UHER Werk Buchbach
#1
Hallo,

auf die beiden Fotos links und Mitte bin ich gerade zufällig gestoßen, habe sie vor einer halben Ewigkeit aufgenommen. Auf dem Satellitenfoto - © Google Maps - sieht es aus, als existiere das Gebäude nicht mehr.

           

Gruß, Anselm
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#2
Hallo Anselm!

Das hatte ich hier schon mal gepostet. In diesem Thread hast du die Bilder auch schon gezeigt. Allerdings ist das Gelände nicht dort wo auf Deinem Kartenausschnitt die Markierung ist, sondern das Grundstück, dass ganz rechts unten nicht mehr komplett zu sehen ist (das Werkstor erkennt man noch).

Das Werk wurde wohl um 2010 abgerissen, das Gelände soll in mehrere Baugrundstücke gewandelt werden. Das ist aber anscheinend noch nicht erfolgt.
Grüße,
Wayne

Weil immer wieder nachgefragt wird: Link zur Bändertauglichkeitsliste (Erfassung von Haltbarkeit und Altersstabilität von Tonbändern). Einträge dazu bitte im zugehörigen Thread posten.
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#3
Hallo Wayne,

The_Wayne,'index.php?page=Thread&postID=240538#post240538 schrieb:Das hatte ich hier schon mal gepostet. In diesem Thread hast du die Bilder auch schon gezeigt.
In meinem Alter dürfen mir Fehler zu Hauf' passieren. Smile Ich hatte das völlig vergessen. Auf Facebook würde ich es jetzt löschen, dort kann man das.

Die Hausnummer 1 hatte ich nicht mehr im Gedächtnis. Die Markierung entsteht, wenn mann keine eingibt.

Beim Abriss hat wohl der Baudenkmalschutz versagt? Wink

Gruß, Anselm
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#4
Anselm Rapp,'index.php?page=Thread&postID=240542#post240542 schrieb:Beim Abriss hat wohl der Baudenkmalschutz versagt?
Das wird wohl gehandhabt wie mancherorts die Baumschutz-Satzung/Verordnung: Sie findet keine Anwendung, wenn sie öffentlichen Bau- oder Sanierungsvorhaben im Wege stünde.
So geschehen vor Jahren in Kiel bei der Sanierung der Brücke über den "Kleinen Kiel" (kleine Version von Hamburgs Binnen- und Außen-Alster). Hohe Bäume, die an beiden Brückenenden standen und die Schutzvoraussetzungen (Stamm-Umfang) erfüllten, wurden entfernt. Ein Gartenbesitzer mit gleichartigen Bäumen hätte schon für das Stutzen der Kronen eine behördliche Genehmigung gebraucht.

MfG Kai
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#5
Hallo Kai,

vermutlich wären die Denkmalschutz-Kriterien schwer zu erfüllen gewesen. Es sei denn, man hätte berücksichtigt, dass ich einige Male dort war. Smile Mit der Anwendung generell hast Du natürlich recht.

Gruß, Anselm
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