Mord durch TK 248 aufgeklärt?!
Danke für den Link.
Lesen des Artikels hinterlies mich ratlos, wofür der Bruder des getöteten Mädchens von dem Verurteilten, den er selbst nicht für den Tâter hält, ein Schmerzensgeld verlangt.

MfG Kai
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kaimex,'index.php?page=Thread&postID=223039#post223039 schrieb:wofür der Bruder des getöteten Mädchens von dem Verurteilten, den er selbst nicht für den Tâter hält, ein Schmerzensgeld verlangt.
Um den Fall neu aufzurollen und seinen Prozess letztendlich zu verlieren, hatte ich vermutet.

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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Das wäre ein taktisch begründetes Motiv,
dazu müßte aber erst mal ein Schmerzensgeld-Anspruch konstruiert werden.
Den sehe ich da aber nirgends beschrieben.

MfG Kai
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kaimex,'index.php?page=Thread&postID=223043#post223043 schrieb:Den sehe ich da aber nirgends beschrieben.
Offenbar wurde aber die Klage als zulässig und begründet angenommen.

https://www.augsburger-allgemeine.de/bay...30527.html
https://www.radonmaster.de/werner-mazure...rrmann.pdf

Im Falle des Unterliegens würde ich mich über eine funktionierende Rechtsschutzversicherung freuen.

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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Dem Schmerzensgeldanspruch wurde stattgegeben, jedoch nicht in voller Höhe:

dpa schrieb:Gewonnen und doch irgendwie auch verloren. So
empfindet es Michael Herrmann, der Bruder der vor 37 Jahren
verschleppten kleinen Ursula Herrmann. […] Am Donnerstag
entscheidet das Landgericht Augsburg, dass Michael Herrmann von dem
seit zehn Jahren im Gefängnis sitzenden Täter 7000 Euro
Schmerzensgeld bekommt. "Man gewinnt und ist nicht zufrieden",
kommentiert Herrmann das an seinem 55. Geburtstag verkündete Urteil.

Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann hätte die Zivilkammer seine
Klage abweisen müssen. Mit der Begründung, dass der beklagte
Kidnapper vermutlich gar nicht der Täter ist. […]

Doch diesen Schritt der Klageabweisung ging das Gericht nicht. Am
Ende des mehrjährigen Verfahrens, in dem Zeugen aus dem früheren
Strafverfahren nochmals vernommen wurden, stärken im Gegenteil die
Richter ihren Kollegen der Strafkammer den Rücken. […]

Kläger Michael Herrmann kann das nicht überzeugen. Er geht davon aus,
dass die wahren Täter noch in Freiheit sind.[…]

Von dem Hauptindiz, einem bei dem 68-Jährigen sichergestellten
Tonbandgerät, das einst zur Verurteilung geführt hat, hält Herrmann
als Musiker und Studio-Experte überhaupt nichts mehr. Angeblich hatte
der Entführer das Gerät für seine Erpresseranrufe genutzt. Doch
selbst die Gutachterin des Bayerischen Landeskriminalamts ist nicht
ganz sicher, dass es sich um das Tatwerkzeug aus dem Jahr 1981
handelt.

[…]


Berichtende Grüße

TSD
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Tja, der Schuss ging ja dann wohl nach hinten los. Ganz schön traurig, hätte ich nicht gedacht. Klingt für mich so, als wären die alle einfach nur zu faul den Fall noch mal richtig aufzurollen.
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Entschuldigt bitte, dass ich mich noch nicht früher gemeldet habe.
Nachdem ihr bereits fleißig in den Medien gelesen habt, möchte ich doch noch meine Darstellung nachreichen.

Die Verkündung des Urteils am 02.08.2018 hat 1 ½ Minuten gedauert (ich habe auf die Uhr gesehen):

- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit 14.01.2014 zu zahlen.
(Inklusive der Zinsen ergibt sich so ein von Werner M. an Michael H. zu zahlender Gesamtbetrag von rund 8800 EUR.)

- Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
(Das Abweisen der Klage bedeutet, dass das ursprünglich eingeklagte Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 EUR nicht gewährt wird.)

- Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 65 % der Kläger und zu 35 % der Beklagte zu tragen.
(Bei Zivilprozessen ist es üblich, dass die Gerichtskosten entsprechend der verfügten Zahlungen aufgeteilt werden. 7000 EUR von 20.000 EUR sind gerade 35 %.)

