Felgenfreigaben
#1
Hi zusammen,

die Autothemen mehren sich ja, da hänge ich mich mal mit dran Cool 

Ich habe ja einen 30 Jahre alten Pajero nach D importiert, der gerade im Vollgutachten für die H-Zulassung festklemmt.

Folgendes Problem ergab sich mit den Felgen, das mittlerweile bei 2 Prüfern moniert wurde:
Es gibt ein technisches Datenblatt zu dem Fzg in dem die Felgengröße genannt ist.
Diese Größe ist auch montiert, aber auf der Felge steht uA "Nissan" (die Felgen sind von einem Nissan Patrol aus dem gleichen Baujahreszeitraum).
Moniert wurde, daß es für diese Felge kein Nachweis existiert, daß sie an einem Pajero zulässig sei.
Eine Art technische Freigabe (heutzutage ABE) gibt es für diese Felge nicht, weil (a) Nissan Erstausrüstung und (b) ich nicht wüßte woher sowas zu bekommen sein sollte, nun nach 30 Jahren.

Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

1) Eine aktuelle Felge kaufen, die dann mit ABE kommt auf der der Pajero genannt ist. Das ist aber nicht so einfach, weil heutige Hersteller nicht unbedingt Modelle von vor 30 Jahren listen. Da bin ich aber noch dran.

2) Originale Pajero Felgen von diesem Modell gebraucht kaufen. Eine solche Felge habe ich am Ersatzrad verbaut. Da steht außer der Felgengröße nichts weiteres drauf, kein "Mitsubishi" nur "15x6JJ DOT TOPY 11 10 99", wobei TOPY der Hersteller zu sein scheint.

Jetzt die Frage:
Wenn auf den originalen Pajero Felgen "TOPY" drauf steht (also nicht "Mitsubishi" und auch nicht "for Pajero" oder sonst was), an was erkennt der Prüfer dann, daß diese zulässig sind ?
Gruß, Kuni
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#2
Ich würde einfach mal den Prüfer wechseln.
Erfahrungsgemäß hängen sich viele an genau solchen Kleinigkeiten auf, um Kompetenz vorzutäuschen.

Auch heute sind bei weitem nicht alle zulassungsrelevanten Bauteile eine Fahrzeugs in der amtlichen Zulassung en detail beschrieben und schon gar nicht gekennzeichnet.

Ansonsten leih Dir doch von einem Markenkollegen einen Satz Räder für die Zulassung.
Nennt man "Homologationsausstattung".
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#3
(21.04.2022, 10:17)Bastelbernd schrieb: Ich würde einfach mal den Prüfer wechseln.

Ist ja schon passiert, es haben sich aber beide übereinstimmend an diesem Punkt "aufgehängt".

(21.04.2022, 10:17)Bastelbernd schrieb: Ansonsten leih Dir doch von einem Markenkollegen einen Satz Räder für die Zulassung.

Kenne da halt keinen mit dem selben Fzg Confused
Gruß, Kuni
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#4
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß eine andere größenidentische Felge von einem Markenhersteller Probleme machen sollte, was die Zulassung angeht.
Nicht mal bei "H".
Sonst könnte man ja auch keine anderen Bremsbeläge als die damals produzierten verwenden. Oder Spurstangenköpfe und anderes Zeugs.
Wenn die die technische Qualifikation erfüllen, muß das gehen.
Was wäre denn sonst mit dem Satz Winterräder auf Zubehörfelgen, die die meisten von uns später mal angeschafft haben?

Wenn der Charakter und die Technik des Fahrzeugs nicht verändert wird, sollte auch eine "H"-Zulassung mit einfachen Stahlfelgen aus aktueller Produktion möglich sein.
Deine Prüfer versuchen einfach nur, möglichst viel Verantwortung von sich selbst auf den Antragsteller abzuwälzen, in dem sie Unterlagen fordern, die sie nur abtippen möchten, statt sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.
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#5
Der springende Punkt der Prüfer ist hier zunächst nicht die Originalität, sondern die technischen Merkmale.
Da gibt es einerseits die Felgengröße, die steht drauf. Aber auch die Tragfähigkeit und die steht bei den Felgen eben nicht drauf - anders als bei Reifen.

Gäbe es schon eine Straßenzulassung, dann wäre das alles vermutlich auch kein Problem, aber es geht hier um ein Vollgutachten.
Das ist schon richtig scheiße und mMn nicht wirklich nachvollziehbar.

