Verbraucherschutz
#1
Ich sehe immer wieder Verkaufsofferten, wo die Händler schreiben

"Ware aus Kundenkommission handelt"
"Im Kundenauftrag"

usw. Dennoch wird sicher kein Kunde dieser Firma schicken, sondern die Firma selbst. In meinen Augen macht es sich der Verkäufer da sehr leicht, die Garantiebestimmungen etwas zu beugen... Ist das rechtens?

Wenn es nicht rechtens sein sollte, wie stehen dann die eBay-Agenturen da? Also die Agenturen, die im Kundenauftrag alles mögliche bei eBay vertickern?
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#2
Nun es ist durchaus nicht ungewöhnlich Altgeräte der Kunden in Kommission zu nehmen wenn diese ein neues Teil kaufen. Der Händler hat keinerlei finanzielles Risiko und der evtl. Käufer muß einen wesentlich geringeren Preis löhnen als das bei einem regulären Verkauf einer Gebrauchtware der Fall wäre. Normalerweise!

Man geht diesen Weg aber wohl nur dann, wenn es sich um Dinge handelt deren Wiederverkauf absolut in den Sternen steht. Bei solchen Sachen für die es eine Gebrauchtnachfrage gibt ist es gängige Praxis diese anzukaufen und im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Das macht hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie wirklich nur bei relativ hochwertigen Teilen einen Sinn - oder aber bei Verbrauchsmaterial!

Aber was ist heute noch "ordentlich" Big Grin

Mehr will ich hier, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, nicht ausbreiten Wink
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