Mord durch TK 248 aufgeklärt?!
#1
https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/...rriet.html

Ist schon eine Weile her, wirkt auf mich aber ein bisschen weit her geholt.

Wie soll man denn über die schlechte Telefonleitung fest stellen, dass da der Tonkopf verstellt ist?

LG Tobi
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#2
Ich würde zwei Dinge nicht außer Acht lassen:

a) die/der BerichterstatterIn kann die technischen Details nicht oder falsch verstanden haben
b) die ermittelnden Behörden haben nicht alle Details bzw. nicht alle Details vollständig freigegeben.

Ich habe mich seinerzeit auch über die Berichterstattung gewundert.

F.E.
ZEITSCHICHTEN, barrierefreier Zugriff im "GFGF-Buchladen", URL https://www.gfgf.org/de/b%C3%BCcher-und-schriften.html (ca. 240 MB)
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#3
Ja das kann schon sein, an sich ist das ja auch nicht unstimmig, solche Effekte können durch Fehlstellung des Tonkopfes eigentlich genau so wie dort beschrieben auftreten, aber ich bezweifle einfach, dass man das über eine Telefonleitung hören würde, zumal da gar nicht der gesamte Frequenzbereich komplett übertragen wird, wo das auffallen würde. Es handelt sich hier ja nur um relativ kleine Abweichungen im Frequenzgang, da müsste das Tonbandgerät zumindest schon direkt an eine Telefonanlage über den Line Out verbunden worden sein.

So wie ich das verstehe wurde hier aber Amateurhaft das Bayern 3 Jingle in einen Loop gelegt, woher das kam ist auch nicht klar. Es hätte ja von einem anderen Bandgerät kopiert oder aufgenommen sein können, vielleicht von einem Cassettenmitschnitt. Und wenn, wie wurde denn aufgenommen? Mit einem Überspielkabel direkt vom Tuner oder vielleicht in Mono mit einem Kofferradio? Eine Fehlstellung des Tonkopfs fällt bei Stereoaufnahmen viel mehr ins Gewicht als bei Mono. Würde vielleicht per Lautsprecher vom Weltempfänger über ein Mikro aufs Band aufgenommen? Dann würde die These noch viel weniger Sinn machen.

Heikle Angelegenheit. Ich hoffe für den Angeschuldigten, dass er den Mord wirklich begangen hat, sonst sitzt er möglicherweise unschuldig. ^^


LG Tobi
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#4
Das Thema "Mordfall Ursula Herrmann und das TK 248" hatten wir hier schon mal.
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#5
Naja, charakteristische Laufgeräusche macht ebenfalls jede Grundig mit diesem Laufwerk und das hört sich auch immer relativ gleich an. Ob man das dann vor Allem über das Telefon wahrnimmt, dass die eine anders ist als die Andere... keine Ahnung, aber auch merkwürdig, dass ausgerechnet der Verdächtige das Gerät kurz vorher auf dem Flohmarkt gekauft haben will.

Wird schon schuldig sein, der Mann, aber trotzdem ist das eine gewagte These.

LG Tobi
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#6
Hier wird noch etwas zum Tonbandgerät erzählt:
https://www.merkur.de/bayern/herrmann-pr...98542.html

Der Verurteilte soll Radio und Fernsehtechniker gewesen sein.
http://www.augsburger-allgemeine.de/baye...20576.html

MfG

Alex
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#7
Sehr sehr dünn dieses Indiz
Viele Grüße
Jörg
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#8
Ich wüsste im allgemeinen eh gerne, wie man unterscheide bei einem Gerät raushören will, weches in großen Stückzahlen Produziert wurde? Man bekommt das Gefühl beim lesen, dass jedes TK248 (an anderer stelle solls ein 482 sein) von Hand gefertigt wurde und keine Massenware ist.

MfG

Alex
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#9
Ja das ist ja das, was ich meine.

Die Laufwerke der Geräte aus der Serie, die ich bisher hatte, hatten alle die gleichen charakteristischen Geräusche und ich bin auch erst kürzlich dahinter gekommen, wie man die fast komplett weg bekommt, das Laufwerk ist dann aber immer noch zu hören und auch dann klingt es charakteristisch wie ein Grundig Laufwerk eben klingt. Selbst wenn es irgendwie quietscht oder der Riemen schleift, hört man eindeutig dass es ein Grundig Laufwerk ist. Ein Uher Laufwerk, wie es in den den Variocords und RdLs war hört sich ganz anders an und quietscht und schleift auch anders wenn es ungewartet ist, aber Niemand kann sagen, dass das GENAU das Laufwerk ist von dem die Anrufe kamen, vor Allem nach 30 Jahren nicht, wo sich die Geräusche verändern können und niemand weiß was in der Zwischenzeit damit passiert ist. Ebenso ist es mit der Spurlage des Kopfes, sowas kann sich im Laufe der Zeit auch verändern.

LG Tobi
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#10
In jedem Fall wäre das geniales Material für einen Krimi. Es ist schon immer wieder verblüffend, was alles genutzt wird, um Verbrechern auf die Spur zu kommen. Das BKA hat mal eine Methode entwickelt, um genetische Fingerabdrücke von Pflanzen bestimmen zu können, um einen Verdächtigen des Mordes zu überführen, in dessen Auto man ein Eichenblatt gefunden hatte.
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#11
Also, ich muss zugeben, als ich die Überschrift dieses Threads zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich spontan: "Wie kann ein Tonbandgerät einen Mord begehen?"
Und ich habe den Sinn erst begriffen, als ich den Faden gelesen habe. Big Grin
Schön fand ich auch den Satz "Ich hoffe für den Angeschuldigten, dass er den Mord wirklich begangen hat". Wenn ich der Angeschuldigte (heißt es nicht Beschuldigte?) wäre, sähe meine Hoffnung eher gegensätzlich aus.

Alles in Allem eine sehr interessante Geschichte. thumbup

LG Holgi
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#12
hannoholgi,'index.php?page=Thread&postID=212559#post212559 schrieb:. Wenn ich der Angeschuldigte (heißt es nicht Beschuldigte?) wäre, sähe meine Hoffnung eher gegensätzlich aus.

Das deutsche Strafrecht kennt folgende Abstufungen:

Verdächtiger: Eine strafmündige Person, gegen die der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.
Beschuldigter: Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren betrieben wird.
Angeschuldigter: Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren dadurch abgeschlossen ist, dass Anklage erhoben wird.
Angeklagter: Eine Person, gegen die das Gericht nach erfolgter Anklage das Hauptverfahren eröffnet hat - vulgo jemand, der "vor Gericht steht".

Je nachdem in welcher Verfahrensphase sich die Sache befindet, ist "Angeschuldigter" richtig. Da aber schon das Tonbandgerät sichergestellt wurde, dürfte zumindest ein Ermittlungsverfahren laufen.
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#13
hannoholgi,'index.php?page=Thread&postID=212559#post212559 schrieb:Also, ich muss zugeben, als ich die Überschrift dieses Threads zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich spontan: "Wie kann ein Tonbandgerät einen Mord begehen?"

