mike
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#26
(29.04.2022, 23:31)dynamike schrieb: Mit den Finanzbeamten kann man prima reden, die beraten auch, sofern Du Deinen persönlichen Ansprechpartner hast, und kein Mafiosi bist.
Das müssen die, selbst wenn es zum Nachteil des Finanzamt ist.
Meine bevorzugten Zitate:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" (Albert Einstein)
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"Wenn man sein Gewicht halten will, dann muss man auch 'mal essen können, wann man keinen Hunger hat" (unbekannt)
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#27
4/4 umstellen! Habe ich auch mit meiner Frau. Da gibts immer eine dicke Rückzahlung. Ansonsten gibts noch 4 Faktor. Da wird der Vorwegabzug über einen % Faktor so eingestellt das am Ende nahe Null rauskommt. Funktioniert aber nur wenn jedes Jahr bei beiden so ca. das gleiche Einkommen dasteht. Dürfte aber ja bei vielen der Fall sein.

Die von Jörg schon genannte Lohi kann ich auch empfehlen. Ich habe schon lange keinen Bock mehr mich jedes Jahr durch den Schinken "1000 legale Steuertricks" o.s.ä. zu kämpfen.

VG

Martin
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#28
(27.04.2022, 11:50)Gyrator schrieb:
(27.04.2022, 10:22)Baruse schrieb: ..... von den FA übernommen werden.
Dort sitzen nämlich "nur" Angestellte, die nicht selten lediglich angelernt sind.
....

das kann ich kaum glauben, da die Mitarbeiter des Finanzamtes in der Regel verbeamtet sind und zumindest eine abgeschlossene Ausbildung haben bzw. ein Studium zum Diplom Finanzwirt.
Die Länder betreiben z.B. eigene Hochschulen für ihre zukünftigen Mitarbeiter.

Thomas

Es wird gesagt die Guten wechseln ziemlich schnell die Front hin zum Steuerberater.

VG
Martin
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