? Totalverlust bei eBay? Verkäuferschutz greift nicht? Hilfe. ;)
#1
Hallo,

auch wenn das hier natürlich kein Rechtsforum ist, wollte ich euch doch mal um Rat fragen oder auch warnen, da viele ja Erfahrung auch als Verkäufer bei eBay haben.

Folgender Fall:

ich habe einen Artikel (Wert 220€ zzgl Versand) nach Frankreich verkauft, der in der Post hängen geblieben ist. Ein Nachweis und Einlieferungsquittung liegen vor. Die Nummer hatte ich bei eBay hinterlegt.
Nun hat der Käufer einen Fall wegen Nichtlieferung eröffnet. Ich hatte ihm geantwortet, dass er prüfen kann, dass das Paket bei der Post hängt. Ich wollte die Post kontaktieren. Dort füllte ich einen Nachforschungsauftrag aus.

Nun wurde plötzlich der Fall von eBay Frankreich zu Gunsten des Käufers entschieden und eine Rückzahlung eingeleitet. Von Paypal wurde die Summe bei mir wieder eingezogen.

Allerdings wurde mir

a) nicht die Gelegenheit gegeben, die Einlieferungsquittung hochzuladen

b) auf die bereits hinterlegte Trackingnummer nicht eingegangen

c) von Paypal nicht gefragt, was an der Sache ist

Wie kann das sein? Was hätte ich sonst tun können, außer mit Tracking einzuliefern und die Quittung aufzuheben?


Paypal fühlt sich nicht zuständig und sagt, die Summe sei durch den eBay Käuferschutz Frankreich zurück gebucht worden.
EBay Frankreich antwortet auf meine Beschwerde (Argumente siehe oben), dass sie bei der Entscheidung bleiben, dem Käufer das Geld zurückzuzahlen. Sie sehen zwar ein, dass das Paket noch bei der Post sei, aber empfehlen mir, die Post zu kontaktieren, um das Paket zurück zu erhalten. Das ist allerdings mit 50€ stark unterversichert, Wert der Sendung gut 200€. Eine höhere Versicherung war vom Käufer nicht gewünscht und ich ging davon aus, mit Einlieferung bei der Post gegen Beleg aus dem Risiko raus zu sein, unabhängig von der Versicherung, da das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, zumindest in Deutschland.


Was soll man tun?


Gruß
Thomas
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#2
Moin Thomas,
ich schreibe Dir mal ´ne PM...
VG
Frank
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#3
Hallo Thomas,

schwierig mit Firmen wie Ebay oder Paypal zu kämpfen. Wieso ist die Sendung bis 50 Euro versichert? Normalerweise wären es 500 Euros für Pakete.

Ich habe auch etwas gekauft, was in zwei Paketen gleichzeitig(!) versendet wurde. Ein Paket ist vor einer Woche angekommen. Der andere ist laut Hermes in Stuttgart verloren gegangen. Jetzt hat der Verkäufer eine Reklamation eingeleitet. Man wird zur Zeit mit keinem Paketdienst glücklich.

Gruß

Nelson
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#4
EBay habe ich längst zum Verkauf aufgegeben.

Bei Kauf erhielt ich einen Schrott Plattenspieler, trotz Verpackungshinweise.

Einmal meinte PayPal ich hätte zu zahlen , obwohl ich gar kein PayPal-Konto habe. Der Verkäufer stellte an mich die Rechnung direkt. Das gab einen lustigen Schriftwechsel, später meinte ein Inkassobüro ich sollte zahlen. Am Ende haben die aufgegeben.

Du, schreib es ab. Ist ärgerlich. Aufwand rechtfertigt kaum die Mühe, verkürzt das Leben und kostet Zeit. Leider, selbst wenn du grundsätzlich Recht hättest


Gruß Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#5
Danke für die Hinweise.

Nun, man kann als Paket versichert versenden. Das hätte mich wohl geschützt, wenn (offenbar, aber wer weiß das schon) im Land des Käufers andere Grundsätze zum Versand gelten als bei uns.

Der Käufer hatte keine besonderen Wünsche, daher habe ich Päckchen international mit Sendungsverfolgung gewählt. Da ich davon ausging, dass man nur einen Sendungsnachweis braucht und das Risiko beim Käufer liegt.

Wusstet ihr, dass, wenn man beim deutschen eBay was verkauft, aber internationalen Versand zulässt, dann die Käuferschutzregeln des Lands des Käufers gelten? Wo dann zB ein versicherter Versand mindestens in Höhe des Warenwerts nötig ist, weil das Risiko bei Verlust in der Post der Privatverkäufer trägt.

Was hätte ich tun sollen... nicht ins Ausland verschicken mit Paypal in Kombination einer Unterversicherung?

Paket und Wert abschreiben, wenn die DHL Sendungsverfolgung nix erbringt?

Theoretisch könnte auch der Kioskbesitzer wo ich es einlieferte das Paket nach dem Scan unterschlagen haben. Denn auch hier wurden zeitgleich 3 Pakete eingeliefert. Zwei kamen an, dieses hier wurde angeblich nur eingeliefert und dann war Feierabend.

Das ist doch irgendwie Betrug, weil man selbst den Verlust, den man erleidet, nicht zu verantworten hat

Gruß
Thomas
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#6
Hallo Thomas,
ich kann Dir aus eigener leidvoller Erfahrung sagen, versuche es als Lehrgeld zu verbuchen. Ich weiss klingt einfach....
Ich habe zweier solcher Erfahrungen machen müssen und mein Resüme war, dass ich nichts mehr auf Ebay verkaufe. Du bist der Verlierer als Verkäufer wenn Du entweder von der DHL mal wieder in den Schaden gerissen worden bist oder einen der vielen Betrügern auf dieser Plattform aufgesessen bist.
Ich verkaufe nichts mehr auf Ebay. Nie mehr !!!! Auf DHL versicherter Versand kannst Du auch nichts geben. Das bedeutet tatsächlich nichts, wie ich erfahren musste.

Einmal habe ich ein Tefifon 573 verkauft, bestens verpackt und DHL-versichert versendet. Es kam als Totalschaden an. Müssig zu erklären dass die DHL natürlich den Schaden nicht beglichen hat. Sie hat einfach behauptet das Paket wäre nicht genügend verpackt gewesen. ( Obwohl die Verpackung nicht mehr existierte, der Käufer hatte sie angeblich bereits vernichtet) Sie verwies auf ihre AGBs und mir würde ja der Weg der Privatklage offen stehen. :S
So, mach das mal.... geh mal in einen Rechtsstreit der lange Dauert und nur deine Nerven kostet. Über Monate.