Ich will übrigens nicht ausschließen, dass Tonbandgeräte tödliche Folgen haben können. Man stelle sich folgendes Szenario vor: Jemand nimmt sich eine 26,5 cm-Spule mit Dreifachspielband, bespielt das in 9,5 cm/s mit Stücken von Helene Fischer und fesselt dann sein Opfer an einen Stuhl vor der Lautsprecheranlage während er das Band durchlaufen lässt... Aber ich halte es da mit der NRRA, der "National Reel-to-Reel Association", der Vereinigung der amerikanischen Tonbandfreunde: "Nicht Tonbandgeräte töten - Menschen töten."
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#14
Ich finde, das Arbeiten mit Tonbandgeräten, deren Köpfe verstellt sind, gehört schon lange bestraft!

Big Grin

Gruß
Stefan
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#15
Arctic_ReFox,'index.php?page=Thread&postID=212566#post212566 schrieb:Aber ich halte es da mit der NRRA, der "National Reel-to-Reel Association", der Vereinigung der amerikanischen Tonbandfreunde: "Nicht Tonbandgeräte töten - Menschen töten."
Das wiederum habe ich zunächst als Aufforderung interpretiert. Wink

Gruß, Anselm
Früher war mehr UHER. Cool Meine UHER-Erinnerungen
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#16
Anselm Rapp,'index.php?page=Thread&postID=212576#post212576 schrieb:
Arctic_ReFox,'index.php?page=Thread&postID=212566#post212566 schrieb:Aber ich halte es da mit der NRRA, der "National Reel-to-Reel Association", der Vereinigung der amerikanischen Tonbandfreunde: "Nicht Tonbandgeräte töten - Menschen töten."
Das wiederum habe ich zunächst als Aufforderung interpretiert. Wink

Gruß, Anselm

Zu dumm, dass hier Imperativ und infinitiv gleich sind....
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#17
Arctic_ReFox,'index.php?page=Thread&postID=212565#post212565 schrieb:Zitat von »hannoholgi«



. Wenn ich der Angeschuldigte (heißt es nicht Beschuldigte?) wäre, sähe meine Hoffnung eher gegensätzlich aus.



Das deutsche Strafrecht kennt folgende Abstufungen:

Verdächtiger: Eine strafmündige Person, gegen die der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.
Beschuldigter: Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren betrieben wird.
Angeschuldigter: Eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren dadurch abgeschlossen ist, dass Anklage erhoben wird.
Angeklagter: Eine Person, gegen die das Gericht nach erfolgter Anklage das Hauptverfahren eröffnet hat - vulgo jemand, der "vor Gericht steht".

Je nachdem in welcher Verfahrensphase sich die Sache befindet, ist "Angeschuldigter" richtig. Da aber schon das Tonbandgerät sichergestellt wurde, dürfte zumindest ein Ermittlungsverfahren laufen.

Da fehlt verurteilter (der Herr ist nämlich rechtskräftig verurteilt (Hauptbelastungszeuge das TK248))
Das schon seit 2009.

MfG

Alex
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#18
Hauptsache, er wurde nicht "zu Tode verurteilt", wie es eine Zeitung in einem anderen Fall mal schrieb. Big Grin

Mike
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#19
Mike A77,'index.php?page=Thread&postID=212603#post212603 schrieb:Hauptsache, er wurde nicht "zu Tode verurteilt", wie es eine Zeitung in einem anderen Fall mal schrieb. Big Grin

Mike

Da der Prozess in München stattfand eine Anekdote, die ich mal erlebte, als ich mit einer Bayerin und einem Texaner am Flughafen auf den Check-in wartete. Die Bayerin sagte irgendwann "I am from the Texas of Germany". Wenn dem so wäre, dann wäre das was anderes mit der Todesstrafe....
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#20
Arctic_ReFox,'index.php?page=Thread&postID=212566#post212566 schrieb:
hannoholgi,'index.php?page=Thread&postID=212559#post212559 schrieb:Also, ich muss zugeben, als ich die Überschrift dieses Threads zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich spontan: "Wie kann ein Tonbandgerät einen Mord begehen?"

Ich will übrigens nicht ausschließen, dass Tonbandgeräte tödliche Folgen haben können. Man stelle sich folgendes Szenario vor: Jemand nimmt sich eine 26,5 cm-Spule mit Dreifachspielband, bespielt das in 9,5 cm/s mit Stücken von Helene Fischer und fesselt dann sein Opfer an einen Stuhl vor der Lautsprecheranlage während er das Band durchlaufen lässt... Aber ich halte es da mit der NRRA, der "National Reel-to-Reel Association", der Vereinigung der amerikanischen Tonbandfreunde: "Nicht Tonbandgeräte töten - Menschen töten."
Mein erster Gedanke war, ob da jemand dem Opfer ein Tonbandgerät über den Schädel gezogen hat... mit genügend Schwung müsste sogar ein Philips N4504 tödlich sein.
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#21
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/au...80181.html

Da ergeben sich ja mit einem Mal vollkommen neue Perspektiven. Der Bericht wirft auch ein seltsames Licht auf bayerische Ermittlungsmethoden.

F.E.
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#22
Hallo zusammen,

in diesem Forum habe ich mich angemeldet, weil mir dieser Thread aufgefallen ist. Die Entführung von Ursula Herrmann ist eine traurige Angelegenheit.

Es freut mich, dass ihr den angeblichen Beweis durch die Tonaufzeichnung mit Staunen und Ungläubigkeit zur Kenntnis nehmt. Kurz gesagt, so funktioniert es auch nicht. Dahinter verbirgt sich ein Skandal, der durch massiven politischen Druck wenige Jahre vor der Verjährung des Verbrechens zustande gekommen ist.

Das Tonbandgerät Grundig TK 248 wurde beim angeblichen Täter beschlagnahmt und im Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) begutachtet. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass damit "wahrscheinlich" ein "Zusammenschnitt" einer Tonaufzeichnung hergestellt wurde, die vom Entführer durch das Telefon an die Eltern der Ursula übertragen wurde. Es wurde keine Sprache übertragen sondern allein die Verkehrsfunkkennung des Bayerischen Rundfunks (Solang der alte Peter).

Es deutet Vieles darauf hin, dass der zu lebenslanger Haft verurteilte Werner Mazurek (wir brauchen den Namen nicht vertraulich zu behandeln, weil er allgemein bekannt ist) seit fast 10 Jahren unschuldig im Gefängnis sitzt. Hauptgrund dafür ist das Gutachten des LKA, das jedoch eklatante Fehler enthält. Es gibt Bemühungen, den Fall wieder aufzurollen. Deshalb habe ich der Verteidigung meine fachliche Unterstützung angeboten.

