Elektronische Eigenbau LED Leuchte
#1
Hallo, ich habe folgende Frage, 
Darf ich, als nicht Gewerbe Treibender, eine Selbstbau LED Leuchte für ein Wohnmobil zum Selbstkosten Preis oder auch umsonst,
ohne CE Zeichen weitergeben / verkaufen, wie auch immer.

Die Leuchte ist mit einem Attiny 25 versehen, geht mit kurzem Tastendruck auf volle Helligkeit, oder auf Null, mit langen Tastendruck geht der
Dimmer an, fährt langsam über 4 Sekunden bis zur vollen Helligkeit, oder zurück auf Null. 
Die LED werden über den Attiny über einen Mosfet per PWM gesteuert, ab einem Wert unter 11,5 Volt schaltet der MC aus, ab 13,5 Volt regelt
der MC über die PWM die LED runter, ab 16 Volt schaltet er die LED ab. Das ist nötig, die Solarpanel liefern bei schönen Wetter bis 14,4 Volt, 
einige Solarregler liefern laut Aussage sogar bis 16 Volt.
Die gesamte Schaltung ist mit einer austauschbaren Sicherung versehen, die schaltet auch bei 350mA ab, es ist eine SMD Schmelzsicherung
mit SMD Gehäuse. Die LED sind 8 3er Gruppen mit Vorwiderstand in der Minus Leitung, die LED sind von Osram, je 3 LED in einem Gehäuse.
Die Gesamt Stromaufnahme bei 12 - 14,4 Volt beträgt durchgängig 260 mA.

Ob diese Info gebraucht werden, keine Ahnung, so ist es vielleicht besser zu verstehen.
Normalerweise geht ja ohne CE Zeichen in Europa nichts, das ist auch gut so, trotzdem jetzt mal die Frage.

Danke für Infos und Grüße - Theo
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#2
Bei Weitergabe an Dritte ja, Du haftest ja für die Einhaltung der Vorschriften. Wenn Du es in Komponenten zerlegst und die als Bausatz weiter gibst geht das aber ohne CE.
Gerhard
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#3
Theo muss, wenn er ein CE-Zeichen anbringt, aber auch gewährleisten, dass er die für das jeweilige Gerät gültigen Vorschriften auch beachtet und eingehalten hat, denn er haftet ja dafür. 
Andernfalls gilt die Kennzeichnung als unrechtmäßig!
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#4
Hallo Gerhard und Holgi, danke für die Antworten. Holgi, gerade das möchte ich ja nicht, ein CE Zeichen bekomme ich nicht,
und werde auch keines erfinden. 
Ich hatte gestern noch den TÜV angeschrieben, der hat auch schon geantwortet, allerdings müssen die sich auch erst schlau machen.
Es könnte sein das ich es darf, weil keine Spannung über 50 Volt, aber wie gesagt, die machen sich schlau.

Danke für weitere Info.
Gruß - Theo
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#5
Hallo Theo,

ich habe 25 Jahre als Konstrukteur von Leuchten und Lichtsystemen gearbeitet.
Daher kann ich Dir sagen, dass grundsätzlich für Leuchten mehrere Normen und Richtlinien einschlägig sind.
Die (für diesen Fall) wichtigste Richtlinie ist erstmal die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU:

Hier als PDF von der offiziellen EU-Seite einzusehen.


Dort ist eindeutig festgehalten, dass diese Norm erst ab 50 Volt Versorgungsspannung gilt.

Dann noch die DIN EN 60598 (Leuchtennorm), die sich durch die Niederspannungsrichtlinie als zutreffend ergibt.

Darüber ganz oben steht das Produktsicherheitsgesetz .
In diesem steht (stark vereinfacht zusammengefasst): Ein Produkt muss sicher sein, darf also niemals zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen.

Dann gibt es natürlich massenweise Patente, die es gerade im Bereich der Steuerung von Licht mittels PWM gibt. Philips ist hier ganz stark vertreten mit über 15oo Patenten und einer eigenen Abteilung, die sich damit beschäftigt.

Du siehst also, ein mehr als komplexes Thema...

Im Privatbereich würde ich die Fahne nicht so hoch hängen. Wenn Du Dir sicher bist, dass auch im Fehlerfall nichts passiert (z.B. Brandgefahr), und Du die Leuchte mit gutem Gewissen weitergeben kannst, sollte alles i.O. sein. Habe ich im übrigen auch schon für ein Wohnmobil gemacht, wobei mein Part immer die mechanische Seite war. Die Elektronik hat mein damaliger Kollege beigesteuert.

Privatrechtlich haftbar wärst Du aber wahrscheinlich ohnehin.