Der Käufer indes will sein Geld wiederhaben. Du bist also erst einmal auf der Verliererseite..... so war es denn auch. Ich bestand zwar auf Rücksendung des kaputten Tefifons und bekam es auch , nur brachte es mich nicht weiter bei der DHL. Die blieb eiskalt stur.

Es steht dann halt Aussage gegen Aussage und bestenfalls würde ein Vergleich geschlossen werden.... vielleicht... irgendwann.
Mittlerweile bekommst Du ein Magengeschwür vor Zorn.


Ein anderer Fall, Käufer erstand in meiner Auktion eine Schreibmaschine die ebenfalls sorgsam verpackt wurde. Was soll ich sagen... sie kam angeblich zerbrochen an. Käufer öffnete Fall. Wollte sein Geld zurück. Was tun? Du willst keinen doppekten Schaden haben, Maschine kaputt und Geld zurück geben.... auch da griff der Käuferschutz und eh ich es versah, hatte Paypal eifrig abgebucht. War mir eine Lehre. Habe umgehend mein Paypalkonto gelöscht und werde auch nie mehr Paypal nutzen.
Da stand ich nun, mit einer kaputten Schreibmaschine und Geld weg. Was willst Du tun ? Wieder Anwalt nehmen? Monatelang dich ärgern und eventuell gibt es bestenfalls einen Vergleich ? Oder, wie gehabt, niedergeschlagen...
Thomas, in der Zeit habe ich manchmal Nächte gehabt mit "unheiligsten Gedanken" , um es vornehm auszudrücken. Muss nebenbei auch noch arbeiten, habe ein Leben zu leben.... ich mach das nicht mehr. Ich werde dann wohl meine alten Radios oder sonstige Geräte nur noch auf Zuruf von / über Bekannte verkaufen oder in einschlägigen Foren. Nie mehr Ebay!!!

Auch nicht Kleinanzeigen. Dort wurde ich ebenfalls vor 3 Wochen geprellt. Ich bräuchte dringend 8-10 11cm Leerspulen , kaufte dort , überwies das Geld, Ware kam nie an. Ebay Kleinanzeigen angeschrieben, den Verkäufer dort gemeldet. Ebay Kleinanzeigen schreibt dass man Anzeige bei der Polizei machen soll. Also ähnliches Spiel von Vorne.... nein danke. Bin bedient.

Ich will damit sagen, ich fühle da sehr mit Dir und weiss wie sehr man sich ärgert. Versuche es irgendwie abzuheften als negative Erfahrung. Das ist wirklich das Beste was Du machen kannst, für deine Nerven.

Oder Du gehst den harten, langatmigen unsicheren Rechtsweg mit Anwalt und Klage... aber für mich das dann zu viel.
Herzliche, tröstende GrüsseAlex
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#7
Hallo Alex,

die von dir beschriebenen Beispiele sind ja entsetzlich. Das schöne Tefifon.

Auch wenn der Fall immer etwas anders liegt, würde ich aus euren Schilderungen entnehmen, dass man bei Verwendung von Paypal nie Sicherheit haben kann, als Verkäufer weitaus weniger als als Käufer, wobei das Grundproblem darin liegt, dass keine unserem deutschen Rechtsempfinden entsprechende sorgfältige Prüfung stattfindet. Bzw durch die Anlage des Systems (mangelhafte Aufklärung der Verkäufer und Käufer) überhaupt stattfinden kann.

Folglich wird der Erhalt der Zahlung zum Glücksspiel oder, wie bei dir geschrieben, man hätte die Ware gleich, im wahrsten Wortsinn, aus dem Fenster werfen können.

Am allermeisten wurmt mich, dass sowohl ich nach bestem Wissen (eingeschriebener Versand) und auch der Käufer (Ware nicht erhalten —> Käuferschutz beantragt) gehandelt haben.

Paypal und eBay kassieren gefühlt nur, sind aber nicht bereit, aus eigener Tasche zu zahlen/erstatten.

Thomas
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#8
Ich biete nur Überweisung an, das ist ja mit IBAN und BIC in der ganzen EU kein Problem.
Da gibt es keinen Käuferschutz seitens Eb... und das Geld was auf dem Konto ist, kann auch nicht zurückgebucht werden.
Und Versand ins Ausland nur auf Anfrage, da schreib ich dann auch gleich
daß das zu seinen Lasten geht, falls es nicht ankommt. Da man ja bei
Eb... die Nachrichten nicht löschen sondern nur verschieben kann, ist
das ja dann auch gleich dokumentiert.
Also müßte dann der Käufer klagen. Eb... kümmert sich darum nicht.
Ansonsten bei Verkauf ins Ausland Screenshot oder Foto vom Paketschein und ggf. Fotos vom Verpacken/Paket/Aufkleber machen und dem Käufer gleich zusenden.
Das nimmt im Vorfeld schon Wind aus den Segeln, wenn einer eine "krumme Masche" plant (was ich aber Deinem Käufer nicht unterstellen will.)

Habe bis jetzt so nur gute Erfahrung gemacht.
Viele Grüße,

Matthias
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#9
Hallo Matthias,

danke für die Infos.

Nun ja, vielleicht ist es eine Abwägung: entweder man verzichtet auf ein paar Käufer (denen IBAN unbekannt/lästig ist) und der Preis sinkt ggf., oder man macht PayPal (was bislang bei rd. 30 Verkäufen auch problemlos lief) und hat dann mitunter Totalausfälle und Gebühren.

Interessant noch: ich darf mich nun mit Ebay Frankreich rumschlagen, in Französisch. Ist sowas überhaupt erlaubt, wenn man bei ebay.de eingestellt hat?

Jedenfalls sagen die Grundsätze bei ebay.de zum Verkaufen: (https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html)
" Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der
Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der
Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der
Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der
Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis
nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht
erneut liefern. Bitte beachten Sie, dass Sie die Übergabe an das
Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege
nachzuweisen haben."


Auf meine Beschwerde schrieb man indes:

"Je regrette de savoir que le colis soit toujours en transit et que l'acheteur n'ait pas pu recevoir son objet.
D'après les informations en notre possession, le suivi n'indique aucune mise à jour depuis le 27 janvier.

Nous sommes donc dans l'obligation de maintenir notre décision initial.

Je vous conseille vivement de contacter DHL pour en savoir plus sur cette livraison et, si possible, récupérer l'objet."

Zusammengefasst: Man bedauert, dass das Paket noch immer auf dem Weg ist und dass der Käufer es nicht erhalten hat. Die Sendungsverfolgung ergab, dass es sich nach (Einlieferung) am 27. Januar nicht bewegt habe. Daher bleibe man bei der ersten Entscheidung (den Käufer auf meine Kosten zu entschädigen). Man empfiehlt, schnell DHL zu kontaktieren um mehr über die Lieferung zu erfahren und ggf. die Sache wieder zu erhalten.