Seit Anfang dieses Jahres (2017) beschäftige ich mich sehr intensiv (ehrenamtlich) mit dem LKA-Gutachten und habe es praktisch zu 100 % widerlegt. Ich bin gelernter Physiker (Im Ruhestand), fühle mich aber eher als Techniker. Schon während meiner Schulzeit habe ich an einem Bandgerät gelötet, dass mein Vater 1953 selbst gebastelt hat. Anfang der 1960er Jahre habe ich die vollständige Elektronik für ein eigenes Tonbandgerät entworfen und gebaut. Die Mechanik war übrigens ein Telefunken M23, der Vorgänger des legendären M24.

Das LKA-Gutachten will beweisen, dass durch die Schrägstellung des Aufnahmekopfes des bei Mazurek beschlagnahmten TK 248 (Zeitversatz zwischen den Stereospuren 0,36 ms) eine vom Bayerischen Rundfunk angelieferte Tonträgervorlage des Verkehrsfunksignals in eine Tonfolge umgesetzt wird, wie sie die Polizei im Hause der Eltern mitgeschnitten hat.

- Das LKA hat lediglich den Amplitudenverlauf der insgesamt 7 Töne der Verkehrsfunkkennung verglichen. Zusätzlich gibt es Unterschiede in der Frequenz, dem Einschwingverhalten der Töne, und in der Obertonzusammensetzung.

- Die Gutachter haben nicht berücksichtigt, dass der Radiohörer keinen Zugang zu einer Tonträgervorlage des Rundfunks hat. Er kann vom Radio nur Dynamik-komprimierte Versionen aufnehmen. Bei denen sind die unterschiedlichen Amplituden der ursprüngliche Töne ziemlich eingeebnet.

- Es wurde eine akustische Überspielung vom TK 248 (hat 2 Endverstärker und 4 Lautsprecher) auf einen Kassettenrecorder ausgeführt, bei der auch Schaltgeräusche übertragen wurden. Die hat das LKA mit denen des Telefonmitschnitts verglichen und ausgerechnet beim Drücken der Pause-Taste eine Ähnlichkeit gefunden. Mit dem Drücken der Pause-Taste lässt sich natürlich kein Band abspielen. Das Auslösen (Rückstellen) der Pause-Taste klingt anders. Außerdem sind die Schaltgeräusche des TK 248 um 20 dB lauter als die auf dem Telefonmitschnitt.

- Die Überspielung vom Spulen-Tonbandgerät auf den Kassettenrecorder erfolgte 2x kurz hintereinander. Während dieser Prozedur ist das Aufnahmegerät (Kassettenrecorder) durchgelaufen. Zum Zurückspulen und Neustarten des TK 248 stand eine Zeit von maximal 2 sec zur Verfügung. In der kurzen Zeit ist das mit Tonbandspulen nicht zu machen.

- Die Gutachter haben sich damit zufrieden gegeben, aus der Tonträgervorlage ein Kassettenband zu machen, das bereits die Eigenschaften des Telefonmitschnitts hat. Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Aufzeichnung auch in einer Telefonzelle abgespielt und durch das Telefon übertragen werden muss. Außerdem wurde theoretisch eine Frequenz und Laufzeittransformation um 14 % diskutiert, die kaum realisierbar ist.

Um dem Wunsch nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens etwas Nachdruck zu verleihen, habe ich eine Internetseite mit fast allen Details aufgebaut. aufgebaut (die Verteidigung hat nichts dagegen): www.werner-mazurek.de

Hier findet ihr auch meine ausführliche Gegendarstellung zum LKA-Gutachten. Den meisten von euch traue ich genügend viel Sachverstand zu, um sich selbst ein Bild von der Unzulänglichkeit des Gutachtens zu machen.

Gruß RoBernd
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#23
Habe gerade angefangen das Gegengutachten zu lesen. Mir ist ein Punkt aufgefallen, der nicht berücksichtigt wurde. In Punkt 2.3 wird nicht darauf eingegangen, das nicht nur die B3 Vorlage vom gesendeten Signal abweicht. Ein Empfänger würde das Signal unter umständen auch verändern. In jedem Empfänger gibt es Verstärker, die das Signal beeinflussen. Also nicht nur die Übertragung via Telefon beeinflusst das Signal, wie es im darauf folgenden Abschnitt erleutert wird.
Gruß Stephan

Strom macht klein, schwarz und häßlich!
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#24
Ich sehe noch eine meiner Meinung nach nicht zu unterschätzendene Unbekannte. Welches Band wurde in den 80ern verwendet und welches Heute. Daraus können sich erhebliche Kangunterschiede durch die Vormagnetisierung ergeben. Selbst wenn man die Bandsorte kennen würde, könnte sich die Vormagnetisierung durch Bauteilalterung verändert haben und zwar in Stärke und Frequenz.

Je mehr ich das Gegengutachten bis jetzt angeschaut habe, komme ich zu dem Schluss, dass das LKA Gutachten das Papier nicht Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Um solche beweiskräftige Messungen durchzuführen braucht man einen Bezug und den gibt es im LKA Gutachten nicht.

Dieses Verbrechen ist abscheulich. Der Verbrecher gehört Lebenslang hinter Gittern. Nur muss die Tat auch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Hier gibt es aber zweifel, die nicht unerheblich sind, zumindest aus technischer sicht.
Gruß Stephan

Strom macht klein, schwarz und häßlich!
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#25
Hallo,

danke für den Kommentar. Ich habe das Problem, einen technischen Sachverhalt Leuten zu erklären, die sich normalerweise nicht um Technik scheren. Dafür aber um das Renommee eigentlich fachfremder Gutachter (Fachgebiet forensische Phonetik, also Stimmerkennung).

Zum Radio-Empfänger: Wenn alles normgerecht zugeht, sollte das Signal am Diodenausgang dem gesendeten Signal recht gut entsprechen, bis auf Interferenzen mit Nachbarsendern usw. Die Endverstärker des Grundig TK 248 haben Loudnes-Filter (Physiologische Lautstärkeregler), die bei geringen Lautstärken Töne um 1 kHz gegenüber 500 Hz um 6 dB absenken. Das wurde ignoriert. Der zugehörige Frequenzgang ist im Service Manual des Geräts sogar dargestellt. Die Gutachter haben aber offenbar weder die Serviceanleitung noch die Betriebsanleitung gelesen.

Frequenzgänge wurden angeblich gemessen aber auch auf Nachfrage nicht herausgerückt. Wahrscheinlich um eine größere Blamage zu vermeiden. Entweder gab es überhaupt keine, oder sie waren akustisch in einem Raum mit Reflexionen an Wänden und Einrichtungsgegenständen gemessen und damit unbrauchbar.

Mit dem unterschiedlichen Bandmaterial hast du völlig Recht. Davon kann auch ich ein Lied singen. Früher habe ich alle paar Jahre die Vormagnetisierung meines Bandgeräts (Braun TG1000) an die aktuelle Bandsorte angepasst. Wer nicht einmal weiß, dass es eine Vormagnetisierung gibt, kann deren Einfluss nicht abschätzen. Zumindest ich habe die Sorte und Charge des Materials angegeben, mit dem ich an einem Vergleichsgerät experimentiert habe. Die Angabe nützt zwar recht wenig, weist aber zumindest darauf hin, dass es unterschiedliche Bandsorten gibt. Insgesamt ist das nicht so bedeutungsvoll, weil alle zur Diskussion liegenden Töne recht dicht zusammen liegen (zwischen 400 und 1100 Hz).