Habe gerade nochmal mit dem "H Center" des TÜV telefoniert, der hat das Problem gleich erkannt Cool 

Folgenden Vorschlag hat der nun gemacht:
- Tragfähigkeitsanforderung aus dem techn. Datenblatt des Zielfzg.
- Recherche, aus welchem Nissan die Felgen stammen, bzw. mit größter Wahrscheinlichkeit stammen
- Er schaut dann in die Datenbank
- Wenn beide Fzge ähnliches zul.Ggewicht haben, dann könne man das eintragen, wegen vergleichbarer Tragfähigkeit
Gruß, Kuni
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#6
Scheint mir ein guter Weg.
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#7
Nissan Patrol und der Mitsubishi Pajero haben sich wohl die Felgen geteilt.

Schau mal hier.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze...7-223-2114
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#8
Felgen und " H Gutachten" scheint wirklich ein Problem zu sein.
Ich dachte ich hätte als Einziger ein solches "Exotenproblem".

Mein VW Bus T4 / Multivan, wird nächstes Jahr 30, also reif für H Zulassung.
Ich habe mir die Original 15 Zoll Alufelgen gekauft, die VW optional für den T4
zu der Zeit anbot,- da waren Alus noch was besonderes.
Jetzt war ich beim TÜV mit diesen Rädern, da steht von außen gar nichts drauf, von innen
lediglich BBS ( Zulieferer von VW ) sowie eine Produktionsnummer, keine KBA o.ä.
- Nach langer suche fand der Prüfer im Netz dann doch die Daten der Felge, also Traglast und
entspr. Zusätze zur ABE - so musste ich unbedingt Reifen mit dem Zusatz " C " aufziehen lassen
- Jetzt 215 65 / 15 C - "C" sind spezielle, verstärkte Transporterreifen mit einem ( habe ich gelernt )
" Lastindex 104  " - was wohl einer Tragkraft von über 900 KG pro Reifen entspricht.
Die Reifen, 205 65 / 15 XL musste ich abziehen, obwohl die Traglast ausgereicht hätte für die
max Achslast meines T4

Meinen schönen "Bullenfänger" muß ich für die "H Zulassung " auch abschrauben...
Ich frag`mich ob das alle s lohnt, zumal die Steuerersprnis bei mir praktisch unerheblich,
da ohnehin EURO 2 und grüne Plakette ( 2,5 Ltr Benziner, 5 Zylinder mit Hosenrohr Kat zum Kat nachgerüstet)
.
" Der erste Schluck aus dem Glas der Wissenschaft macht Sie zu einem Atheisten,
aber Gott erwartet Sie am Boden des Glases. "

(Werner Heisenberg)


Meine Recorder wurden gefertigt in: Regensdorf, Löffingen, Hösbach und Frankfurt

Gruß
Ralf
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#9
Das ist ja verrückt - mal davon abgesehen, daß Tragfähigkeit und sonstige Eigenschaften bei einem Pajero und einen Patrol mit Sicherheit vergleichbar sind. Dafür muß man sich die beiden Fahrzeuge nur anschauen...

Ist das bei Rädern echt so ein Drama? Bei meiner Celica ist nämlich eine Freestyle-Auspuffanlage drunter, weil die originale nicht aufzutreiben war und beim Kauf alles ab dem Vorschalldämpfer gefehlt hat. Da sitzen Pötte von Fremdherstellern drunter, die halt so halbwegs paßten. Ich weiß nicht mal mehr die Fabrikate, sie hatten jedenfalls nicht einmal ansatzweise was mit Toyota zu tun. Ich habe seitdem drei Hauptuntersuchungen ohne Beanstandungen hinter mich gebracht und das H trägt das Auto auch, bei der ersten fragte ich, ob das so ok sei, da wurde mir gesagt, das sei ordentlich verlegt und geschweißt, die Teile hätten alle Prüfnummern, zu laut sei der Wagen auch nicht, AU geht in Ordnung - kein Problem! Das hat mich etwas gewundert, aber der Bekannte, der mir das gemacht hatte, hatte mir vorher versichert, bei Baujahr 1979 ginge sowas auf jeden Fall durch.

Die Räder sind allerdings die, mit denen das Fahrzeug seinerzeit ausgeliefert wurde.

H bei geringer Steuerersparnis, ja, da hadere ich beim Carina auch mit mir, wären 48 Euro pro Jahr weniger, da nur Euro 1. Aber dafür den ganzen Terz... Naja, vielleicht bei der nächsten HU.