Ich habe mal mit dem Verweis auf die deutschen Empfehlungen geantwortet, aber ob was kommt? Das widerspricht sich doch total.

Lieber Musik hören.... Wink


Thomas
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#10
Ich stimme Alex85 zu.

Nix mehr eBay.

Bloß kein PayPal. Die wollen nur Gebühren schneiden, Standardprozesse, ihr seid die Angeschmierten.

Wie MatthiasM nur IBAN / BIC.

Wer nur PayPal als Zahlung anbietet, dem traue ich nicht. Und kaufe woanders.

Gruß Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#11
So unterschiedlich können die Ansichten sein.

Ich kaufe wiederum nur, wenn paypal angeboten wird. Als Käufer habe ich acht Wochen Zeit, die Zahlung zurück zu geben, da Lastschrift. Bei einer Überweisung ist die Kohle futsch, wenn der VK sich weigert, mit mir zu kooperieren.

Bisher ist es aber noch immer gut ausgegangen.

Thomas
Manche Tonträger werden mit jedem Ton träger.
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#12
Hier geht's um das Verkaufen.

Such mal PayPal zusammen mit Infoscore Inkasso. Da stehen dir die Haare zu Berge. Da werden Käufer massiv genötigt, wenn irgendwas schief gegangen ist, und Käufer mit Forderungen überzogen worden sind,einschließlich Drohung von gerichtlichen Mahnverfahren.

Einmal hatte ich das Vergnügen,schlampert implementiert, schlampiger Verkäufer. Warum doppelt zahlen? Außerdem fehlte Nachweis des Forderungsabtrittes an PayPal und formaler Mängel in der Rechnungslegung (fehlerhaft Belehrung)

Not my cuisine.

Gruß

Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#13
Ich hoffe, ich langweile euch nicht, aber ich will euch die Antwort von eBay France, die ja den Betrag einfach dem Käufer ohne mich anzuhören auf meine Kosten zurückgebucht haben. Wie gesagt, Sendungsverfolgung vorhanden, das Versandrisiko geht in D auf den Käufer über.

Man antwortete in Französisch, hier mal eine Übersetzung:

Hallo Herr ...,

Ich verstehe Ihre Reaktion auf die Situation in Bezug auf das Objekt und die Aspekte, die Sie mit dem Auszug aus dem Link der allgemeinen Bedingungen der Website ebay.de mitbringen, voll und ganz. (Anmerkung: Hinweis auf BGB und Übergang des Versandrisikos auf den Käufer).

Ich stelle fest, dass das Objekt auf der Website ebay.de verkauft wurde, und aus diesem Grund ist diese für die Regulierung zuständig. Daher bedaure ich sagen zu müssen, dass der Verkäufer verantwortlich ist für den Versand, da nur der Verkäufer einen Anspruch erheben oder eine Versicherung für die Sendung absenden kann.

Herr ..., es tut mir aufrichtig leid, aber ich bestätige die Entscheidung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und ein schönes Wochenende.

Mit meinem ganzen Mitgefühl

Mit freundlichen Grüßen,
....“

Sagt mir, bin ich mittlerweile schon verrückt? Das macht doch gar keinen Sinn.

Ein Anruf bei eBay DE erbrachte, dass die Entscheidung von eBay F getroffen worden sei und DE nicht zuständig sei, nur könnten sie meine Beschwerde weiterleiten. Die Antwort kenne ich ja aber durch Eigeninitiative schon (s.o.).

Was bleibt? Der Rechtsanwalt?

Thomas
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#14
Tut mir Leid für Dich, das es so blöd gelaufen ist. Aber nun rate mal, warum viele (wohl ebenfalls leidlich erfahrene) Verkäufer Pay Pal als Bezahlung ablehnen? Auch ich gehöre dazu. Normale Überweisung, oder das Geschäft läuft nicht. Denn nach Deutschem Recht und so deklariere ich es auch in den Verkaufsbedingungen, liegt das Versand-Transportrisiko ab "Bordsteinkante" des Verkäufers beim Käufer. Ich hatte auch mal einen Käufer, der zweimal angeblich eine zerdepperte Lampe von mir bekam, die von mir aber aus 1m Fallsicher verpackt war. Ich verwies auf die Kaufbedingungen und hatte nur Überweisung als Zahlung. Denn bei Paypal wird mit dieser Methode gern Mißbrauch getrieben, Ware angeblich nicht erhalten oder Ware beschädigt. Dann steht man als Verkäufer schnell als der eigentlich Geschädigte da. Man kann es in manchen Fällen auch als Trickdiebstahl bezeichnen...

PS. Anwalt lohnt zumeist wegen das Warenwertes nicht. "Geringfügigkeit". Klar kann der gegen Deine Bezahlung alles Mögliche machen, mußt aber mit einer Niederlage rechnen, neben dem Warenwert kommt dann schell noch eine vierstellige Verfahrenssumme dazu. Ebay macht es sich einfach, sich die Verantwortung gegenseitig zuzuschieben und als Geschädigter bleibt man zwischen den Stühlen hängen. Ich sage ja schon länger, die Bucht ist nur noch eine einzige Räuberhöhle.
Gruß André
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#15
PayPal ist leider immer auf der Seite des Käufers, egal wie unberechtigt das in dem jeweiligen Fall ist.

Auslandssendungen können aber durchaus nach mehreren Wochen wieder auftauchen. Ich gehe aber davon aus, dass das Paket wenn dann beim Käufer ankommen wird und nicht bei Dir. Ich würde daher dem Käufer noch mal eine nette Nachricht schreiben, damit er Dir auch Bescheid sagt, wenn das Paket wieder auftaucht und es nicht einfach behält...

Gruß
Robert
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#16
q-tip,'index.php?page=Thread&postID=233107#post233107 schrieb:... Ich würde daher dem Käufer noch mal eine nette Nachricht schreiben, damit er Dir auch Bescheid sagt, wenn das Paket wieder auftaucht und es nicht einfach behält...
Gruß
Robert
mit dem Ziel, dies dann mit eigenen Kosten wieder nach D zu bekommen? Big Grin Da glaubt ja noch einer an das Gute im Menschen.... thumbsup
Wer -trotz Trackingbeleg- sofort eine Rückbuchung der Kohle veranlasst, wird hier ganz sicher hilfreich zur Seite stehen...
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#17
Auch ich gehöre zu den Leuten, die generell nichts mehr per eBay verkaufen. Meinen letzten Verkauf hatte ich 2015, und auch nur, weil ich den Artikel anderweitig nicht hätte verkaufen können. Offiziell hatte ich schon Anfang 2014 meine Verkaufsaktivitäten eingestellt.