Gruß RoBernd
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#26
Hast du Kenntnis darüber wer das Gutachten erstellt hat und welche Ausbildung dieser genossen hat?
Gruß Stephan

Strom macht klein, schwarz und häßlich!
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#27
Hi,
das Gutachten wurde von Dr. Dagmar Boss im Bayerischen Landeskriminalamt verantwortet und wahrscheinlich auch geschrieben. Die Ausbildung kenne ich nicht, wahrscheinlich Phonetik-Studium. Auf ihrem Gebiet Phonetik ist die Dame sehr bekannt und organisiert auch internationale Tagungen. Am 16.05.2017 ist sie kurz in der TV-Sendung Report-München ungefähr 4:30 min nach Beginn aufgetaucht. Da ging es um Telefon-Kriminalität.

Gruß
RoBernd
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#28
Also, ich weiß nicht. Haben die Gutachter auch mal gegengecheckt mit anderen Exemplaren dieser Maschine (so 10 oder mehr), und konnten bei denen definitiv ausschließen daß sie *nicht* benutzt wurden? Ansonsten bin ich bei sowas eher skeptisch. Nur ein Gerät zu testen und das dann als "das Gerät" zu deklarieren ist, ohne andere Geräte zu testen und diese auszuschließem, m.M.n. grober Unfug.

Viele Grüße,
chris
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#29
Wen man das so liest sollte man eigentlich keine gebrauchten Tonbandgeräte mehr kaufen. Wer weiß, was damit in der Vergangenheit schon angestellt wurde?
Gerhard
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#30
Hallo zusammen,
das Landeskriminalamt hat 6 oder 7 Geräte gleichen Typs untersucht. Der Ausschluss war recht einfach: Bei den meisten tat es die Mechanik nicht mehr. Bei denen, die halbwegs funktionierten, war die Kopfstellung anders. An der Lacksicherung der Justierschrauben des verdächtigen Geräts hat man erkannt, dass der Wiedergabekopf irgendwann nachjustiert wurde (zwei Lackschichten). Die Frage ist, ob vor der Tat oder danach. Man darf aber nicht vergessen, dass zwischen Tat und Untersuchung mehr als 25 Jahre lagen. Das Problem war also, den aktuellen Zustand des Bandgeräts dem zuzuordnen, das vor 25 Jahren produziert wurde. Das wurde pragmatisch angegangen: Was ins Konzept passte, war Tatsache. Was nicht ins Konzept passte, hatte sich in 25 Jahren verändert.

Der angebliche Täter gibt an, dass er das Gerät 2007 für 20 EUR auf einem Flohmarkt in Beverungen (Weser) gekauft habe. Er habe den Preis von 50 EUR runter gehandelt, weil die Aufwickelspule nicht lief. Ob sie dann bei der Polizei doch funktionierte, oder ob das Band einfach auf den Fußboden lief (wie beim Test auf dem Flohmarkt), ist unklar. Dort hat die Polizei vergeblich nach dem Verkäufer gesucht. Mit dem Hinweis, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen stehen. Man sollte also auch keine gebrauchten Tonbandgeräte verkaufen.

Gruß RoBernd
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#31
Und, wann geht es in die Revision?
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#32
Eine Revision ist nicht so einfach, weil kurz nach dem damaligen Urteil bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Ein inzwischen wackeliges Polizei-Gutachten reicht dafür nicht aus, habe ich mir sagen lassen.

Im Moment läuft ein ziviles Schadenersatz Verfahren, der Bruder des entführten Mädchens will vom verurteilten Täter 20000 EUR Schadenersatz, weil er kurz nach dem Verfahren von einem Tinnitus (9-kHz-Ton im Ohr) heimgesucht wurde. Für einen Musiklehrer und Amateurmusiker mit Tonmeisterausbildung ist das besonders ärgerlich. Der Bruder (Nebenkläger) war der Einzige während des Strafprozesses, der genügend Durchblick hatte, um am Gutachten und der Schuld des Angeklagten zu zweifeln. Er wurde ziemlich kaltschnäuzig abgefertigt. Er hätte keine Ahnung und solle außerdem den Mund halten, weil er auf der Seite der Anklage stehe. Der nagende Zweifel und der damit verbundene Stress ist offenbar der Auslöser des Tinnitus. Der Zusammenhang zwischen Strafprozess und Tinnitus ist durch medinzinische Gutachten untermauert.

Der Verteidiger sieht das als Glücksfall und versucht das Zivilgericht von der Unschuld des Inhaftierten zu überzeugen. Er wittert einen Grund für eine Revision, wenn ein Richter das Straf-Urteil infrage stellt. Weil ein Justizskandal und eine riesen Blamage der Polizei-Gutachter in der Luft liegen, versucht das Zivilgericht die Sache zu verzögern, bis der Kläger (Bruder) vielleicht die Lust verliert. Der damalige Strafrichter tingelt inzwischen (im Ruhestand) mit Vorträgen durch die Lande und ist auch noch stolz darauf, dass das sein größter Fall war. Die Klage wurde 2013 eingereicht, die ersten Zeugenbefragungen erfolgten im November 2017.

Gruß RoBernd
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#33
Also - verstehe ich richtig? Ein Mann wurde knapp 30 Jahre nach einer Tat verurteilt, und zwar auf Grund des Indizes, dass er ein Massen-Gerät besitzt, dessen Aufnahme-/Wiedergabeeigenschaften ähnlich einer (mittlerweile ebenfalls 30 Jahre alten) Tonbandaufzeichnung sein soll? Wie oft ist besagte TK verkauft worden? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mit weiteren "Spezies" zu vergleichbaren Ergebnissen kommen könnte? Wie groß der Einfluß von 30 Jahren Lagerung auf das Tondokument? Wie groß die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Gerät in den 30 Jahren sogar mehrfach den Besitzer gewechselt hat? Wie groß die Wahrscheinlichkeit, dass der Besitzerwechsel in einem begrenzten räumlichen Umfeld des Opfers stattgefunden haben könnte? (Immerhin war ein bundesweiter "Vertrieb und Versand" von Gebrauchtartikeln in den 80ern noch eine seltene Ausnahme. Das Meiste fand über lokale Flohmärkte oder lokale Kleinanzeigen neue Abnehmer). OK - ich bin kein Jurist aber das soll alles sein? Kaum vorstellbar, dass dieses Indiz als ausreichend belastend angesehen worden ist. Da muß es doch wohl noch mehr geben, was den Verurteilten überhaupt in den Fokus der Ermittlungen gerückt hat. Die olle Grundig allein? Das wäre äusserst dünn...
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
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#34
So zusammengefasst erinnert mich dieser Fall an die Theorie von der "magischen Kugel", womit glaubhaft gemacht werden sollte, dass John F. Kennedy von einem einzigen Schützen ermordet worden wäre.