Viele Grüße
Nils
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#10
(21.04.2022, 15:33)ReinhardtFranke schrieb: Nissan Patrol und der Mitsubishi Pajero haben sich wohl die Felgen geteilt.

Schau mal hier.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze...7-223-2114

Reinhardt, sei mir nicht böse, aber nur weil das einer in einer Kleinanzeige schreibt, muß das ja nicht stimmen.
Aber ja, in meiner Recherche habe ich die Felgen auf zig Bildern von Nissan Patrol aus unterschiedlichen Baureihen gesehen.
Daß die hier und da und dort passen, das ist aber im Sinne meines Vollgutachtens gar nicht relevant, sondern es muß ein Nachweis über deren technische Eignung erbracht werden. Was ich bisher noch nicht gecheckt habe ist, wieso die beim Vollgutachten so genau da drauf schauen, aber bei der normalen HU scheint das in der Detailtiefe nicht zu interessieren. Außer es ist sichtbar eine Aftermarket Felge, dann will der TÜV davon auch eine ABE sehen, die es ja aber bei neueren Felgen auch gibt.

Wie oben schon erwähnt schert das ansonsten bei der normalen HU keine Sau, daß da an einer A Klasse, Fiesta Felgen drauf sind - passende Dimension vorausgesetzt. Den Fall hatte ich nämlich selbst schon und daher hier auch kein Drama vermutet.

(21.04.2022, 16:00)R@lly schrieb: Ich frag`mich ob das alle s lohnt, ...

Ja das lohnt, weil ich sonst mit dem alten Diesel nicht in der stuttgarter Umweltzone sein darf Cool
Monetäre Vergünstigungen sind auf jeden Fall nicht meine Hauptmotivation.

(21.04.2022, 19:18)tk141 schrieb: Das ist ja verrückt - mal davon abgesehen, daß Tragfähigkeit und sonstige Eigenschaften bei einem Pajero und einen Patrol mit Sicherheit vergleichbar sind. Dafür muß man sich die beiden Fahrzeuge nur anschauen...

Jepp, daher ja nun auch der pragmatische Ansatz des TÜV'ers.

(21.04.2022, 19:18)tk141 schrieb: Ist das bei Rädern echt so ein Drama?

In der Tuningszene scheint das schon auch ein Dauerbrenner zu sein. Vlt generell weil an der Stelle mehr getunt wird als an einem Auspufftopf.

(21.04.2022, 19:18)tk141 schrieb: Bei meiner Celica ist nämlich eine Freestyle-Auspuffanlage drunter, weil die originale nicht aufzutreiben war und beim Kauf alles ab dem Vorschalldämpfer gefehlt hat. Da sitzen Pötte von Fremdherstellern drunter, die halt so halbwegs paßten.

Ich kann mir vorstellen, daß beim Abgastrakt am Ende nur die Einhaltung der jeweiligen Abgasnorm zählt. Der Auspuff eben über die AU beweist ob er taugt.
Das geht so bei Rädern halt nicht.
Gruß, Kuni
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#11
Auf Kleinanzeigen gibt es Pajero Felgen 4 Stück für etwas über 100,- EUR. Wenn das o.g. nicht funktioniert wäre das wohl der einfachste Weg. Darüber hinaus ist der TÜV immer bürokratischer als z. B. die DEKRA. Ich wollte einmal andere Felgen auf meinem Oldtimer montieren, der TÜV hat auf einem Festigkeitsgutachten bestanden, was es nicht gibt, die Dekra hat einfach die Fahrzeuggewichte von Spender und Zielfahrzeug verglichen, passte, eingetragen, fertig.
Viel Glück
Gerhard
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#12
(21.04.2022, 21:07)Kuni schrieb: Ich kann mir vorstellen, daß beim Abgastrakt am Ende nur die Einhaltung der jeweiligen Abgasnorm zählt. Der Auspuff eben über die AU beweist ob er taugt.
Das geht so bei Rädern halt nicht.

Das dürfte aber auch nur bei Autos gehen, die keinen Kat haben und bei denen eigentlich nur der CO-Wert gemessen wird. Aber selbst da hat es mich überrascht, daß es so easy lief.

Ich gehe immer zu GTÜ. Bei uns sind die recht Oldie-affin und sie gehen vermutlich auch etwas nach Lebenserfahrung und halten mich als Besitzer nicht für eine Gefahr für die Menschheit. Letztlich haben die Leute schon einen gewissen Ermessensspielraum.

Viele Grüße
Nils
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