Der letzte schlimme Fall war ein Paket mit ca. 70 LPs, das ich mit Hermes verschickte. Obwohl es laut Sendungsverfolgung mit Unterschrift zugestellt wurde, gab mir der Käufer ohne nachzufragen nach ca. 6 Wochen (da hatte ich die Transaktion schon vergessen) eine negative Bewertung. Als ich ihn fragte was das soll, drohte er mir mit Strafanzeige wegen Betrugs, wenn ich nicht sofort ihm die 70 LPs schicken würde! Ich schrieb ihm, ich würde die LPs nicht mehr besitzen, da ich das Paket abgeschickt hätte. Man einigte sich, dass ich ihm den kompletten Kaufpreis plus Versand zurückzahle. Das habe ich zähneknirschend angenommen, um der Strafanzeige zu entgehen. Die negative Bewertung nahm er aber nicht zurück.

Ein paar Jahre vorher verschickte ich einen an sich gut verpackten Plattenspieler mit Kunststoffgehäuse, welcher angeblich zertrümmert ankam (Hermes). Der Käufer schickte mir auch Fotos des Schadens. Auch dieser drohte mir natürlich, er hielt die Verpackung für doch nicht so gut. Nach einigem Hin und Her einigten wir uns, dass ich ihm den Großteil des Kaufpreises erstatte. So habe ich nachher lächerliche 10€ für den Plattenspieler noch bekommen.

Und noch einige Zeit früher verkaufte ich einen technisch einwandfreien damals ca. 30 Jahre alten Receiver. Der Käufer beanstandete Kratzer am Gehäuse, welche ich in der Beschreibung nicht erwähnt hätte. Mir waren diese auch gar nicht so aufgefallen bzw. ich sah sie als altersbedingte Gebrauchsspuren an (hatte den Receiver selbst gebraucht gekauft). Der wollte mich anzeigen wegen arglistiger Täuschung. Nach Einholung einer Rechtsauskunft bestand er dann darauf, dass ich den Receiver auf meine Kosten zurücknehme. Dazu war ich leider nicht in der Lage, denn da ich nicht berufstätig bin, muss ich jeden Cent dreimal umdrehen. So entschied man sich auch für die Erstattung eines Teilbetrags, ich habe nachher auch um die 10€ noch für den Receiver bekommen. Geärgert hat es mich doch, dass er somit einen technisch einwandfreien (wenn auch nicht optisch so schönen) Receiver für fast umsonst bekommen hat.

In den beiden letztgenannten Fällen bekam ich noch eine positive Bewertung mit wahrscheinlich nur einem Stern.

In allen Fällen hatte ich auch nur Überweisung angeboten. Wenn ich aber Käufer bin, dann ziehe ich PayPal vor. Ich habe nämlich mehrere Vermerke wegen nicht bezahlter Ware von ein und demselben Verkäufer (Mehrfachkauf, gewerblicher Händler), der nur Überweisung angeboten hatte. Der teilte mir einfach seine Bankdaten und den Gesamtpreis/Verwendungszweck nicht mit, weil er aufgrund einer früheren Unstimmigkeit (von der ich nichts wusste) nicht mehr mit mir handeln wollte. Stattdessen meldete er mich einfach, und ich konnte nicht einmal Einspruch gegen die Vermerke einlegen, da zu der Zeit mein eBay-Account temporär gesperrt war (das hatte auch mit diesem Verkäufer zu tun). Wenn ich aber jetzt irgendwo per PayPal zahle, dann ist im eBay-System mein Zahlungsvorgang hinterlegt, und da kann mir keiner mehr so schnell kommen und behaupten, ich hätte nicht gezahlt.

Aber so einen Fall "Ware verschickt, angeblich defekt, mit Anzeige drohen wenn ich nicht den Kaufpreis erstatte" hatte ich vor wenigen Jahren auch mal bei Facebook. Wenn ich heute ein Gerät verkaufe, fotografiere ich vorher vorsichtshalber die Seriennummer...
Es waren übrigens in allen genannten Fällen Warenwerte unterhalb von 50€ (beim LP-Paket waren es sogar nur 12-13€ inkl. Versand).
Und nicht zu vergessen sind die zahlreichen Käufe, wo ich selbst ein mangelhaftes Gerät bekommen habe, obwohl es als einwandfrei beschrieben wurde. Und diese Verkäufer bezogen sich dann darauf, dass sie als Privatperson Gewährleistung ausschließen dürfen.

Ich war viele Jahre sehr aktiver eBay-Käufer und Verkäufer. Aber schon seit mehreren Jahren macht das keinen Spaß mehr!
Gruß
Michael

Kassetten-Wiedereinstieg 2007 nach längerer digitaler Phase
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#18
Wenn man die Sendung nachweisen kann, wird es mit einer Strafanzeige schwierig durchzukommen, denn man müßte als Kläger Dir den Betrug erstmal nachweisen, bis dahin gilt im Zweifel für den Angeklagten. Im Extremfall könnte der Richter eine spontane Hausdurchsuchung beim Kläger veranlassen, käme dann heraus, das er die Ware schon längst besitzt, bekommt er eine Anklage wegen Betruges an den Hals und nicht umgekehrt.

Ich selbst verkaufe inzwischen lieber in den Kleinanzeigen, da geht es fairer zu, auch wenn einige Möchtegernschnäppchenjäger mit Dumpingangeboten nerven. Dagegen geht es in der Bucht fast immer für zu wenig weg und in Foren meldet sich keiner, wenn er es auch da nicht für geschenkt bekommt. Bei Kleinanzeigen gilt Versand per Überweisung auf eigenes Risiko, ansonsten Selbstabholung.
Gruß André
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#19
Ich habe nur sehr selten bei ebay etwas verkauft, kaufe dort i.d.R auch nur Sachen zum Spielgeldpreis und käme nie auf die Idee, etwas international zu versenden. Ebay Kleinanzeigen kann man eigentlich auch nur an bzw. als Selbstabholer machen - und selbst dann muß man sich z.T. noch mit schrägen Vögeln plagen.

Die besten Erfahrungen habe ich tatsächlich in Hobbyforen überschaubarer Größe gemacht - noch nie ein Problem gehabt, nette PN-Wechsel, da hat man auch online ein gutes Gefühl.

Viele Grüße
Nils
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#20
Captn Difool,'index.php?page=Thread&postID=233127#post233127 schrieb:im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist die Gleiche Mär wie "Aussage gegen Aussage" - beides gibt es vielleicht in Filmen, in der Realität jedoch nicht

Captn Difool schrieb:Im Extremfall könnte der Richter eine spontane Hausdurchsuchung beim Kläger veranlassen
Ja sicherlich :whistling:
Viele Grüße
Jörg
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#21
Wenn ich das so lese weiß ich warum ich meine PR99ii im Rollwagen nur in den Foren angeboten habe, auch wenn in ibäh vielleicht phantastische Preise zu erzielen wären ( und umgekehrt die Schnäppchenjäger).