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#35
Nun ja... ...der vermeindliche Attentäter hat es aber damals nie bis in den Gerichtssaal geschafft. Die Kugel musste also nicht als Indiz in einem Mordfall herhalten.

Hier liegt der Fall ja (angeblich) anders - es gibt einen Verurteilten. Und es wäre meiner Ansicht nach schon arg mager, wenn dieses Bandgerät das einzige Indiz zur Überführung des Täters gewesen sein soll. Da ich aber weder den Prozeß verfolgt habe, noch die Akte kenne, kann ich auch nicht wirklich mit reden.

Gruß
Time flies like an arrow. Fruit flies like a banana. (...soll Groucho Marx gesagt haben, aber so ganz sicher ist das nicht...)
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#36
PeZett,'index.php?page=Thread&postID=214156#post214156 schrieb:Und es wäre meiner Ansicht nach schon arg mager, wenn dieses Bandgerät das einzige Indiz zur Überführung des Täters gewesen sein soll. Da ich aber weder den Prozeß verfolgt habe, noch die Akte kenne, kann ich auch nicht wirklich mit reden.
Die Akte vollständig zu kennen dürfte für Außenstehende ein Ding der Unmöglichkeit sein. Nach der bisherigen Darstellung von robernd und dem von Friedrich angegebenen Link kommt mir die bisherige "Beweisführung" in diesem Prozess jedenfalls ähnlich hanebüchen vor wie der seinerzeitige Bericht der Warren-Kommission.

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#37
Ja,
PeZett versteht es richtig. Zunächst noch einmal der Link zu den von mir zusammengetragenen Details:
www.werner-mazurek.de
Ich möchte euch auch zwei TV-Dokumentationen ans Herz legen:
ZDF, Hallo Deutschland. 07.09.2017 - 10 min, Anfang 7 min nach Sendungsbeginn.
ZDF, 37 Grad, Ich war es nicht. 10.05.2016 - 44 min, gemeinsam mit Mord an Charlotte Böhringer
Auch möchte ich euch die Presseerklärung der Polizei nicht vorenthalten, in der das Verlies des Mädchens beschrieben ist (Fernschreiben):
Presseerklaerung_05-10-1981.pdf

Außer dem Tonband-Gutachten gibt es noch ein zweites Indiz. Das ist die Aussage eines Kronzeugen, der 1981 behauptet hatte, für den inzwischen Verurteilten ein Loch im Wald gegraben zu haben. In dem Loch wurde 3 Wochen nach der Entführung eine Holzkiste mit dem toten Mädchen gefunden. Bereits während der Vernehmung hatte dieser Mann sein Geständnis widerrufen. Er konnte nämlich die Stelle nicht finden, an der er wenige Wochen vorher mindestens eine Woche lang täglich gegraben haben wollte. Der Wald ist dort ungefähr 1000 m breit, und er hat um die 800 m daneben gesucht. Genau genommen gibt es gar kein Geständnis, zumindest keins, das protokolliert wurde. Es gibt nur ein Gedächtnisprotokoll, eines Kriminalbeamten. Die Kriminalpolizei hat den Mann als völlig unglaubwürdig eingestuft. Das Gericht hat die Aussagen trotzdem als wahr gewertet, weil sie angeblich Wissen enthalte, das nur der Täter haben konnte. Genau dieses Wissen hatte die Kriminalpolizei als Pressemitteilung lange vor Abschluss seiner Vernehmung veröffentlicht. Das wurde im Strafprozess nicht diskutiert, weil diese Mitteilung im Aktenhaufen gut versteckt war. Sie wurde erst jetzt gefunden. Der Kronzeuge konnte im Strafprozess vor ungefähr 10 Jahren nicht aussagen, weil er längst gestorben war.

Durch die vollständigen Ermittlungsunterlagen sehen auch heute weder Richter noch Anwälte durch. Ich glaube es sind um die 35000 Seiten, von denen auch ich einen großen Teil habe (1,5 GByte gescanntes pdf). Weil es kein vernünftiges Ordnungsschema gibt, lebt man von Zufallsfunden. Es gibt einige Mitmenschen, die sich sehr engagieren und die Verteidigung so gut es geht mit den Funden versorgen.

Von mechanisch ähnlichen Geräten wie dem Grundig TK 248 wurden um die 100000 Stück gebaut, von denen 1981 sicher die meisten noch funktioniert haben. Die Wahrscheinlichkeit ist praktisch null, in diesem Haufen das richtige Gerät zu finden. Nachdem aber ein Gerät bei einem schon früher verdächtigten gefunden wurde, das laut Bayerischem Landeskriminalamt angeblich zur Vorbereitung der Telefonanrufe geeignet wäre, hat es die Richter nicht beeindruckt, dass es wahrscheinlich noch 100 andere mit ähnlichen Eigenschaften gegeben hat.

Wenn ihr jetzt mein, dass alles sehr unglaubwürdig ist, kann ich euch versichern, dass es nur die Spitze des Eisbergs ist. Es gibt noch weit mehr Ungereimtheiten, die auch ich nur langsam mitbekomme. So wurde z.B. im Wald eine Signalleitung gefunden (wahrscheinlich mit Taster und Klingel), die die Entführer verwendet hatten. Ein Mann alleine hätte sie wohl kaum bedient. Außerdem hatte der inzwischen verurteilte mehrere Funkgeräte. Bei ihm wurde das TK 248 gefunden, das er kurz vorher auf dem Flohmarkt gekauft haben wollte. Obwohl er das Gerät angeblich mindestens 25 Jahre lang besessen haben sollte, wurden keine Bänder gefunden, die damit aufgenommen waren.

Die Verteidigung ist gebranntes Kind. Sie möchte nicht darauf hinaus, dass für das spezielle Gerät die Verwendung nicht beweisbar ist. Sie sieht sich gezwungen zu beweisen, dass speziell dieses Gerät nicht geeignet ist, die Tonvorlage zu erzeugen, die der Täter in der Telefonzelle abgespielt hat. Im LKA-Gutachten stecken so viele Fehler, dass auch dieser Beweis aus meiner Sicht eindeutig ist. Trotzdem nehme ich gerne noch weitere Argumente mit, die der "Wahrheitsfindung" dienen. Auch wenn sie vielleicht doch wieder auf den Verurteilten weisen sollten.

Ich habe den angeblichen Täter nie gesehen, aber mehrere Briefe mit ihm ausgetauscht. Was der Mann an technischen Details schreibt, empfinde ich als plausibel. Was aus Richtung LKA-Gutachten und Gericht kommt, empfinde ich als äußerst zweifelhaft.