Übrigens: das CE-Zeichen wird vom Hersteller eigenverantwortlich vergeben. Man kann zwar Dienstleister beauftragen, die CE-Bewertung durchzuführen, kann dies aber auch selbst tun.
Aber das ist ein ganz anderes - und nicht minder komplexes - Thema!

Gruß,
Klaus
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#6
Hallo Klaus, vielen vielen Dank für deine ausführliche Ausführung.
Mit fast gleichem Wortlaut hat der TÜV Nürnberg, CE Beratung, mir heute Mittag geantwortet.

Der TÜV empfiehlt mir die Finger davon zu lassen, aus dem gleichen Grund wie du geschrieben hast, Haftung wenn was passiert.
Die Elektronik ist zwar abgesichert, wochenlang getestet, nichts ist passiert. Ich hatte extra einen Solo Attiny so programmiert das er die
Versorgungsspannung zwischen 11 und 17 Volt willkürlich rauf und runter gefahren hat, alles kein Problem für die Leuchte.
Aber wer versichert mir das ein Nutzer der Leuchte die interne Sicherung nicht gegen eine stärkere tauscht, und noch was anderes ( LED Streifen )
an den Ausgang hängt. Der MosFet kann 1 Ampere ohne Mucken, aber drüber wird er warm, und dann??
Genau das hat mein Freund mit den Orig. Neon Leuchten gemacht, die haben eine kleine Platine, ein Wandler, drin, der macht aus ca. 12 Volt DC
ca. 200 Volt AC, allerdings sehr unsauber. Aber die Neonröhre springt damit an, verbraucht dann aber 1,35 Ampere.
Er hat die Platine vom Eingang zum Ausgang überbrückt, einen O....i LED Streifen für 3 Euro angeschlossen, brennt, nach ca. 2 Stunden ist
die Leuchte verbrannt, da war keine Strombegrenzung dran, keine Sicherung, nichts.

Naja, mal sehen.
Danke und Gruß - Theo

PS: Die Orig. Platine vom Womo Hersteller hat kein CE Zeichen, die Orig. Neonröhre von Philips hat natürlich eins. Auch das Gehäuse hat kein CE.
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#7
Hallo,
so gesehen bewegen wir uns alle in einer Grauzone, bzw. haftungsrechtlich sogar auf der totalen Verliererseite.
Wenn ich am Netzteil rumlöte, ohne Ausbildung oder so, das Gerät dann verkaufe, bin ich doch immer der Loser, oder?
Zumal da Netzspannung verarbeitet wird, nicht nur 12-18 V Gleichspannung.

Und so ein VDE- Prüfgerät ist ja unerschwinglich für Privat...

Also dürfte ja niemand hier ein generalüberholtes Bandmaschinchen jemals weiter verkaufen, auch wenn es nach bestem Wissen und aller Sorgfalt gemacht wurde.

Ist die CE Kennzeichung nicht eher was für gewerbliche Anbieter?
Zu Zeiten unserer Bandgeräte gab s das ja nichtmal.

LG
Mike

PS: Zum Einbau in ein Kfz. gelten auch andere Normen, StVzO und so.... Da kann man nicht alles einbauen, da braucht s eine E(x) Zulassung, soweit ich weiß
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#8
(24.06.2021, 19:22)Onkel Theo schrieb: Aber wer versichert mir das ein Nutzer der Leuchte die interne Sicherung nicht gegen eine stärkere tauscht, und noch was anderes ( LED Streifen )

Hallo Theo, zumindest hierzu kann ich Entwarnung geben - wenn Du eine Anleitung mitgibst, in der Du festlegst, wie die Leuchte betrieben werden darf, sowie was und wie es angeschlossen werden soll und/oder darf, bist du insofern raus.

Wenn sich der Nutzer nicht daran hält, ist das dann sein Problem. Das Ganze nennt sich " nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch".
Sonst wäre jede Kettensäge nicht legal verkaufbar Wink ...

Die größten Schwierigkeiten bei einer CE-Bewertung sind die notwendigen Messungen, z.B. bezüglich EMV, die erheblichen Aufwand darstellen.
Vieles andere kann durch relativ einfache Dokumentation abgehandelt werden (Risikoanalyse etc.).

Aber wie schon gesagt, das Ganze ist ein extrem komplexes Thema, welches auch mir während meines Arbeitslebens das ein oder andere graue Haar beschert hat...

Gruß,
Klaus
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#9
Hallo an alle, vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Tipps.
Hab vor paar Minuten mit dem Herrn vom TÜV Telefoniert, wieder fast das gleiche wie Klaus gerade sagte, er meint ich solle es so genau wie
möglich in der BDA Dokumentieren, und klarstellen das sie nur so wie geplant angeschlossen werden darf.

Gruß - Theo
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