Sagt mal würdet ihr eine PR99ii für 1.000 Eur abgeben, sogar mit Anlieferung? Ich nicht...

Gruß Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#22
Das sind ja alles auch wilde Geschichten.

Durch Nachhaken bei eBay sagte man mir: dadurch, dass man den internationalen Verkauf erlaubt hat, würden die Versandbedingungen des Käuferlandes gelten. Dies hätte ich auch beim Einstellen des ersten Artikels international akzeptiert. In anderen Ländern, wie hier Frankreich, würde demnach jedoch nicht etwa der Einlieferungsbekeg mit Sendungsverfolgung reichen und das Risiko auf den Käufer übergehen.
Vielmehr würde hier ein Zustellnachweis verlangt werden. Dieser kann logischerweise nicht erbracht werden, wenn das Paket unterwegs verloren geht.

Ein Anruf bei DHL erbrachte, dass ggf auch die 50€ Versicherung nicht ausgezahlt würden, wenn das Paket nicht mehr auftaucht. Begründung: ich hätte, trotz des hohen VK Preises von über 200€, nur einen Versand mit Versicherung zu 50€ (Päckchen international mit Sendungsverfolgung) gewählt. Damit hätte ich bewusst unterversichert verschickt, was eine Ablehnung der Auszahlung zur Folge hätte. Ich hatte extra diese recht günstige Option gewählt, weil meiner Meinung nach ja nur ein Nachweis mit Sendungsverfolgung notwendig war, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn nun seitens eBay behauptet wird, man habe die Kunden beim ersten internationalen Versand (ggf vor langer Zeit) auf unterschiedliche Nachweissysteme in den Ländern hingewiesen, dürfte es schwer werden, auch mit dem Rechtsanwalt was zu erreichen, oder?

Zusammengefasst: internationaler Versand, besonders in Verbindung mit Paypal, birgt so viele Risiken, dass davon, selbst wenn man hier und da ein gutes Geschäft machen kann, eher abzuraten ist.
Besonders dann, wenn ein finanzieller Schaden entsteht, weil man die Ware sonst auch losgeworden wäre oder sie erst kürzlich gegen echtes Geld eingekauft hat.

Thomas
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#23
So halte ich das auch: Kein PayPal, nur DE, hochwertiges nicht mehr in eBay.

Eat my shorts.
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#24
Moin,

liebe Leute. Ist es nicht erschreckend, wie viele Leute einfach wie selbstverständlich etwas tun, von dem sie keine Ahnung haben, und dann Ihre eigenen Erwartungshaltungen anwenden, dass das Leben so zu funktionieren habe, wie sie es träumen?

Obacht: Das BGB ist immer noch das gleiche, wie in der Vor-Ebay Zeit. Man könnte also wissen, wie so etwas läuft.

Und wer dann noch mit ausländischen Firmen Geschäfte macht, der macht das unter deren Regeln, nicht notwendig unter den deutschen Regeln. Hier gilt der Rechtsgrundsatz: "selber Schuld" und "wie blöd kann man sein".


Wenn ein professioneller Händler mit einem anderen professionellen Händler ein Geschäft abschließt, dann ist die Vereinbarung des Haftungs-Überganges selbstverständlich Teil des Vertrages, der auch extra benannt wird.So steht z.B. in den AGBs oder im Angebot immer so etwas wie "frei Lager Braunschweig" usw. Das meint, bis zum "Lager Braunschweig" ist der Verkäufer verantwortlich. Danach der Käufer.
Der Haftungsübergang gilt nicht nur für gewerbliche Händler, sondern für jeden von uns.

Wenn ein Verkäufer so dumm ist seinem Käufer einen Versand anzubieten, dann ist er im Innenverhältnis mit seinem Käufer in der Regel für die ordnungsgemäße Zustellung an diesen Käufer zuständig. Außer, es war etwas anderes vereinbart. Das bedeutet, er haftet für den gesamten Transportweg. Und er haftet auch dafür, dass die Ware innerhalb der von ihm avisierten Zeit zugestellt wird. Wenn er nichts avisiert, dann gilt das "übliche".

Wenn also das von Euch ausgewählte Versandunternehmen länger braucht als avisiert oder als üblich, dann haftet Ihr als Verkäufer gegenüber dem Käufer. So war das schon immer.
Und wenn der Käufer sagt, er würde aber gerne mit "ABC" verschickt haben oder er gar aus der Auswahl "ABC" und "DEF" einen Transporteur auswählt? Dann stellt sich immer noch die Frage, wer den Transporteur letztlich beauftragt hat. Der ist dessen Vertragspartner.

Beispielsweise DHL macht das eindeutig. Kommt die Ware beschädigt beim Empfänger an, so soll der Vertragspartner, also der Absender die Schaden-Meldung einreichen und natürlich auch den Schaden belegen, d.h. die beschädigte Ware vorlegen. Die nämlich, die er nicht mehr hat, weil er sie ja weg geschickt hat.

Wenn jetzt also ein Kunde "frei Haustür Empfänger" bestellt hat und es steht im Angebot, der Versand wird binnen drei Tagen nach Geldeingang erledigt und üblicherweise ist die Ware dann binnen drei Tagen beim Empfänger, dann hat der Kunde das Recht nach Ablauf dieser Frist, also z.B. nach acht Tagen zu reklamieren. Und wenn der Absender dann nicht belegt, dass die Ware angekommen ist, dann ist er haftbar. Vollkommen egal, ob er die Ware fristgemäß dem Transporteur übergeben hat.
Und wenn ihr das Geld per Paypal entgegen nehmt, dann läuft die Zustellungsfrist sofort, also müsst Ihr die von euch bei Ebay genannte Bearbeitungsfrist mit der üblichen Zustelldauer addieren und könnt damit ausrechnen, ab wann ihr in Verzug seit.

Letztlich ist es so, dass der Versender gegenüber dem Käufer haftet und das Logistik-Unternehmen gegenüber dem Versender.

Das Verhalten von Paypal entspricht zunächst einmal dem, was ihr vereinbart habt: mit Paypal. Und wenn die Ware dann irgendwann ankommt, nachdem Paypal den Empfänger bereits entschädigt hat, dann hat das nichts mit Paypal zu tun, sondern mit Eurem Geschäftsverhältnis zu dem Käufer. Der wäre jetzt wieder dem Verkäufer gegenüber zahlungspflichtig. Dumm nur, wenn der im Ausland sitzt und nicht zahlen will und die Betreibungskosten zunächst einmal den Streitwert übersteigen.
ABER betreiben kann man auch dann. Man muss halt die Kosten auslegen und hinterher eintreiben.