Gruß RoBernd
Bitte um Hilfe, Suche Radio-Aufnahmen von Bayerischen Verkehrsmeldungen. Siehe "Alles andere"
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#38
Jetzt hab ich aber gerne mal noch ’ne Frage: Verstehe ich das richtig, daß der Anrufer an einem öffentlichen Fernsprecher die Wiedergabe von einem entsprechenden Gerät startete, ansonsten nichts weiter von sich gab – ja, und dann? Er hat den Hörer („Handapparat“) liegen- und den Ort verlassen. Hat er das Wiedergabegerät dort zurückgelassen? Natürlich nicht, aus naheliegenden Gründen. Dann mußte er bis zum Ende der Tonaufzeichnung dort verblieben sein und das Gerät wieder mitgenommen haben. In diesem Falle jedoch müßte man hören, wie er sein Geraffel packt, die Tür der Fernsprechzelle öffnet, verschwindet, und dann sollte sich die Tür natürlich auch wieder schließen. Aber vielleicht hab ich ja was nicht gerafft.


Entschwundene Grüße

TSD
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#39
Tondose,'index.php?page=Thread&postID=214242#post214242 schrieb:Er hat den Hörer („Handapparat“) liegen- und den Ort verlassen.
Ist das so dokumentiert? Dann habe ich das nicht richtig mitbekommen.
Bislang hatte ich gedacht, am Ende der Aufzeichnungen ist jeweils zu hören, wie die Verbindung bei der Gegensprechstelle durch Auflegen getrennt wird.
Hmmm ...

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#40
robernd,'index.php?page=Thread&postID=214179#post214179 schrieb:Was aus Richtung LKA-Gutachten und Gericht kommt, empfinde ich als äußerst zweifelhaft.
Mittlerweile habe ich den Bericht in "37°" gesehen.
Hier zwei Sätze von Gert Redlich (bei 27m45s), die mbMn - abgesehen von der tatsächlich produzierten Stückzahl - das Hauptdilemma des Gutachtens in zwei Sätzen präzise und treffend zusammenfassen:

„Im Gutachten wird versucht zu beweisen, dass ein ganz bestimmtes Gerät aus einer Serie von 200.000 Geräten die Quelle der Aufnahme war, die im Entführungsfall abgespielt worden ist. Und aus meiner Sicht ist es unmöglich, über diesen langen Übertragungsweg -- von einem Grundig TK 248 auf ein Diktiergerät über eine Telefonzelle über eine analoge Telefonleitung, aufgenommen auf einem am Telefon der Eltern des entführten Opfers angeschlossenen Uher Report -- Rückschlüsse zu ziehen: „Das war das Gerät“ ... das ist aus meiner Sicht unmöglich.“

Grüße, Peter
Grüße
Peter


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Ich bin, wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)
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#41
Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, daß Geräusche existieren, die sich anhören, wie wenn das Geld alle wäre usw. Korrigiert mich bitte, falls Blödsinn.


Vergeßliche Grüße

TSD
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#42
Hallo,
alles berechtigte Fragen von euch. Auch wenn es schwer fällt, versuche ich einmal, sie zu beantworten.

- Telefonzelle

Es ist nicht erwiesen, dass der Täter von einer Telefonzelle angerufen hat. Die Polizei geht davon aus. Das beruht offenbar auf Erfahrung. Es könnte ja sein, dass doch eine Fangschaltung zum Telefonanschluss des Täters führt. Aus den Unterlagen habe ich gelernt, dass damals Fangschaltungen nur innerhalb des Ortsbereichs funktioniert haben. Bei der Telefonverbindung handelte es sich um ein Ferngespräch (Frequenzbegrenzung bei 3,5 kHz). Es gab einen Verdächtigen Polizisten (nicht Werner Mazurek), der bei der Polizei einen Fernmeldelehrgang gemacht hatte. Es kann also sein, dass er auch solche Feinheiten wusste.

Aus meiner Sicht spricht ein Geräusch am Ende des 3. Anrufs (sec 43,9) für eine Telefonzelle. Ich meine es als Geräusch eines Münzautomaten zu erkennen.

- Geräusche und Verlassen der Telefonzelle

Ich habe mich auch immer wieder über die himmlische Ruhe in der Telefonzelle gewundert. Es war immerhin Freitag Vormittag im September, da hätte man wenigstens Verkehrslärm erwarten können. Selbst in einer Telefonzelle am Waldrand. Ja, das Öffnen und Schließen der Tür habe ich auch vermisst. Außerdem habe ich das Start- und Stopp-Geräusch des Kassettenbands vermisst. Sämtliche hörbaren Schaltgeräusche sollen während des akustischen Überspielens vom TK 248 auf das mobile Gerät entstanden sein. Das klingt für mich sogar plausibel. Es gab damals Kassettenrecorder, die sich mit einem einfachen Schalter praktisch geräuschlos fernbedienen ließen. Der Schalter hat lediglich die Motorspannung geschaltet. Die wurden sehr gerne für Datenaufzeichnungen von Minicomputern verwendet. Dabei wurde der Motor vom Computer gesteuert. Die Gutachter haben darüber vielleicht gar nicht nachgedacht. Der Täter konnte also das Wiedergabegerät unauffällig in einer kleinen Tasche lassen und den Telefonhörer daneben legen.

Was der Täter im Einzelnen in der Telefonzelle gemacht hat, wurde niemals diskutiert. Zumindest habe ich davon nichts mitbekommen. Auch über die Länge der Gespräche gab es keine Informationen. Die können wir allerdings heute noch nachmessen. Dabei fällt auf, dass die Gespräche 4 und 5 bis auf eine Sekunde genau die gleiche Länge haben. Das ist durch Aufhängen des Hörers kaum zu haben. Daraus schließe ich, dass der Münzfernsprecher automatisch abgeschaltet hat, nachdem das eingeworfene Geld verbraucht war. Ich habe keine Tarifübersicht für Münzfernsprecher gefunden, aus der man hätte feststellen können, nach welchen Zeiten so ein Automat üblicherweise abschaltet. Das hätte es um die Tatzeit herum (1981) sicher gegeben. Die Zeit zwischen Ende der Jingle-Aufzeichnung und dem Gesprächsende ist jeweils recht lang (über 30 sec). Warum also sollte der Täter geduldig auf das Ende gewartet haben, wenn er doch aufhängen konnte? Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass er auf das Ende gewartet hat, um vorher keine Geräusche zu verursachen.

Das hochnehmen der Tasche hätte man wahrscheinlich nicht gehört. Öffnen und Schließen der Tür kann ich schlecht beurteilen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass auch das sich irgendwie machen ließ. Der Täter müsste bei diesen Anrufen recht nervös gewesen sein. Bei den ersten beiden hat er offenbar sein Band nicht abspielen können. Das entsprechend lange Abwarten hätte ihm eiserne Beherrschung abverlangt. Vielleicht war der Mensch in der Telefonzelle auch nicht der denkende Kopf der Aktion.

