Magnetbänder & Kunst...
#1
Hallo!



... schließen sich nicht aus, wie dieser link  und die Auszüge aus der rbb-Pressemappe "Kunst am Bau" zeigen:

www.kassationskunst.de


   
   

...oder auch als praktische Anwendung anstatt Kunst:

https://tonbandforum.de/showthread.php?t...verwendung
Beitrag "207"

Gruß
Wolfgang

PS:
Link und Pressemappe hat mir Andreas Fl. zugesimst - vielen Dank dafür...
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#2
So viele schöne Bobbys ...
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#3
Das gute Rundfunkband unwiederbringlich verloren für son Kappes... Statt dass die diese Bänder voller interessanter Inhalte verschenken oder wenigstens verkaufen, werden die entsorgt, das ist einfach nur traurig.
Halbspur: RFZ T2221, Teac A3300SX-2T
Viertelspur: Tesla B115
Kassette: RFT SK3930
Bandsorten Alltag: PER-368, Orwo 120, Orwo 130
Bandsorten T2221: Orwo 106, Orwo 104, PER-528
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#4
Alexander,
Du sprichst mir aus der Seele.
Ich habe einen Knoten im Bauch !

Gruß
Alfred

Meine Freude an der Tonbandtechnik verdanke ich Hermann Hoffmann, dem Erfinder der Radio-Comedy.

http://www.sender-zitrone.de/
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#5
Ein paar Fakten dazu:
1) Bespielte Bänder dürfen RA aus Urheberrechtsgründen weder verschenken noch verkaufen.
2) Wenn ich die Meldung in #1 richtig verstanden habe, sind die Bänder vorher digitalisiert worden, was wegen ihres zunehmenden Verfalls (der schon in den 1990er Jahren dokumentiert wurde) immer dringlicher wurde.
3) Mir ist keine RA innerhalb der ARD bekannt, wo noch ein Degausser herumsteht.
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#6
(11.09.2021, 11:35)Peter Ruhrberg schrieb: Ein paar Fakten dazu:
1) Bespielte Bänder dürfen RA aus Urheberrechtsgründen weder verschenken noch verkaufen.
Hallo,

das ist rein urheberrechtlich in dieser Absolutheit nicht ganz richtig.

Man muss da sehr unterscheiden, um was für es sich genau handelt. Hat die Anstalt bespielte Originalbänder etwa von anderen Sendern gekauft und es gibt keine entgegenstehenden Vereinbarungen mit dem Verkäufer, stünde einer Weitergabe der unkopierten Originalbänder rein urheberrechtlich nichts entgegen (sogenannte Erschöpfung). Handelt es sich um Sende- oder andere Kopien, sieht das aber ganz anders aus. Handelt es sich um eigene Originalaufnahmen der Sendeanstalt, kommt es wieder auf die Vereinbarung mit den Künstlern an (heute: § 33 Abs 5 UrhG bzw sog. Zweckübertragungstheorie früher).

Aber man kann schon sagen, dass das ein juristisches Minenfeld  ist Cry  und sich das freiwillig keiner antut. Mit dem Vernichten sind sie auf der sicheren Seite Angel

Arno
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