Das Problem ist, Ebay sieht nicht vor, dass Ihr eigene AGBs definiert. Und wenn ihr es versucht, dann wird Ebay das Angebot sperren. Das entspricht nicht der deutschen Rechtsordnung. Aber wen interessiert das? Ihr macht ja nicht mit einem in der BRD ansässigen Unternehmen Geschäfte. Selber Schuld. und wenn Paypal es mit den eigenen AGBs bzw. mit den eigenen Werbe-Zusagen nicht so genau nimmt und selbst dort den "Käuferschutz" gewährt, wo es eigentlich nicht zulässig wäre? Dann ist es Euer Recht für tausend Euro pro Stunde und Kopf eine Armada amerikanischer Rechtsanwälte zu beauftragen, um Eure €47,90 einzutreiben. Und wenn ihr Recht habt, dann bekommt ihr auch in der fünften Instanz Recht. Wenn ihr so lange durchhaltet. So funktioniert das System dort. Etwas anders, als das französisch geprägte in Kontinental-Europa. Aber schließlich muss man ja nicht auf Ebay oder Amazone handeln und mit Paypal zahlen ...

Tschüß, Matthias
Stapelbüttel von einem ganzen Haufen Quatsch
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#25
Wer irgendetwas regelmässig tut (egal was es ist) macht leider zwangsläufig auch mal schlechte Erfahrungen. Fast jeder Kneipenbetreiber hat regelmässig einen Zechpreller am Tisch, im Supermarkt wird geklaut, auf der Strasse gedrängelt, im Online-Handel regelmässig sowohl Käufer- als auch Verkäufer-seitig beschissen. Und selbst "gemütliche Foren" sind vor Beschiss nicht sicher. Fragt die Jenigen doch mal, die an Foren"freunde" etwas verkauft haben und noch heute auf ihre Kohle warten. Weisheit ist die Summe der schlechten Erfahrungen, sagt der Volksmund. Oder - anders ausgedrückt - Shit happens! Ich weiss, dass sowas ärgerlich ist aber grämt euch nicht.

Gruß
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
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#26
Zitat: Beispielsweise DHL macht das eindeutig. Kommt die Ware beschädigt beim
Empfänger an, so soll der Vertragspartner, also der Absender die
Schaden-Meldung einreichen und natürlich auch den Schaden belegen, d.h.
die beschädigte Ware vorlegen.

Hallo Matthias M.
Ja DHL macht das eindeutig.... eindeutig unverschämt!Im Übrigen hatte mir damals die DHL gesagt der KÄUFER soll mit dem kaputten Gerät zur nächsten Postfiliale latschen und dem Verpackungskarton und ER solle den Schaden aufgeben.... Rolleyes


DHL ist -für uns und nach unserer persönlichen Meinung- einer der übelsten Versanddienstleister geworden. Auch wenn unsere Fälle etwas anders gelagert sind als die vom TE, Schaden bleibt Schaden, man kann natürlich dann sagen " selbst blöd" aber ganz so einfach sollte man es sich dann doch nicht machen.Im Übrigen haben wir von der DHL schon vermittelt bekommen dass man sich mit allen Mitteln drückt etwas zu zahlen, sei es auch nur 21 Euro. ( Wie in einem anderen Falle erlebt).
Naja, wir fühlen auf jedem Falle mit dem TE und können uns seinen Zorn sehr gut vorstellen, auch sein anständiges Gerechtigkeitsempfinden - AGBs hin oder her.

Grüsse
Alex & Frau
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#27
Hallo,
mit Interesse lese ich diesen Thread aus Sicht eines ausschliesslichen Käufers in der Bucht oder Kleinanzeigen.
Auch als Käufer macht man die eine oder andere negative Erfahrung, die dann zu geänderten Kaufverhalten bzw. evtl. Überreaktionen führen können.
2 Beispiele:
Du kaufst ein Buch in Frankreich, überweist die 40,- Euro, der Verkäufer behauptet das Geld ist nicht angekommen, man stellt einen Nachforschungsauftrag der diese Transaktion bestätigt, der Verkäufer behauptet weiterhin das der Betrag nicht angekommen ist. Was machst Du? Klagen? Dann noch in der entsprechenden Landessprache des Beklagten, was zusätzliche Übersetzungskosten verursacht?
Du kaufst ein Tape-Deck in Dänemark, Du zahlst den Betrag und das Deck wird nicht geliefert, zwischenzeitlich wird der Verkäufer auf der deutschen Bucht gesperrt und die Angebote gelöscht, Du kannst nur noch hoffen... habe ich mittlerweile aufgegeben.

Aus diesen beispielhaften Fällen habe ich beschlossen: International nur noch via PayPal, da habe ich noch eine Chance das Geld wieder zu bekommen.
Aber ich mache mir nichts vor, das Gleiche müsste auch National gelten. Es gibt immer mehr Verkäufer, die glauben das es reicht eine 20 Kg Maschine in einen Umzugskarton zu stellen, 2 Pappen vorn und hinten, und dann ab an den Käufer. Bei von vornherein defekten Geräten tolleriere ich das noch zähneknirschend, schicke dem Verkäufer aber eine entsprechende Mail. Bei angeblich funktionierenden Geräten gebe ich nur noch ein Negativ ab, eine Weiterverfolgung via Justiz macht keinen Sinn weil schon zu viele Dünnbrettbohrer vor mir die Justiz an ihrer eigentlichen Aufgabe schwere Verbrechen zu verfolgen behindern.

Die Prügel über DHL kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, als Käufer ist DHL das einzige Unternehmen was gleichmässige Qualität liefert, gehoben.
Bei Hermes sieht das völlig anders aus, Gut beim Wohnort, Schrott beim Arbeitsort.

Abschliessend noch ein kleiner Seitenhieb an die Verkäufer die International verkauft haben:
Warum mache ich das? Genau, um den potentiellen Käuferkreis zu vergrössern und damit mehr Umsatz zu erzielen.
Man sollte sich damit auch über das erhöhte Risiko bewusst sein und nicht winselnd mit dem BGB daher kommen.

Anscheinend hat sich auch kein Verkäufer dieses Threads bislang Gedanken darüber gemacht das sich das Transportunternehmen bei der Grenzüberschreitung ändern könnte.Deletanten.