Redlich (Tonbandmuseum), "Alleinstellungsmerkmale" des TK 248

Herr Redlich (im Fernsehfilm 37 Grad) hat ganz ähnlich reagiert wie ihr alle und auch ich. So etwas gibt es nicht! Ich war anfangs schon sehr neugierig, was an dem TK 248 so besonders sein soll, dass es sich erkennen lassen könnte. An falsch justierte Magnetköpfe denkt man natürlich zuerst. - Na und? Als ich das Gutachten gelesen hatte, sind ein Zwischending zwischen Zorn und Ernüchterung geblieben. Soll das alles sein?

In dem speziellen Fall kommen mehrere Dinge zusammen:
1. Aufnahmekopf steht schief. Zeitversatz zwischen Rechts und Links 0,36 ms. Höhenabnahme je Kanal (bis 1 KHz) irrelevant.
2. Die ursprüngliche Mono-Aufnahme wird in Stereo abgespielt.
3. Das Gerät hat insgesamt 4 eingebaute Lautsprecher
4. Die akustische Überspielung im LKA erfolgte auf ein Mikrofon bzw. Recorder mit Mikro, das 10 cm vor der Vorderfront stand.
5. Die Frontlautsprecher sind Hochtöner, die erst weit über 1 kHz die volle Lautstärke liefern.
6. Die Frontlautsprecher sind nach innen offen. Aus den Löchern kommt von innen also auch der Ton der seitlichen Hauptlautsprecher.
7. Alle Lautsprecher zusammen liefern innerhalb und außerhalb des Geräts unübersichtliche Interferenzen.
8. Der Zeitversatz R-L beeinflusst die Lautsprecherinterferenzen in einer Weise, dass vorne in der Mitte ein (dem LKA) passender Frequenzgang entsteht, der eine relative Ähnlichkeit (der höchste Ton ist leiser als die Nachbarn) mit dem der Tätertonfolge im Polizei-Mitschnitt hat.
9. Die Tonhöhen sind falsch. Das LKA experimentierte mit Tönen, die um 14% höher sind als beim Telefonmitschnitt.
10. Das LKA muss plausibel machen, wie der Täter die Tonhöhen verändert hat: Tausch der aufgenommenen Bandkassette in ein anderes (Diktier-)Gerät mit anderer Geschwindigkeit
11. Das LKA experimentiert mit einer Tonträgervorlage des Rundfunks, bei der der höchste Ton lauter ist als seine Nachbarn.

Das ganze Mysterium bricht schlagartig zusammen, wenn
- ein B3-Signal mit den richtigen Tonhöhen verwendet wird
- das Gerät bei der Wiedergabe auf Mono geschaltet wird
- die Bandgeschwindigkeit 19 statt 9,5 cm/s verwendet wird
- der Täter einen Dynamik-komprimierten Radiomitschnitt verwendet (alle Töne sind etwa gleich laut)

Das Gericht ist begeistert, weil das LKA nicht nur plausibel gemacht hat, dass das verdächtige TK 248 "wahrscheinlich" verwendet wurde, sondern auch noch wie der Täter es angewendet hat. Die Staatsanwaltschaft nötigt die Gutachterin statt "wahrscheinlich" die Aussage "sehr wahrscheinlich" zu formulieren. Die Gutachterin bleibt standhaft. "wahrscheinlich" bedeute eine Wahrscheinlichkeit um 75%. Jedes 4. Urteil, das darauf basiert, ist ein Fehlurteil.

Gruß RoBernd
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#43
Zur Dynamik-Kompression: Ich wäre mit dieser Deiner Argumentation „alles gleich laut“ vorsichtig. Zu jener Zeit war es bei Rundfunks noch nicht üblich, alles in die Begrenzung zu fahren – vielmehr wurde von sachverständigen Fachleuten am Pult penibel nach Pegelmesser und noch mehr mit den Ohren ausgesteuert. Man hatte keine absolute Ballerlautstärke, dafür aber eine schöne Dynamik. Der EMT 266 fungierte im Sendeweg mehr als Notbremse bei unbeabsichtigten Übersteuerungen.


Gepegelte Grüße

TSD
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#44
Ich hätte eine Frage zu 2.
Das TK 248 ist doch eine Viertelspur-Maschine. Eine Monoaufnahme findet nur auf einer Spur statt, wie kann die dann Stereo abgespielt werden? Und wie macht sich dann eine Kopffehlstellung bemerkbar, doch wohl nicht durch einen Zeitversatz.
Oder habe ich da was missverstanden?
Gruß Stephan

Strom macht klein, schwarz und häßlich!
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#45
Schönen Dank für die Warnung
und schön, dass du noch Wissen hast, das nicht ausgestorben ist.
Von einer Dynamik-Kompression habe ich erstmals in den 1970er Jahren von einem Kollegen erfahren, der Beziehungen zum BR hatte. Im Zusammenhang mit Ursula Herrmann fiel mir das wieder ein. Ich habe darauf an den BR geschrieben und um Auskunft gebeten. Darauf hat mich der ehemalige Leiter der Hauptabteilung Produktion und Sendung angerufen, und wir hatten ein recht langes Gespräch.

Allein deshalb weiß ich, welches Gerät verwendet wurde. Die zusätzliche Information hieß, dass die Dynamik des gesendeten Signals nicht mehr als 35 dB betrug. Wenn wir davon ausgehen, dass eine gute Sendevorlage um die 50 dB hat, müsste eine Kompression von 15 dB erfolgt sein. Anders ist es auch kaum zu erreichen, dass man im Auto noch etwas mitbekommt.

Es lassen sich leider nur wenige Mitschnitte von Radiofreunden im Internet finden. Allen gemeinsam ist, dass die Verkehrsfunktöne kaum unterschiedliche Lautstärken haben.
Ich habe in den 1960ern und 1970ern recht viel Musik vom Radio aufgenommen, die ich auch noch habe. Exakt die gleichen Aufnahmen habe ich mir in den letzten Jahren verschiedentlich bei Amazon gekauft. Der direkte Vergleich zeigte auch die deutlich niedrigere Dynamik bei den Radiomitschnitten. Aber auch Amazon steht im Ruf die Dynamik gegenüber den Originalaufnahmen zu reduzieren. Das kann natürlich stimmen oder auch nicht.

Anfangs war die Dynamik-Kompression noch mein stärkstes Argument. Damals hatte ich noch kein Vergleichs-TK248. Nachdem ich mit dem Bandgerät experimentiert habe, ist die Dynamik nur noch von untergeordneter Bedeutung. Die Auswirkung der falschen Tonhöhen ist viel überzeugender.

Gruß RoBernd
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#46
@radiobastler
Da hast du völlig Recht. Ich käme auch nicht darauf, eine Monoaufnahme der Polizei zu Stereo aufzublasen. Die Gutachter des LKA haben aus meiner Sicht so lange gebastelt, bis sie hatten, was sie gesucht haben. Sie haben in Schalterstellung Stereo aufgenommen und am Eingang beide Kanäle parallel geschaltet. Bei der Wiedergabe konnte man dann zwischen Mono (alle Lautsprecher an einem Kanal) oder Stereo (Lautsprecher auf beide Kanäle verteilt) wählen. Auf beide Kanäle verteilt hat sich der Zeitversatz zwischen beiden Spuren bemerkbar gemacht. Dem Täter haben sie dann unterstellt, dass er es genau so gemacht habe. Dafür muss man natürlich ein Spezialkabel löten.