Die angekündigte schriftliche Version habe ich noch nicht gesehen. Die Verteidigung wird wahrscheinlich Berufung einlegen. Nach meiner Kenntnis muss das beim Oberlandesgericht München erfolgen. Bisher waren wir beim Landgericht Augsburg.

Das Urteil hat die Beteiligten nicht wirklich überrascht. Nach der Befragung der Gutachterin hatte sich der Vorsitzende mit Handschlag von ihr (als einziger) verabschiedet. Außerdem wurde ein derart mangelhaftes Gerichtsprotokoll erstellt, dass es niemals das Haus hätte verlassen dürfen. Es wurden allein die Antworten der Gutachterin ohne die eingereichten Fragen protokolliert. Viele Fachausdrücke waren falsch geschrieben, obwohl die Gutachterin sie buchstabiert hatte. Und nicht zuletzt waren Antworten sinnentstellend protokolliert. Mit einem solchen Protokoll kann definitiv niemand etwas anfangen, auch kein Richter. Ich habe mir die Mühe gemacht und die Antworten in den Fragenkatalog der Verteidigung hinein geklebt. Die von mir hinzugefügten Stellungnahmen sind vor Gericht nicht zur Sprache gekommen.
Siehe: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_zivilverfahren/befragung_gutachter_wortlaut-4.pdf
Fall sich jemand über das Wort "Einschwenkverhalten" wundert, gemeint ist "Einschwingverhalten" (von Tönen).

Nachdem die Urteilsverkündung vorüber war, hatten die Medienvertreter noch die Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen. Die Anwälte haben bei der Gelegenheit auch die in Rechnung gestellten Kosten der Gutachterin genannt: Insgesamt 13.000 EUR, 8000 EUR für den Kläger, 5000 EUR für den Beklagten. Das ist unter den Medien-Leuten allgemein auf Unverständnis gestoßen. Die Gutachterin war vor Gericht vier Stunden vertreten. Jeder möge sich jeder selbst überlegen, wie lange sie vielleicht gebraucht hat, ihr eigenes, zehn Jahre altes Gutachten wieder zu verstehen. Neue Leistungen oder Arbeiten gab es keine.
In der Süddeutschen Zeitung steht ein durchaus lesenswerter Beitrag über die Verhandlung.

Ich möchte euch noch die neue Website des Bruders Michael Herrmann ans Herz legen:
https://www.ursulaherrmann.org/
Bislang ist sie dafür gemacht, seinen Offenen Brief in mehreren Sprachen zu veröffentlichen.
Am Schluss des Briefs tauchen die bemerkenswerten Sätze auf:
"Für mich mehren sich Hinweise auf einen anderen, bisher nur mangelhaft untersuchten Täterkreis. Durch neue Denkansätze und neue Untersuchungsmethoden hat sich ein neuer, sehr deutlicher Tatverdacht ergeben."
Natürlich haben die Journalisten Näheres darüber wissen wollen. Es gab aber keine Infos dazu, weil man niemanden öffentlich beschuldigen dürfe.

Gruß RoBernd
Bitte um Hilfe, Suche Radio-Aufnahmen von Bayerischen Verkehrsmeldungen. Siehe "Alles andere"
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Der Fall ist gerade Thema bei "Stern TV" (RTL).
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Die Sendung auf Stern-TV/RTL bestand aus zwei Teilen, einem Filmbeitrag und einem Studio-Interview (Diese Facebook-Seite ist auch für Nichtmitglieder sichtbar.)
Beides war kurz nach der Sendung noch auf der Internetseite von stern-TV zu sehen. Den Filmbeitrag kann ich inzwischen nicht mehr finden.
Bitte um Hilfe, Suche Radio-Aufnahmen von Bayerischen Verkehrsmeldungen. Siehe "Alles andere"
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Der Entführungsfall ist gerade wieder Thema bei "Stern TV".
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... und gerade wieder bei "Aktenzeichen XY gelöst" (wird noch mal auf ZDF und ZDF neo wiederholt und ist auch in der Mediathek verfügbar). Im Filmbeitrag waren der TK 248 zu sehen, weiterhin zwei zeitgenössische Kassettenrekorder (einmal ITT, einmal unbekannt), mit denen die Anrufe des Entführers mitgeschnitten wurden.
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Das ließt sich ja wie ein Krimi hier!
Hut ab vor eurer Kenntnis und Unterstützung von robernd thumbup
Gruß
Lorenz
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