Viele Grüße
Volkmar
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#28
Ich hatte früher auch viel international bei Ebay verkauft und Gott sei Dank nie ein Problem mit Käufern gehabt. Ich habe aber einige negative Erfahrungen mit allen Paketlieferanten gemacht. DHL hat mehrere Wochen gebraucht, um einen Brief mit Füllfederhalterfedern nach Kanada zu bringen. Mehrere Anrufe haben nur widersprüchlige Aussagen rausgebracht, wo der Brief nun sei. Gut, dass der Käufer geduldig gewartet hat, weil die Kanada Post zwar eine angekündigte Sendung aus Deutschland im System sehen konnte, aber nichts mehr unternehmen konnte. Ein anderer Brief mit zwei Federn wurde platt gewälzt und teilweise zerstört. Das Glück war, dass ich ein Zettel mit der Adresse im Brief drinne gelegt hatte und dadurch der Inhalt zugeordnet werden konnte. Hermes hat vor zwei Wochen von zwei Paketen, die gleichzeitig abgegeben wurden, eins verschwinden lassen (im Verteilerzentrum Stutggart laut Sendungsverfolgung). Die Nachforschungen laufen noch. UPS hat mehrmals angeblich bei mir geklingelt, wo ich zuhause gearbeitet habe, und ich musste den Sendungen hinterher telefonieren. Die mussten sich entschuldigen als ich nachweisen konnte, dass der Fahrer gar nicht da gewesen war und einfach gelogen hatte. GLS hat vor ein paar Tagen für den Nachbarn zwei Pakete draußen vor der Hauptür des Gebäudes hingestellt und er hatte Glück, dass er gerade rausging und die Pakete sah, sonst wer weiß, ob die noch am Abend da gewesen wären... Mein Ärger und Frust kommt daher, dass man sich kaum gegen diesen Firmen wehren kann. Bei mir haben Mitarbeiter von DHL das Telefon einfach aufgelegt, als ich Fragen gestellt habe. Es gibt keine Möglichkeit sich darüber zu beschweren. Man kann ja nur nochmal anrufen und hoffen, dass jemand anders anwortet.

Auch das Thema Versicherung verstehe ich nicht. Ich bezahle Versicherungsschutz für bis zu 500 Euros. Warum muss ich dann mühselig nachweisen, wieviel die Sendung wert war? Es ist ja nicht so, dass wenn ich sage 50 Euro, die Versicherungs- und Portokosten niedriger wären. Man kann zumindest bei DHL angeben, wieviel Versicherung über 500 Euros man kaufen will. Es wäre interessant zu wissen, ob wenn ich für 1000 Euros zahle, DHL auch automatisch 1000 Euros überweist, ohne nach Rechnungen zu fragen.

Viele Grüße

Nelson
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#29
t20,'index.php?page=Thread&postID=233238#post233238 schrieb:Auch das Thema Versicherung verstehe ich nicht. Ich bezahke Versicherungsschutz für bis zu 500 Euros. Warum muss ich dann mühselig nachweisen, wieviel die Sendung wert war? Es ist ja nicht so, dass wenn ich sage 50 Euro, die Versicherungs- und Portokosten niedriger wären. Man kann zumindest bei DHL angeben, wieviel Versicherung über 500 Euros man kaufen will. Es wäre interessant zu wissen, ob wenn ich für 1000 Euros zahle, DHL auch automatisch 1000 Euros überweist, ohne nach Rechnungen zu fragen.

Richtig ! Danke !
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#30
@Matthias M, perfekt dargestellt!

Deshalb ist eBay das letzte was ich nehmen würde. Und PayPal das allerletzte. Am Ende , ätsch, angeschmiert.

Tja DHL... die Zeiten der Bundespost sind halt vorbei. Und auch da war nicht alles rund. Wobei DHL noch der Einäugige unter den Blinden ist. Witzigerweise verzichtet Uncle Sam auf die Privatisierung der US Post. Irgendwie verblüffend, die sind sonst liberal bis in die Haarspitzen und haben ein etwas niedrigere Staatsquote.

Versandbestimmungen weltweit unter 'ordentlichen' Anbieter regelt der Weltpostverein, http://www.upu.int . Der ist altehrwürdig , so um 1875.

Nix neues also, außer das die Unternehmen meist privat waren oder privatisiert worden sind und zZt unter den Versandmengen pappvoll sind, Amazon und Co sei Dank.

Gruß Wolfgang
Willi Studers Bastelkisten Wink
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#31
Nochmal als Ergänzung:



ich hatte zeitgleich ein anderes Paket, ebenfalls mit einem Tablet im Wert von rd. 200 Euro, verschickt. Auch das ging verloren. Es ging nach Italien.

In diesem Fall hat der Käufer aber nicht den Ebay Käuferschutz angerufen, sondern den Paypal Käuferschutz. Dort forderte man von mir zuerst die Trackingnummer und den Versandbeleg. OK, kein Problem.

Angeblich reichte das nicht, Begründung: auf der Einlieferquittung der DHL/Post steht nur das Datum und die Trackingnummer, aber nicht die Empfängeradresse. Man sollte beim Versanddienstleister eine Quittung sich geben lassen, wo alles zusammen vermerkt ist.

Anruf bei der DHL: eine solche Quittung gäbe es nicht.

Anruf bei PayPal: Ich sollte dann einen Screenshot von der Quittung der Paketmarke machen, wo der Name mit vermerkt ist. Allerdings steht dort erstmal, solange man noch nicht eingeliefert hat, eine andere Sendungsnummer als nachher in der Postfiliale vergeben wird (zumindest bei Päckchen International mit Nachweis).

Screenshot auch hingeschickt. Ergebnis: Käuferschutz zu Gunsten des Käufers entschieden, auch diese Kohle ist futsch.



Da frag ich mich echt, was ich noch hätte machen sollen? Die angeforderten Dokumente hätte ich beim besten Willen nicht auftreiben können. Da kann man sein Geld ja gleich in den Ofen werfen. Also ja, nichts von Wert mit Paypal bezahlen lassen. Entweder es wird behauptet, die Ware wäre defekt/falsch oder geht verloren. Selbst wenn die Versicherung theoretisch ausreichend wäre, ist die Frage, wie lange es dauert, bis man da an sein Geld kommt oder ob da nicht, wie schon beschrieben, auch etwas erfunden wird (mangelhafte Verpackung, Inhalt von außen erkennbar etc.).



Gruß,

Thomas
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#32
Also irgendwie scheinst Du da aber selbst mit schuld zu sein, sorry.
Wenn Du Päckchen international über die Ebay Versandlösung ausdruckst, bekommst Du automatisch eine Seite als Quittung wo die Trackingnummer, EBAY-Artikelnummer, Absender, Empfänger draufsteht.
Mit diesem Wisch gehst Du zur Post und läßt Dir das bestätigen bzw. klebst den kleinen gelben Postwisch drauf. Da steht die Trackingnr. ebenfalls mit drauf.
Dann hast du alles was Dir jetzt fehlt zur Hand.
Bei Hermes ist das genauso, außer der Ebayaktionsnummer, die fehlt da.
Viele Grüße,

Matthias
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#33
MatthiasB.,'index.php?page=Thread&postID=234095#post234095 schrieb:Also irgendwie scheinst Du da aber selbst mit schuld zu sein, sorry.
Wenn Du Päckchen international über die Ebay Versandlösung ausdruckst, bekommst Du automatisch eine Seite als Quittung wo die Trackingnummer, EBAY-Artikelnummer, Absender, Empfänger draufsteht.
Mit diesem Wisch gehst Du zur Post und läßt Dir das bestätigen bzw. klebst den kleinen gelben Postwisch drauf. Da steht die Trackingnr. ebenfalls mit drauf.
Dann hast du alles was Dir jetzt fehlt zur Hand.
Bei Hermes ist das genauso, außer der Ebayaktionsnummer, die fehlt da.
Das muss man aber doch auch mal vorher wissen, oder?