Das TK 248 erlaubt sogar noch eine dritte Möglichkeit. Bei der Wiedergabe lassen sich beide Stereokanäle zusammenschalten. Das ist total pervers, weil sich so durch mechanische Fluktuationen im Bandlauf immer Auslöschungen irgendwo im Hochtonbereich ergeben, auch bei richtig justierten Köpfen. Die meisten Geräte haben diese Möglichkeit gar nicht. Auch damit haben die LKA-Leute experimentiert. Die Grundig-Idee dahinter ist ein sogenanntes Synchroplaback. Auf einer Spur das Instrument auf der Parallelspur der Gesang, und beides in Mono wiedergegeben. Für diesen Zweck wird zunächst das Instrument aufgenommen. Dann wird eine Hälfte des Aufnahmekopfes(!) auf Wiedergabe geschaltet und mit der zweiten Hälfte der Gesang aufgenommen.

Jetzt kannst du vielleicht nachempfinden warum speziell dieses Gerät als "Schalterbergwerk" verrufen ist. Es ist großer Zufall, wenn nach vielen Jahren noch immer alle Schalter funktionieren.

Gruß RoBernd
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#47
Ein Freund von mir müsste noch das TK 248 seines Vaters besitzen. Ich habe das mal vor Jahrzehnten in Aktion gesehen, hatte aber nicht mehr auf dem Schirm was das Teil alles kann.
Gruß Stephan

Strom macht klein, schwarz und häßlich!
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#48
Aber hat das TK 248 denn nicht nur 2 Breitbänder an den Seiten? In der Front sind meines Wissens leere Aussparungen für Lautsprecher, da diese auch bei kleineren Typen verwendet wurde, sie dienen hier nur als zusätzliche Lüftungsschlitze, wie beim TK 600 auch, das zusätzlich zu den Breitbändern noch 2 Höchtöner hat, die aber seitlich vor die Breitbänder „geschnallt“ sind.

Ansonsten hat das TK 248 3 Köpfe, womit Hinterbandkontrolle aber nur in Mono möglich ist, da die Vorrichtung sonst für die Trickfunktionen Duoplay, Multiplay und Echo verwendet werden, wie es auch sonst bei Grundig üblich war, nur das TK 600 hat echte Hinterbandkontrolle, dafür aber keine Trickfunktionen. Ansonsten hat das TK 248 eine ALC für Musik und eine für Sprache, die langsamer arbeitet. Handaussteuerung geht damit nur für beide Kanäle gleichzeitig. Und der Sound der Eingebauten Lautsprecher lässt sich hier nur über die Klangwaage verändern, während das TK 600 Bass und Höhenregler hat. Der wegfallende Regler wird beim TK 248 durch den Duoplay Regler ersetzt.

Wichtig ist aber - wenn die Aufzeichnung mit einem anderen Gerät per Mikrofon getätigt wurde der Zeitversatz. Dazu trägt nämlich bestimmt auch die „Raumklangschaltung“ von Grundig dazu bei. Die Lautsprecher sind nämlich zumindest beim TK 600 gegeneinander verpolt angeschlossen, allerdings wird durch irgendwas die Auslöschung der Bässe verhindert.

LG Tobi
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#49
TK248:

Der Blick hinter dem Bodendeckel:

   


Gruß

Thomas
Mein Motto "Zitat" »Opa Deldok«: »Früher war alles schlechter. !!!!

Noa and Mira Awad
NOA Keren Or  

reVox B251 Revision und Modifikationsliste!

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#50
Achso und was mir auch noch einfällt, ich bin jetzt noch nicht dazu gekommen mir die Fernsehbeiträge anzusehen und die Tonschnipsel anzuhören. Aber was denken die denn, was man für einen Aufwand betreiben muss, um Radiojingles aneinanderzuschneiden? Dazu braucht man weder ein Tonbandgerät, noch Tricktechnik. Da reichen schon 2 Cassettenrecorder oder eines der damals aufkommenden Doppeldecks.

Am Besten ist für sowas ein einfaches vollmechanisches Laufwerk. Ich habe, bevor ich MiniDisc hatte früher oft vom Radio aufgenommen und um die Titel möglichst sauber auf die Cassette zu bekommen habe ich einfach eine Cassette durchlaufen lassen und die relevanten Songs dann von dort aus auf eine andere Cassette kopiert, wenn man ein Bandzählwerk hat, kann man das mit Etwas Übung ziemlich genau timen, wenn ich alte Cassetten höre bin ich manchmal erstaunt, wie gut die Einsätze sind.

Das einzige was ein Bisschen nervt ist, dass das Band einige Zeit braucht bis sich der Azimut nach dem loslassen der Pausentaste „eingependelt hat“.

Man hätte also einfach nur das Radiojingle einmal aufnehmen müssen und von da aus immer wieder auf eine andere Cassette in Schleife kopieren können. Cassettenrecorder 1 spielt ab, Cassettenrecorder 2 nimmt auf. Wenn man sich ein bisschen auskennt hätte man fast ohne Artefakte das Jingle in Schleife legen können. Von den bisherigen Erzählungen her scheint das hier ja sogar sehr stümperhaft über Mikrofone passiert zu sein.

Bei meinen alten Aufnahmen kommt es vor, dass Geschwindigkeiten abweichen und der Azimut nicht stimmt, weil der abspielende Recorder nicht immer der war, mit dem auch aufgenommen wurde, mein zweites Deck war nämlich mit Soft Touch Tasten und da war das Timing eher schlecht.

Also Alles total an den Haaren herbei gezogen. Außerdem ist das Anhalten eines Recorders aus der Ferne eigentlich von Anfang an Standard, jedes Diktiergerät hat neben der Mikrofonbuchse noch eine Remotebuchse. Sogar der Urrecorder Philips EL 3300 konnte das. Meistens wird halt einfach nur der Motor angehalten, was auf Dauer nicht so gut für die Andruckrolle ist, aber es funktioniert.

Und in diesem Fall reichen da schon 2 billige No Name Cassettenrecorder mit eingebautem Mikrofon, da braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn die Geschwindigkeiten stärker abweichen.

Das mit den Bandechos scheint ja geklärt zu sein, aber sehr üble Echos entstehen teilweise unmittelbar nach der Aufnahme bei Echtchrom Cassetten von BASF, ich bin aber nicht fundiert genug um zu beurteilen ob so eine Zeitkonstante bei Cassetten möglich wäre.

Ok mit den Lautsprechern habe ich mich dann wohl geirrt, aber die sehen eher nach Breitbändern als nach Hochtönern aus.

LG Tobi
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