22.12.2018, 21:04
Sehr richtig, ich würde das Gerät auch zurückgeben (es sei denn es war spottbillig, dann kann man sich ja mal hineinstürzen). Das stimmt ja vorne und hinten nicht.
Übrigens, die "Generalüberholung" habt ihr ins Spiel gebracht, nicht ThomasV!
Der Verkäufer sprach von "revidiert", ein Begriff, der eigentlich nur auf Verkaufsplattformen existiert. Was soll das sein, "revidiert"? Zu deutsch heisst es ja lediglich "nachgesehen"! In der Elektronikbranche ist der Begriff nicht gebräuchlich. In einer Fachwerkstatt gibt es nur die Begriffe Reparatur und Wartung, im Automobilbereich noch die Inspektion, manchmal auch, bei sehr umfangreichen Verschleißreparaturen auch noch die Überholung. Aber keine Werkstatt wird auf die Rechnung schreiben "Wir revidierten für Sie Ihr Uher Report 6000 No 47111213". Und der Hinweis "das Gerät wurde vor zwei Jahren revidiert" ist für mich eine absolute Null-Aussage, solange nicht dokumentiert ist, wer wann was gemacht hat.
Beste Grüße
Stefan
Übrigens, die "Generalüberholung" habt ihr ins Spiel gebracht, nicht ThomasV!
Der Verkäufer sprach von "revidiert", ein Begriff, der eigentlich nur auf Verkaufsplattformen existiert. Was soll das sein, "revidiert"? Zu deutsch heisst es ja lediglich "nachgesehen"! In der Elektronikbranche ist der Begriff nicht gebräuchlich. In einer Fachwerkstatt gibt es nur die Begriffe Reparatur und Wartung, im Automobilbereich noch die Inspektion, manchmal auch, bei sehr umfangreichen Verschleißreparaturen auch noch die Überholung. Aber keine Werkstatt wird auf die Rechnung schreiben "Wir revidierten für Sie Ihr Uher Report 6000 No 47111213". Und der Hinweis "das Gerät wurde vor zwei Jahren revidiert" ist für mich eine absolute Null-Aussage, solange nicht dokumentiert ist, wer wann was gemacht hat.
Beste Grüße
Stefan