Ich hatte das so verstanden, dass die Einlieferquittung ausreichend wäre. Dass die auch nicht reicht, weil kein Name drauf ist bzw. die Rechnung auch nicht, weil keine Versandbestätigung und alles beides separat auch nicht... woher soll man das denn wissen?

Kommuniziert wird, dass man einen Versandnachweis braucht. Was soll man als normal denkender Mensch anderes annehmen, als dass dies der Einlieferbeleg mit Quittung ist?

Kauft man über ebay den Versandschein, hat das zur Folge, dass:

- verschiedene Versandoptionen überhaupt nicht angeboten werden

- man keinen Mengenrabatt oder Cashback über Shoop beim Erwerb der Versandmarke bekommt



Gruß,

Thomas
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#34
MatthiasB.,'index.php?page=Thread&postID=234095#post234095 schrieb:Also irgendwie scheinst Du da aber selbst mit schuld zu sein, sorry.
Wenn Du Päckchen international über die Ebay Versandlösung ausdruckst, bekommst Du automatisch eine Seite als Quittung wo die Trackingnummer, EBAY-Artikelnummer, Absender, Empfänger draufsteht.
Mit diesem Wisch gehst Du zur Post und läßt Dir das bestätigen bzw. klebst den kleinen gelben Postwisch drauf. Da steht die Trackingnr. ebenfalls mit drauf.
Dann hast du alles was Dir jetzt fehlt zur Hand.
Bei Hermes ist das genauso, außer der Ebayaktionsnummer, die fehlt da.

Funktioniert hier nicht, weil die DHL macht das nicht, dass habe ich selber mehrmals durch. Du bekommst die Quittung (von der DHL) und dann kannste abtreten. Begründung, die ich erhalten habe - kennen wir nicht! Da kann ja sonst was drin sein und Ebay-Quittung = hier ist DHL und da gibt es das, was bei uns (denen) vorgeschrieben ist - fertig!
MfG Frank
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#35
Und was bietet Ebay nicht an? Du kannst alles an Möglichkeiten auswählen, was Deutsche Post, DHL und Hermes zu bieten haben.
ZB DHL EU-Päckchen bis 2kg mit Nachweis zu 11,39EUR. (35,00EUR Vers.) oder EU Paket mit 500EUR Versicherung...
Außerdem zieht es sich automatisch die bei Ebay hinterlegte Versandanschrift sowie den Absender rein.
Mußt also keine Formulare ausfüllen, das schließt Fehlerquellen aus.
Bandomatic1,'index.php?page=Thread&postID=234096#post234096 schrieb:- man keinen Mengenrabatt oder Cashback über Shoop beim Erwerb der Versandmarke bekommt
Naja, ob der Rabatt nun Deine Verluste ausgleichen wird :whistling:
Viele Grüße,

Matthias
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#36
Nochmal angerufen bei pp. Man braucht einen Schein, wo zusammen (!) Absender-Empfänger-Sendungsnummer stehen.

Man empfahl eine Kopie der Versandmarke oder ein Foto vom Paket. Habe ich leider nicht. Dann bei der DHL angerufen, ob man mir die Versandmarke nochmal zuschicken kann. Kann man nicht... Da wird es doch wohl nicht daran scheitern, dass ich kein Foto vom Paket gemacht hab, bevor es in die Post ging. Da wird man ja wahnsinnig.



Thomas
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#37
Hallo Thomas,

hast du vielleicht bei der Sendungsverfolgung die Möglichkeit zu sehen, an welche Adresse das Paket ging? Ist dieses Paket auch nicht versichert? Du bist ja der Absender und hast einen Nachweis, wieviel das Paket wert ist (PayPal-Rechnung).

Ich mache aus Faulheit zuhause online Frankierung und hatte bisher keine Probleme damit. Du bekommst ein PDF wo Adressen u.ä. drauf sind und welche hoffentlich bei Diskussionen helfen würden.

Gruß

Nelson
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#38
t20,'index.php?page=Thread&postID=234105#post234105 schrieb:Du bekommst ein PDF wo Adressen u.ä. drauf sind und welche hoffentlich bei Diskussionen helfen würden.

und diese PDF ist über eBay auch nach dem Versand abruf- und ausdruckbar. Wenn man das Versandetikett über eBay erstellt, wird das im System hinterlegt und kann nachträglich storniert oder auch erneut aufgerufen und auch ausgedruckt werden. Ich verwende den Verkaufs-Manager und damit ist das ohne Probleme möglich.

Allerdings frage ich mich, ob ein Päckchen ins Ausland mit Tracking überhaupt angeboten wird? Habe allerdings noch nicht nachgesehen, bin allerdings der Meinung, dass es das nicht gibt. Tracking IMO nur bei DHL-Paketen und entsprechend hohen Kosten möglich.

Gruß
Rainer
Gruß
Rainer


NIVEAU ist keine Hautcreme,
STIL nicht das Ende vom Besen
und HUMOR etwas gutartiges...
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#39
KaBe100,'index.php?page=Thread&postID=234129#post234129 schrieb:Allerdings frage ich mich, ob ein Päckchen ins Ausland mit Tracking überhaupt angeboten wird? Habe allerdings noch nicht nachgesehen, bin allerdings der Meinung, dass es das nicht gibt. Tracking IMO nur bei DHL-Paketen und entsprechend hohen Kosten möglich.

Gruß
Rainer
Ja, gibt es, schrieb ich in Post 35. Nennt sich EU-Päckchen mit Nachweis. Gibts aber nur über die Ebayversandlösung, und das wollte der TE ja nicht machen, da es da keine Rabatte oder cashback für gibt.
Viele Grüße,

Matthias
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#40
OK, danke für diesen Hinweis. Ich biete ja selbst keinen Versand mehr ins Ausland an, seit die Einschränkungen des Inhalts von (Maxi-) Briefsendungen ins Ausland auf nur noch Dokumente eingeschränkt wurde. Ist aber ein spezielles Thema für sich.

Gruß
Rainer
Gruß
Rainer


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